- Kleingartenwesen
Mit Gemeinschaftsgärten in die Zukunft
Foto: Kröger
Viele Kleingärtner freuen sich über ihre grüne und bunt blühende Scholle. Sie bauen Obst und Gemüse für sich an und erfreuen sich an dem Stück Natur, das sie selbst gestaltet haben.
Aber nicht jedermann ist bereit oder in der Lage, selbst einen eigenen Garten zu bewirtschaften. Vor allem Senioren kommen irgendwann an den Punkt, an dem sie ihre eigene Parzelle aus Altersgründen abgeben müssen. Trotzdem möchten sie hier und da gern noch etwas im Garten „puzzeln“. Ähnlich geht es den Kindern, auch sie haben Spaß am gelegentlichen Gärtnern. Bei ihnen spielt dabei auch die Natur- und Umweltbildung eine größere Rolle.
Vereine unter Druck
Auf der anderen Seite sehen sich Kleingartenvereine immer größerem Druck von außen ausgesetzt. Es heißt, Kleingärtner seien privilegiert, weil sie für sehr wenig Geld Land zur Verfügung gestellt bekommen. Ob es Neid oder Missgunst ist, sei dahingestellt. Die Vereine versuchen jedoch, den Vorurteilen entgegenzuwirken, und öffnen ihre Pforten für jedermann.
In einigen Regionen müssen sie aber auch gegen Leerstand auf den Anlagen kämpfen und öffnen sich hier, um Interessenten zu gewinnen.
Hilfreich kann dabei das Anlegen von Gemeinschaftsgärten sein, auf denen Projekte verwirklicht oder Angebote an Kleingärtner und Nachbarn gemacht werden. Immerhin: Zweck der Kleingartenvereine ist die Kleingärtnerei. Dieser Zweck wird vor allem dadurch verwirklicht, dass Gärten an Interessenten weiterverpachtet werden. Damit bleibt der Status quo erhalten.
Gemeinschaften für die Zukunft
Eine Möglichkeit, künftige Generationen für die Kleingärtnerei zu gewinnen, ist auch das Angebot von Gemeinschaftsgärten für Kitas oder Schulen. Da dies der gärtnerischen Erziehung dient, dient es auch dem Vereinszweck. Aber auch andere Gemeinschaftsgärten, die die Rolle der Kleingärtnerei für die Gesellschaft oder für Natur und Umweltschutz herausstellen, dienen der Akzeptanz des Kleingartenwesens. Gleiches gilt natürlich auch für Senioren-Gemeinschaftsgärten, die Betagte an den Verein binden, sodass Mitglieder für den Verein nicht verloren gehen, denn die Kleingärtnerei wird in Vereinsstrukturen betrieben.
Foto: Kröger
Vertrag oder Selbstverwaltung
Daher sind grundsätzlich zwei Varianten möglich, wie sich ein solcher Gemeinschaftsgarten verwirklichen lässt. Zum einen kann die Fläche über einen besonderen Vertrag dem Kita- oder Schulträger zur Verfügung gestellt werden, der dort eigenverantwortlich die Parzelle betreibt.
Die andere Variante ist eine reine Gemeinschaftsfläche, die vom Verein gestaltet und gepflegt wird und wo Kitas, Schulen, Vereine und andere Interessenten sich anmelden können, um dort gärtnerische Projekte umzusetzen.
In beiden Varianten ist eine gärtnerisch-fachliche Betreuung durch den Verein denkbar. Hier sollten Absprachen klar getroffen und schriftlich festgehalten werden, damit klar ist, wer zuständig ist.
Die erste Variante macht dort Sinn, wo in direkter Nachbarschaft der Anlage ein größeres Interesse an der Bewirtschaftung einer Parzelle für die Bildung besteht oder wo es einen klaren Kreis von Interessenten, etwa ehemaligen Pächtern gibt. Die zweite Variante ist dagegen offener und der Kreis möglicher Interessenten größer. Hier liegt aber die Gesamtverantwortung weiterhin beim Verein und damit beim Vorstand, wogegen in der ersten Variante der Nutzer letztlich im Rahmen des Vertrages verantwortlich ist.
Was zu welchem Verein passt, muss mit den örtlichen Gegebenheiten abgestimmt werden. In jedem Fall lohnt es sich, Beratung bei den Verbänden einzuholen. Vielfach werden Projekte zum gemeinschaftlichen Gärtnern oder Schulgärten auch gefördert.
Robert Kröger
Vorsitzender des Landesverbandes
der Gartenfreunde Mecklenburg
und Vorpommern