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Altes Saatgut wegwerfen - oder nicht?

Schlagworte zu diesem Artikel:
  • Saatgut
  • Keimfähigkeit
  • Keimprobe
  • Keimung

Im Januar Saatgut prüfen und seine KeimfähigkeitFoto: Themenbild Im Januar bietet es sich an, übrig gebliebenes Saatgut zu prüfen und im Zweifelsfall seine Keimfähigkeit zu testen Bleibt Saatgut vom Vorjahr übrig, sollten Sie es trocken und frostfrei aufbewahren. Aber wie lange bleibt solches Saatgut noch keimfähig? Wie prüft man die Keimfähigkeit solcher Restbestände oder auch von selbst gewonnenem Saatgut?

Letzteres bleibt zwar länger keimfähig als gekauftes, muss aber gut ausgereift sein. Im Zweifelsfall sollten Sie deshalb eine Keimprobe vornehmen.

Hierzu zählen Sie je nach Größe des Saatgutes eine definierte Menge ab. Bei kleinen Sämereien (Salat, Zwiebeln, Kohl) sollten es 50, bei mittleren (Radies und Spinat) 25 Korn sein, bei großem Saatgut reichen 10 Samen.

Großes Saatgut drücken Sie in feuchten Sand, mittleres und kleines Saatgut legen Sie auf angefeuchtetes Fließ- oder Löschpapier. Als Gefäße sind flache Schalen geeignet, die mit Folie oder einer Glasscheibe abgedeckt werden, um ein Austrocknen zu verhindern. Für die Keimprobe sollten die Temperaturen bei ca. 20°C liegen.

Nach Einsetzen der Keimung können Sie mit der Auswertung beginnen. Bei einer Keimung von 50–75 % der Samen ist das Saatgut auf jeden Fall noch verwendbar. Die Aussaatstärke kann dann je nach Keimfähigkeit differenziert werden. Liegt der Anteil jedoch unter 25 %, sollten Sie von einer weiteren Verwendung absehen, da die Keimkraft unter natürlichen Verhältnissen meist niedriger liegt.

Maria Andrae

Dauer der Keimfähigkeit einiger Pflanzenarten
Jahre Pflanzenart
1-2 Bohnenkraut, Schnittlauch, Pastinake
2-3 Dill, Petersilie, Porree, Zwiebeln
3-4 Erbsen, Sellerie, Spinat, Tomaten
4-5 Gurke, Rettich, Radies, Kohlarten

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