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Beim Pflanzenkauf den Artenschutz beachten

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Pflanzenkauf: Artenschutz beachtenFoto: Wendebourg Achten Sie beim Kauf Ihrer Pflanzen darauf, wo das Material herkommt und ob es legal in den Handel gebracht wurde. Bei Wildentnahmen aus den Herkunftsländern kann es sich um illegale Angebote handeln. Je mehr der Mensch in die Natur eingreift, desto größer ist die Gefährdung für Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensgemeinschaften. Oft werden unbedacht Le­bens­grund­la­gen zerstört, und Arten ster­ben aus. Auch beim Kauf von Garten- oder Zimmerpflanzen gilt es, auf Natur- und Arten­schutz­as­pek­te Rücksicht zu nehmen. So kann je­der Einzelne zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beitragen.

Im eigenen Garten sind artenrei­che Pflanzungen zu empfehlen. Dabei sollten Sie heimische Arten be­vor­zu­gen. Wenn Sie neue Pflanzen kaufen, achten Sie darauf, ob es sich dabei um Material handelt, das der Gärtner selbst vermehrt hat. Bei Pflan­zen, die innerhalb des EU-Bin­nen­mark­tes gehandelt werden, ist der Kauf normalerweise kein Problem.

Werden jedoch über Kataloge oder zunehmend über das Internet interessante Pflanzen aus Dritt­län­dern angeboten, ist Vorsicht geboten. Vor dem Kauf sollten Sie das zuständige Pflan­zen­schutz­amt fragen, ob es erlaubt ist, die ange­botenen Pflanzen einzuführen, und welche Pflan­zen­schutz­pa­pie­re da­für erforderlich sind.

Zudem müssen Sie sich beim Bun­desamt für Naturschutz erkundigen, welche Voraussetzungen und Genehmigungen für den gewünsch­ten Pflanzenimport zu erfüllen sind. Grundsätzlich sollten Sie Kaufnach­weise aufbewahren, um notfalls den legalen Erwerb nachweisen zu können.

Informationen darüber, ob bestimmte Pflanzen einem Schutz unterliegen, erhalten Sie über die ­Datenbank WISIA vom Bundesamt für Naturschutz unter www.bfn.de. Weitere Informationen zum Thema Artenschutz finden Sie unter www. aid.de/landwirtschaft/artenschutz.cfm

aid, Renate Kessen

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