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Sicherheitstipps für den Gartenfreund
Laubeneinbrüche häufen sich zwar zu Beginn der kalten Jahreszeit, wenn viele Laubenkolonien unbewohnt sind. Doch auch zu anderen Zeiten sind in Kleingärten aufgrund ihrer meist abgeschiedenen Lage relativ leicht Einbrüche möglich.
Die Täter sind oftmals Jugendliche, die aus Neugierde einbrechen, oder Obdachlose, die Übernachtungsmöglichkeiten suchen. Die von ihnen angerichteten Sachschäden stehen häufig in keinem Verhältnis zu den eigentlichen Diebstahlsschäden. Fast ausschließlich wird durch Fenster und Türen eingebrochen.
Besonders gefährdet sind:
- Laubenkolonien, die längere Zeit, speziell im Winter, ungenutzt sind, und
- Parzellen, die durch ihre Lage, durch Busch- und Baumbestand oder durch fehlende Beleuchtung schlecht einsehbar sind.
Verhaltensempfehlungen:
- Entfernen Sie bei längerer Abwesenheit alle Wertsachen und leicht transportables Zubehör aus der Laube.
- Geräte und Wertgegenstände, die kurzzeitig in der Laube bleiben müssen, sollten Sie individuell und dauerhaft kennzeichnen. Dies mindert ihren Wiederverkaufswert für die Täter und somit auch den Anreiz, diese Gegenstände zu stehlen.
- Lassen Sie eventuell vorhandene Gardinen offen, damit potentielle Diebe sehen, dass nichts zu holen ist.
- Halten Sie Werkzeuge, Gartengeräte und Leitern, die zu Einbrüchen verwendet werden können, unter sicherem Verschluss.
- Schauen Sie außerhalb der Zeiten, zu denen das Laubengelände genutzt wird, wiederholt nach Ihrem Kleingarten.
- Hinterlegen Sie bei der für Sie zuständigen Polizeirevierwache Unterlagen, aus denen Lage und Eigentümer der einzelnen Lauben hervorgehen (sollte vom jeweiligen Vorstand durchgeführt und ständig auf dem aktuellsten Stand gehalten werden).
Hinweise zur Sicherung der Laube
Zunächst ist eine sichtbare solide Absicherung von Türen und Fenstern zu nennen. Buntbartschlösser und die so genannten „Dreipunktesicherungen“ sind für den Einbrecher kein Hindernis! Verwenden Sie stattdessen in allen Türen fachgerecht eingebaute Zylinderschlösser nach DIN 18252 und Sicherheitsschließbleche sowie Einsteckschlösser nach DIN 18251 mindestens in Klasse III.
Das Türblatt sollte aus mindestens 40 mm starkem Massivholz bestehen. Schwache Türblätter sollten auf der Innenseite ganzflächig mit aufgeschraubtem Stahlblech (etwa 1 mm) oder mit mehrfach verleimtem Sperrholz (nicht weniger als 10 mm) verstärkt werden, und die Tragfähigkeit der Türbänder sollte darauf abgestimmt sein.
Wird die Tür lediglich mit einem Vorhängeschloss gesichert, sollte zumindest die massive Überfalle von außen nicht zu demontieren sein und ein Hängeschloss mit gehärtetem Bügel und Bügelschutz gewählt werden.
Bei den Sicherungsmaßnahmen ist zu beachten, dass „sichtbar und solide“ nicht bedeutet, ein zweites „Fort Knox“ zu errichten. Eine wie „Fort Knox“ gesicherte Laube weckt evtl. erst das Interesse potentieller Täter, da hier vermeintlich etwas Wertvolles zu holen ist.
Bewährt haben sich allerdings über Bewegungsmelder gesteuerte Halogenstrahler, die bei Bewegungen die ganze Parzelle beleuchten. Die Lichteinheit sollte so angebracht sein, dass sie von Einbrechern nicht außer Betrieb gesetzt werden kann.
Bedenken Sie zudem: Auch eine Sicherung mit Stahltür und Doppelriegel ist nicht unüberwindlich, insbesondere dann, wenn Umfassungswände und Dach nicht in entsprechend fester Bauweise errichtet worden sind! Wird dann eine Stahltür aus der Wand gerissen, ist der Sachschaden unvergleichlich höher, als wäre eine Holztür mit Zylinderschloss aufgebrochen worden.
Nachbarschaftshilfe
Eine gute Nachbarschaft bietet weiteren Schutz. Tauschen Sie Adressen, Telefonnummern und Autokennzeichen mit Ihren Nachbarn aus, um sich im Bedarfsfall schnell gegenseitig informieren zu können.
Nicht nur das eigene Werkzeug, auch das Ihrer Nachbarn kann als Einstiegshilfe oder Einbruchswerkzeug dienen. Das Wegschließen solcher Gegenstände ist vor allem dann sinnvoll, wenn es alle tun.
Richten Sie Ihren Blick auch auf das Grundstück des Nachbarn und achten Sie auf ungewöhnliche Veränderungen, z.B. eine offene Tür, ein offenes Fenster oder unbekannte Personen. Zögern Sie nicht, sprechen Sie diese Personen an und fragen Sie nach dem Grund des Aufenthaltes auf dem fremden Grundstück. Fremde Personen in den Gärten sollten sich beobachtet fühlen, stellen sie sich dann als Besucher der Nachbarn heraus, werden sie für Ihre Wachsamkeit Verständnis haben.
Wenn doch etwas passiert: Informieren Sie sofort die Polizei, Ihren Vorstand und die Versicherung.
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Die 14-seitige Broschüre "Sicherheitstipps für den Gartenfreund", herausgegeben vom Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg und vom Landeskriminalamt Hamburg, unterstützt vom KVD Kleingarten-Versicherungsdienst, ist gegen Einsendung eines an Sie selbst adressierten und mit 60 Cent frankeirten DIN-A5-Umschlages zu beziehen über: Verlag W. Wächter GmbH, Redaktion, Elsasser Straße 41, 28211 Bremen.