- Gut zu wissen
Neue Regeln für Biozide
Foto: Pissanu/Adobe Stock
Für Mittel zur Bekämpfung von Insekten, Nagern oder auch Holzschutzmittel gelten ab 2025 strengere Regeln für den Verkauf. Künftig unterliegen diese Biozide einem Selbstbedienungsverbot und dürfen nur nach Beratung durch Fachpersonal abgegeben werden. Damit dürfen Sie künftig nur noch in verschlossenen Schränken angeboten werden – mit Ausnahme der Holzschutzmittel. Es ist davon auszugehen, dass viele Biozide dann kaum noch in Supermärkten oder Drogerien angeboten werden, sondern fast nur noch in Baumärkten oder Gartencentern.
Um das Ausweichen auf andere Vertriebsformen zu vermeiden, wurden die Regelungen auch auf den Online- und Versandhandel übertragen. Ein Biozid-Produkt darf auch dort nur abgegeben werden, wenn zuvor ein Beratungsgespräch entweder per Telefon oder Videoübertragung stattgefunden hat. Amazon wolle daher ebenfalls aus dem Verkauf der beratungspflichtigen Biozide aussteigen, heißt es.
Ausgenommen vom Selbstbedienungsverbot sind Fernhaltemittel wie Mückenabwehrsprays, Mittel gegen Algenbekämpfung oder Produkte, die keine bedenklichen Stoffe enthalten, etwa Essig-, Milch- und Weinsäure oder das Pheromon der Kleidermotte.
sök