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Immergrüne Hecken: Kein Friedhof im Kleingarten
Der Kleingarten sollte der kleingärtnerischen Nutzung und der Erholung dienen, so schreibt es das Bundeskleingartengesetz vor. Die Gartenanlagen selbst sind der Öffentlichkeit zugänglich zu halten oder wie öffentliches Grün zu behandeln. Dabei wünschen sich die garteninteressierten Besucher auch, einen Blick in die Gärten werfen zu können.
Leider wird dieser Blick über den Gartenzaun allzu oft durch eine über mannshohe Heckenanpflanzung verwehrt. Sehr häufig sind es Koniferen, die als Hecke dicht gepflanzt die Sicht nehmen. Denn Lebensbäume, Lebensbaumzypressen, Wacholder oder Eiben sind in den Baumärkten und Gartencentern preisgünstig zu bekommen und werden zunehmend als Sichtschutz oder Grenzbepflanzung verwendet.
Nichts gegen vereinzelte Nadelgehölze im Kleingarten, die in niedrigen Formen als Solitärgehölz gepflanzt zur Auflockerung des Ziergartenbereiches beitragen können, aber Nadelgehölze bitte nicht als Hecke zum Weg, auf der Grenze zum Nachbarn oder vor der Terrasse pflanzen. Solche zum Teil sehr eintönigen Anpflanzungen sieht man auf den Friedhöfen genug, sie gehören nicht in den Kleingarten.
Hier würden Ziergehölze als sommergrüne oder immergrüne Blütensträucher, die zu unterschiedlichen Zeiten je nach Art und Sorte vom Frühjahr bis zum Herbst blühen, den Kleingärten eine ansprechende Wirkung verschaffen.
Es muss nicht immer Liguster sein, eine frei wachsende Blühhecke oder Blühsträucher versetzt gepflanzt bilden ebenfalls einen ausreichenden Sichtschutz, an dem auch die Spaziergänger ihre Freude haben. Ferner bieten verschiedene Laubgehölze den Vögeln Nistmöglichkeiten, und im Spätsommer dienen die Samen als Nahrungsquelle.
Vermeiden Sie außerdem streng geschnittene Formhecken, die machen viel Arbeit, und die Gehölze kommen kaum oder gar nicht zur Blüte.
Helmut Vetter,
Landesfachberater des Landesverbandes
Braunschweig der Gartenfreunde