- Kleingartenwesen
Moderne Kleingartenparks
Kleingärten mit naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen
Foto: mauritius images/Westend61/Markus Keller
Das Kleingartenwesen mit seinen Anfängen in Kappeln an der Schlei kann auf eine über 200-jährige Geschichte zurückblicken. Einen besonderen Status erhielt es mit der „Reichspachtverordnung“ aus dem Jahr 1919, die Sicherheit und Stabilität verlieh. Die wichtigen Privilegien des besonderen Kündigungsschutzes und der Begrenzung der Pachthöhe wurden in dem 1983 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Bundeskleingartengesetz abgesichert und gelten fort.
Bisherige Kleingartenparks
Auf dieser rechtlichen Grundlage lohnte und lohnt es in Zukunft, sich Gedanken über die Gestaltung von Kleingartenanlagen zu machen. Für die Vereine ist es sinnvoll, in die Infrastruktur zu investieren, und für die Gemeinden und Städte, die Kleingartenanlagen in die Grünplanung zu integrieren, um den Nutzen für Einwohner zu erhöhen.
Bereits in den 1930er Jahren wurden Kleingartenparks konzipiert und in den Städten angelegt, um sowohl Flächen für die Kleingärtner als auch parkähnliche Flächen und Wege in und an den Anlagen für die Bevölkerung bereitzustellen.
In den 60er und 70er Jahren gab es einen weiteren Schub. In Hamburg wurden z.B. Ersatzanlagen in der Form von Kleingartenparks errichtet. Ab den 80er Jahren wurde, insbesondere aufgrund von Flächenknappheit, nur noch die Einrichtung von „Parzellenanlagen“ vorgenommen.
Die zukünftige Entwicklung
Aktuell ist die Flächenkonkurrenz in den Ballungszentren, insbesondere in Berlin, Hamburg und München, noch schärfer. So empfiehlt es sich für Kleingärtnerorganisationen, eigene Konzepte und Vorschläge für die zukünftige Entwicklung des Kleingartenwesens zu erarbeiten.
Ein Beispiel dafür ist die in Hamburg erstmalig geplante Kombination aus Kleingarten und naturschutzrechtlicher Ausgleichsfläche. Im Hamburger Bezirk Eimsbüttel entsteht als Teilausgleich für eine durch Wohnungsbau überplante Kleingartenfläche (34 Parzellen) eine neue Kleingartenanlage mit 16 Parzellen.
Die Parzellen werden eine durchschnittliche Größe von ca. 180 m² haben. Die gesamte kleingärtnerische Nutzfläche beträgt gut 3000 m². Das entspricht etwa der Hälfte der üblichen Ersatzflächengröße.
Kombiniert wird die Anlage jedoch, und das ist neu, mit einer sich anschließenden Streuobstwiese, die als naturschutzrechtlich anerkannte Ausgleichsfläche qualifiziert ist. Diese Ausgleichsfläche mit einer Größe von über 3500 m² kann von den Kleingärtnern extensiv genutzt werden.
Entwurf: GHP
Kinder dürfen auf der Fläche spielen, und die Kleingärtner können sich in dem Ausgleichsflächenareal z.B. zur Erholung auf der Sonnenliege aufhalten. Eine intensive Nutzung ist dagegen nicht erlaubt, d.h. keinerlei Bebauung mit Lauben etc. Daran schließt sich zudem eine öffentlich nutzbare Grünfläche an, die in einem Überschwemmungsgebiet liegt.
Vorteile für beide Seiten
Die Vorteile dieser neuartigen Konzeption für das Kleingartenwesen und für die Stadt liegen auf der Hand. Die Kleingärtner erhalten eine Kleingartenanlage mit einer attraktiven Streuobstwiese, extensiv nutzbar von allen Mitgliedern des Vereins, mit erhöhter Bestandssicherheit, da es sich um eine naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche handelt. Die Stadt hat den Vorteil, dass sie zwei Ausgleichsbedarfe (den kleingärtnerischen und den naturschutzrechtlichen) gewissermaßen rechnerisch übereinanderlegen kann – ein Vorteil, der in Zeiten zunehmender Nutzungskonkurrenz von städtischen Flächen immer stärker zum Tragen kommt.
Aber viel wichtiger ist es, dass die Ausweisung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen in Kombination mit Kleingartenneuanlagen den Vorteil bietet, dass auch mehr Ausgleichsflächen im innerstädtischen Bereich Hamburgs eingerichtet werden können und nicht, wie es derzeit häufig passiert, im niedersächsischen oder schleswig-holsteinischen Umland. Das Kleingartenwesen fördert damit in vorbildlicher Weise den Naturschutz in der Stadt.
Dirk Sielmann
Vorsitzender des Landesbundes
der Gartenfreunde in Hamburg