- Kleingartenwesen
So funktioniert der Pächterwechsel
Foto: Immerz/Verlag W. Wächter
Irgendwann wird für uns Pächter einmal die Frage wichtig, was ich bei der Aufgabe meines Gartens beachten muss und wie der Pächterwechsel abläuft. Ich selbst habe meinen Garten seit über 40 Jahren. Damals gab es dort zwei Obstbäume und Spargel. In mühevoller Handarbeit habe ich die Laube und die Terrasse gebaut, Wege befestigt, Obstgehölze und Sträucher gekauft, den Rasen angesät und Gartengeräte angeschafft. Schnell lernte ich: In einem Garten wird man niemals fertig.
Wenn ich jetzt darüber nachdenke, meinen Garten aufzugeben, fallen mir die vielen Stunden ein, die ich investiert habe. Für ein Alter von 40 Jahren sieht die Laube noch recht gut aus. Ich habe sie gut gepflegt. Die beiden Obstbäume sind auch noch vorhanden. Mir ist bewusst, dass die vielen Erinnerungen an meinen Garten mein ständiger Begleiter sind, auch bei der Abgabe. Der Wert meines Gartens, so wie ich ihn empfinde, unterscheidet sich von einer objektiven Bewertung durch den Verein.
Gepachtet ist nur der Boden
Was ich beim Pächterwechsel zu beachten habe, das steht in meinem Pachtvertrag, den ich damals unterzeichnet habe, und in den Richtlinien, auf die Bezug genommen wird. Natürlich muss ich zunächst fristgerecht kündigen. Meistens läuft das Pachtjahr bis zum 30. November oder 31. Dezember. Dann muss ich bis zum 3. Werktag im Juni beim Verein schriftlich kündigen, also ein halbes Jahr vorher.
Danach wird der Verein die Wertermittlung ankündigen. Die rechtlichen Bestimmungen besagen, dass ich den Grund und Boden meines Gartens vom Verein pachte, unbestellt, wie ein Acker im Frühjahr. Alles, was sich im Garten befindet, gehört mir. Die Obstbäume und der Spargel und das, was ich in all den Jahren gebaut und eingebracht habe, das ist mein Eigentum.
Foto: Flora Press/Meyer-Rebentisch
Reichtum ausgeschlossen
Auch damals musste ich Geld bezahlen, den „Abstand“, wie es hieß. Dieses Inventar wird vor der Schlüsselübergabe nach einer in meinem Verein verbindlichen Richtlinie bewertet. Die Werte orientieren sich im Kleingartenwesen an sozialen Gesichtspunkten. Späterer Reichtum ist ausgeschlossen.
Die Wertermittlung weist mich auch auf Mängel hin, die ich beheben muss, damit es keine Minderung gibt. Wenn die Wertermittler des Vereins in meinen Garten kommen, bin ich dabei, und über das Ergebnis erhalte ich ein Protokoll.
Wenn ich Glück habe, hat der Verein einen Nachfolger für meinen Garten. Ihm biete ich meine Laube und alles, was nach dem Protokoll einen Wert hat, zu dem Preis an, der ermittelt wurde. Über den Verkauf schließe ich einen Kaufvertrag ab und achte darauf, dass ich für Mängel nicht haften muss. Den Garten darf ich nicht weitergeben, dafür ist alleine der Verein zuständig. Dieser kann bestimmen, wen er als neuen Pächter aufnehmen will.
Wie ein Gebrauchtwagen
Gibt es keinen Nachfolger oder möchte ich mein Eigentum behalten, dann kann ich dieses mitnehmen und den Garten geräumt zurückgeben, wenn der Pachtvertrag das nicht anders regelt. Meist ist das schwierig. Wohin mit der Laube und den alten Bäumen? Lieber sollte ich einen Vertrag mit dem Verein abschließen, der regelt, wer den Garten in Ordnung hält, ihn überwacht und die Versicherung bezahlt. Schließlich möchte ich nicht, dass mein Garten an Wert verliert.
Vielleicht gibt es einen Nachfolger und nur der Preis ist zu hoch? Dann muss ich verhandeln und wohl im Preis etwas nachlassen – genauso, wie beim Verkauf eines Gebrauchtwagens. Einen Anspruch auf den ermittelten Wert habe ich nicht. Schwierig wird es, wenn sich gar kein Nachfolger findet. Dann bleibt mir nur die Räumung des Gartens auf meine Kosten. Damit es nicht so weit kommt, kümmere ich mich rechtzeitig um den Pächterwechsel, zusammen mit meinem Vereinsvorstand, der hilft, dass am Ende alle zufrieden sind: der neue Pächter, der Verein und natürlich auch ich.
Joachim Roemer
Präsident des Landesverbandes
Niedersächsischer Gartenfreunde