- Kleingartenwesen
- Förderung
Zuverlässige Unterstützung
Wie das Kleingartenwesen institutionell gefördert werden kann
Foto: LSK
Die Kommunen sollten entsprechend ihrer finanziellen und personellen Möglichkeiten und in angemessener Würdigung der positiven Beiträge des Kleingartenwesens zum Gemeinwohl einen Grundstock an Kapazitäten bereitstellen.“ So formuliert es der Deutsche Städtetag in seinen „Leitlinien zur nachhaltigen Entwicklung des Kleingartenwesens in den Städten“.
Die Realität sieht anders aus, zu oft wird die Bedeutung des Kleingartenwesens für die Gesellschaft unterschätzt – nur selten werden Vereine und Verbände von Ländern und Kommunen dauerhaft, institutionell gefördert. Die meisten Fördermaßnahmen sind zeitlich begrenzt und oft an konkrete Projekte gekoppelt. Trotzdem finden sich einige positive Beispiele einer Förderung, bei denen Kommunen, Landesministerien sowie andere Institutionen das Kleingartenwesen dauerhaft unterstützen, so wie es schon der Landesverband Sachsen der Kleingärtner (LSK) in der Vergangenheit erfahren hat.
Beteiligung an Pachteinnahmen
Über die anteilige Auszahlung von Pachteinnahmen (oder über Pachtnachlässe) zur gezielten Förderung des Kleingartenwesens können die Kommunen einen wichtigen Beitrag für die Sicherung und Entwicklung der Kleingartenanlagen leisten. Über spezielle Landesförderprogramme zur Entwicklung des Kleingartenwesens gibt es weitere Möglichkeiten. Zur besseren Planung und Koordinierung der Einzelmaßnahmen sind Vereinbarungen zwischen Verwaltung und örtlich zuständigem Kleingärtnerverband sinnvoll.
Die Zusammenarbeit auf der Ebene der Zwischenpächter auf der einen und den Kommunen oder anderen Grundstücksbesitzern auf der anderen Seite gestaltet sich sehr unterschiedlich. So profitieren einige Regional- und auch Stadtverbände bereits seit Jahren von den Empfehlungen des Deutschen Städtetags.
Beispielgebend dürfte hier die Stadt Altenburg sein, wo die gesamten Pachteinnahmen dem Verband zur Verfügung gestellt werden, um die Pachtbedingungen im weitesten Sinne zu verbessern. Aber auch die Stadt Dresden gewährt ihrem Stadtverband einen Rücklauf von 20 % der Pachteinnahmen. Gelder, die z.B. für die Gestaltung öffentlicher Bereiche oder Eingangszonen der Kleingartenanlagen genutzt werden. Davon profitiert die gesamte Bevölkerung – nicht nur die Kleingärtner!
Kommunale Unterstützung bei Leerständen
Das Thema „Leerstand“ nimmt in jüngster Zeit, vorerst nur in einzelnen Regionen, bedeutende Ausmaße an. Zwischenpächter und Vereine sind hier gleichermaßen gefordert, die Pachtbedingungen attraktiver zu gestalten oder neue Ideen für eine andere Nutzung zu entwickeln, die entsprechenden Anklang in der Bevölkerung oder bei anderen Einrichtungen und Institutionen findet.
Für die Umnutzung oder gar die Rückgabe von Flächen müssen die Parzellen aber beräumt sein. Die Kosten dafür bewegen sich zwischen 1500 und 5000 Euro pro Parzelle. Überwiegend kommen die Vereine oder Verbände dafür auf, so eine Studie des Bundesbauministeriums aus dem Jahr 2013. Aus diesem Grund sollten aus den kommunalen Zuschüssen auch Rücklagen für diese Zwecke gebildet werden.
Mit dem Neuabschluss oder der Überarbeitung von Verträgen wird der Grundstein für die Arbeit der nächsten Jahre gelegt. Eine exakte Prüfung des Vertragsinhaltes ist hier geboten. Zumindest für den Zwischenpächter ist das sinnvoll.
So hat z.B. der Kreisverband Aue/Stollberg mit der Stadt Aue schon im Jahr 1994 vertraglich vereinbart, nur für die kleingärtnerisch genutzten Flächen Pacht zu berechnen. Der Zwischenpächter zahlt somit nur für die verpachteten Parzellen – Wege, Freiflächen und nichtverpachtete Parzellen sind ausgeschlossen.
Foto: Lothar Fritzsch
Zusammenarbeit mit dem Landesministerium
Der LSK ist stets bemüht, zeitnah auf alle aktuellen Probleme im Kleingartenwesen zu reagieren, allgemeingültige Rahmenbedingungen für das Land Sachsen zu entwickeln und diese mit den dafür zuständigen Einrichtungen abzustimmen. Dazu finden jährliche Beratungen mit dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) sowie dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag (SSG) statt.
Auch auf den vergangenen Zusammenkünften mit Vertretern dieser Einrichtungen wurden die aktuellen Probleme thematisiert. So konnte mit dem sächsischen Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, Frank Kupfer, vereinbart werden, eine Studie zum Thema „Leerstand“ durch ein Architektenbüro erstellen zu lassen. Im Nachhinein wurde diese Studie um den Punkt „Vernässung von Flächen“ erweitert, da dies auch ein wichtiges Indiz für nicht verpachtete Parzellen ist. Dieses Gesamtprojekt wird vom SMUL begleitet und finanziert. Betroffene Verbände erhoffen sich von diesem Papier grundsätzliche Hinweise für ihre weitere Arbeit und den Umgang mit Leerständen in ihrem Einzugsgebiet. Ein Schwerpunkt ist dabei die Finanzierung der vorgeschlagenen Maßnahmen, denn allein aus eigenen Mitteln können dies weder die Verbände noch die Vereine tragen.
Auch im Alltag gibt es eine enge Zusammenarbeit mit dem SMUL, in der wiederkehrende Projekte finanziell gefördert werden, z.B. Landesgartenschauen, Jugend- und Kinderprojekte, Verleihungen von Umweltplaketten sowie Lehrgänge für Fachberater beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie in Dresden. Auch in der Vergangenheit gab es schon Förderungen durch das SMUL, wie z.B. bei der Erstellung von Handbüchern für den sächsischen Kleingärtnerverein oder der Studie zum sächsischen Kleingartenwesen.
Kooperation mit dem Städte- und Gemeindetag in Sachsen
Die Zusammenarbeit mit dem SSG war erst möglich, nachdem Vorurteile auf beiden Seiten ausgeräumt werden konnten. Der Erfolg zeigt, dass dieser Weg richtig war. In den Verbandsnachrichten der jeweiligen Organisation wird dem Anderen ein Podium für seine Probleme oder Vorstellungen geboten, ein Angebot, das gerne angenommen wird.
Mustersatzungen für die Kommunen, wie z.B. die Baumschutzsatzung, werden bereits im Entwurfsstadium beraten und abgestimmt, sodass auch die Belange der Kleingärtner Berücksichtigung finden.
Ein Höhepunkt in der Zusammenarbeit kündigt sich für das Jahr 2015 an. Geplant ist eine Bürgermeisterkonferenz, gekoppelt mit einer Gesamtvorstandssitzung des LSK, als gemeinsame Veranstaltung von SSG und LSK. Diese findet innerhalb der Landesgartenschau in Oelsnitz statt, einem Ort, wo das Kleingartenwesen hautnah erlebbar ist.
Im Mittelpunkt werden die Lösung gemeinsamer Probleme und neue Aufgaben rund um das Kleingartenwesen stehen, dazu gehört z.B. auch ein Entwicklungskonzept bis zum Jahr 2025. Grundlage dafür kann nur eine enge Zusammenarbeit sein, nur so können die auf uns zukommenden Probleme in naher Zukunft gelöst werden. Letztlich werden alle davon profitieren, die Kleingärtner sowie die Bevölkerung!
Lothar Fritzsch
Vizepräsident des Landesverbandes
Sachsen der Kleingärtner