- Gut zu wissen
Reisepass für Pflanzen
Foto: JKI
Pflanzen müssen bei Reisen innerhalb der EU nun einen Pass vorweisen: Seit Dezember 2019 gilt diese Pflicht für Zimmer-, Garten- und Balkonpflanzen sowie für Pflanzenteile und Saatgut bestimmter Arten. Nur Pflanzen, die unter pflanzengesundheitlichen Aspekten untersucht und an denen keine Schädlinge festgestellt worden sind, erhalten den Pflanzenpass. Zu erkennen sind diese Pässe an der aufgedruckten EU-Flagge und der Aufschrift „Pflanzenpass/Plant Passport“. Aufmerksamen Verbrauchern dürften beim Kauf von Pflanzen in jüngster Zeit die kleinen Etiketten aufgefallen sein.
Die Informationen auf dem Pass richten sich an Behörden. Über sie kann der Weg des Produktes durch die EU nachverfolgt werden. Beim Pflanzenkauf über Internet- oder Versandhandel muss der Pass die Ware bis zum privaten Käufer begleiten. Ansonsten ist er lediglich für Transporte innerhalb der grünen Branche relevant.
Quelle: Julius Kühn-Institut