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Beim Pflanzenkauf den Artenschutz beachten
Foto: Wendebourg Je mehr der Mensch in die Natur eingreift, desto größer ist die Gefährdung für Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensgemeinschaften. Oft werden unbedacht Lebensgrundlagen zerstört, und Arten sterben aus. Auch beim Kauf von Garten- oder Zimmerpflanzen gilt es, auf Natur- und Artenschutzaspekte Rücksicht zu nehmen. So kann jeder Einzelne zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beitragen.
Im eigenen Garten sind artenreiche Pflanzungen zu empfehlen. Dabei sollten Sie heimische Arten bevorzugen. Wenn Sie neue Pflanzen kaufen, achten Sie darauf, ob es sich dabei um Material handelt, das der Gärtner selbst vermehrt hat. Bei Pflanzen, die innerhalb des EU-Binnenmarktes gehandelt werden, ist der Kauf normalerweise kein Problem.
Werden jedoch über Kataloge oder zunehmend über das Internet interessante Pflanzen aus Drittländern angeboten, ist Vorsicht geboten. Vor dem Kauf sollten Sie das zuständige Pflanzenschutzamt fragen, ob es erlaubt ist, die angebotenen Pflanzen einzuführen, und welche Pflanzenschutzpapiere dafür erforderlich sind.
Zudem müssen Sie sich beim Bundesamt für Naturschutz erkundigen, welche Voraussetzungen und Genehmigungen für den gewünschten Pflanzenimport zu erfüllen sind. Grundsätzlich sollten Sie Kaufnachweise aufbewahren, um notfalls den legalen Erwerb nachweisen zu können.
Informationen darüber, ob bestimmte Pflanzen einem Schutz unterliegen, erhalten Sie über die Datenbank WISIA vom Bundesamt für Naturschutz unter www.bfn.de. Weitere Informationen zum Thema Artenschutz finden Sie unter www. aid.de/landwirtschaft/artenschutz.cfm
aid, Renate Kessen