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Neue Sorten schützen

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  • Bundessortenamt
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  • Sortenschutzgesetz
  • Sortenschutz

Bundessortenamt in HannoverFoto: Bundessortenamt
1747 geschützte Pflanzensorten sind beim Bundessortenamt in Hannover eingetragen. Die Züchter dieser Sorten können so Lizenzgebühren für verkauftes Saat- und Pflanzgut in Deutschland er­he­ben. Jeder Züchter oder Entdecker einer neuen Sorte kann beim Bundessortenamt den Sor­ten­schutz auf der Grundlage des Sortenschutzgesetzes (SortG) beantragen. Danach ist eine Pflan­zen­sor­te schutzfähig, wenn sie unterscheidbar, homogen, beständig und neu ist – um das zu über­prü­fen, werden die Sorten an verschiedenen Prüfstellen angebaut (Foto).

Die Dauer des Sortenschutzes beträgt meistens 25 Jahre. Die Verwendung einer geschützten Sorte für die Neuzüchtung einer anderen neuen Sorte bedarf aber nicht der Zustimmung des Sor­ten­schutz­in­ha­bers – nur für Hybrid-Züchtungen gibt es besondere Regeln.

Die Zahl der geschützten Sorten beim Bundessortenamt sinkt allerdings. Immer mehr Züchter lassen ihre Sorten gleich EU-weit beim Gemeinschaftlichen Sortenamt (CPVO) in Anger (Frank­reich) schützen. Dort sind zusätzlich 21.500 Sorten unter Schutz gestellt.

Quelle: Bundessortenamt

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