• Kleingartenwesen

Trampoline im Kleingarten

Schlagworte zu diesem Artikel:
  • Trampoline
  • Bauliche Anlage
  • Kinder im Garten

Trampoline im KleingartenFoto: Eugene/Adobe Stock Beim Thema „Trampoline“ gehen die Meinungen auseinander …

Kinder gehören in unsere Kleingärten! Hier können sie spielen, toben, und dabei auch mal laut sein. Immer wieder kommt es aber aufgrund von Kinderlärm zu Nachbarschaftsstreitigkeiten, zurzeit vor allem beim Thema „Trampoline“. Besonders seit Beginn der Corona-Pandemie häufen sich bei unserem Landesverband Anfragen dazu: Die einen erhoffen sich Unterstützung für das Aufstellen von Trampolinen, die anderen für ein Verbot.

Mittlerweile haben Trampoline mit ihrer Problematik den Pools den Rang abgelaufen. Wie viel Aufruhr und Unstimmigkeiten durch Regulierungen für das Aufstellen von Trampolinen entstanden sind, zeigen die zahlreichen Schlagzeilen zum Thema in den letzten beiden Jahren in der Presse.

Sportgerät mit Gefahrenpotenzial

Deshalb sollte man diesen Sachverhalt einmal ohne Emotionen betrachten: Grundsätzlich handelt es sich bei einem Trampolin um kein Spiel-, sondern um ein Sportgerät. Von der Nutzung von Trampolinen kann eine erhebliche Lärmbelästigung ausgehen – und dies nicht nur bis zur Nachbarparzelle, auch das Verhältnis zu benachbarten Anliegern kann sich dadurch verschlechtern.

Wichtig ist auch die Frage, ob Trampoline „Bauliche Anlagen“ sind und somit nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind. Dies ist nicht so einfach zu beantworten. Grundsätzlich definiert man in jedem Bundesland eine „Bauliche Anlage“ als Objekt, das immobil ist. Damit sind Objekte gemeint, die nicht ohne technische Hilfsmittel versetzt werden können oder zum langfristigen Einsatz an einer Stelle verbleiben. Einige Bundesländer, wie Niedersachsen, definieren dies noch etwas konkreter, so ist eine „Bauliche Anlage“ als mit dem Erdboden verbunden oder auf ihm ruhend anzusehen.

Im Handel werden Trampoline mit einem Durchmesser von 1,20 m bis 5 m angeboten. Je größer die Geräte sind, desto komplexer ist die Verankerung mit dem Boden, und sie werden auf diese Weise zur „Baulichen Anlage“.

Mini Trampoline für KinderFoto: Lukassek/Adobe Stock

Das Thema der Haftung und einer vom Trampolin ausgehenden Gefahr sollte auch nicht vernachlässigt werden: Sicherlich laden die Kinder des Besitzers des Trampolins gerne ihre Freunde und Nachbarskinder zum Spielen ein. Für den ungeübten Nutzer besteht eine nicht zu unterschätzende Unfallgefahr. Ich war einige Jahre im Grünflächenamt einer Kommune tätig, und dort wurde ein Spielplatz mit Sportgeräten unterhalten. Der überwiegende Teil der gemeldeten Unfälle ging auf die Trampoline zurück, obwohl alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen erfüllt waren und die Geräte jährlich vom TÜV überprüft wurden.

Auch können Stürme die Trampoline mit sich reißen und beträchtlichen Schaden anrichten. Als Sportgerät ist das Trampolin nur auf dem Grundstück der Hauptwohnung standardmäßig in der Hausratversicherung mitversichert. Es besteht aber bei einigen Versicherern die Möglichkeit, das Trampolin im Kleingarten mitzuversichern. Schäden Dritter sind durch die Haftpflicht abgedeckt, aber nur, wenn alle Voraussetzungen für einen sicheren Stand erfüllt sind.

Worauf man achten könnte

An dieser Stelle möchte ich nur eine Empfehlung für den Umgang mit Trampolinen geben:

  • Grundsätzlich sollte das Aufstellen nur nach einer schriftlichen Genehmigung durch den Vorstand möglich sein. Der Vorstand sollte das Recht haben, diese Genehmigung zu widerrufen. Das Einverständnis der Nachbarn ist einzuholen. Ein Rückbau am Ende der Gartensaison ist erforderlich. Übergeordnete Regelungen der Landes- oder Ortsverbände sind zu beachten.
  • Die Größe sollte eine Fläche von 3,5 m² nicht überschreiten und ein entsprechender Abstand zum Nachbargarten eingehalten werden.
  • Die Ruhezeiten aus den Ordnungen des Vereins und der Kommune sind zu beachten.
  • Das Trampolin ist entsprechend der Maßgaben des Herstellers aufzustellen und sicher im Boden zu verankern.
  • Jegliche Haftung für die Nutzer und Schäden an Dritten liegen beim Aufsteller bzw. dem Pächter der Parzelle.

Alle genannten Punkte machen es nachvollziehbar, wenn ein Vorstand das Aufstellen von Trampolinen untersagt. Dies sollte von den Pächtern akzeptiert werden. Dennoch ist eine Nutzung im vorbesagten Rahmen und bei einer gegenseitigen Rücksichtnahme möglich!

Tommy Brumm
Präsident des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner

Online-Seminar - Permakultur im Kleingarten

Permakultur im Kleingarten

Was Permakultur ist – und was nicht, das erklärt Landschaftsgärtner und Diplom-Permakultur-Gestalter Volker Kranz. Sie lernen Design-Prinzipien kennen, nach denen Sie Ihren Kleingarten ökologisch gestalten können und erfahren am Beispiel des neuen Kleingartengebietes in Berlin-Britz, wie ein Waldgarten funktioniert.

Mehr Informationen 

Unsere Gartenschätze

Im Fokus: Gartenschätze

Sie sind auf der Suche nach Besonderheiten für Ihren Garten? Dann schauen Sie sich doch mal unsere Gartenschätze an. Neben interessanten Infos zu den einzelnen Pflanzen, finden Sie hier auch passende Bezugsquellen.

mehr…

Der Blühkalender der Stauden

Der Blühkalender der Stauden

Unser Blühkalender hilft Ihnen dabei, Stauden mit unterschiedlichen Blütezeiten zu pflanzen – das freut das Auge und bietet vielen Insekten das ganze Gartenjahr Nahrung.

mehr…

Was liegt an im Obstgarten?

Obstgarten April

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den April.
mehr…

Was liegt an im Gemüsegarten?

Gemüsegarten April

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den April.
mehr…

Was liegt an im Ziergarten?

Ziergarten April

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den April.
mehr…


Der Gemüse-Saisonkalender

Gemüse-Saisonkalender

Wann kann ich meine Bohnen aussäen, wann kommt das Kohlrabi-Saatgut ins Frühbeet
und ab wann beginnt
die Ernte von Feldsalat? Mit dem Gemüse-Sai­son­ka­len­der wissen Sie auf einem Blick, wann Sie welches Gemüse aussäen, vereinzeln oder ernten können.

mehr…

Blühkalender Sommerblumen

Mit ein- und zweijährigen Sommerblumen können Sie für ein wahres Blütenmeer im Garten sorgen. Unser Aussaat- und Blühkalender hilft Ihnen dabei, die Blumen so auszuwählen, dass Sie das gesamte Gartenjahr Wildbienen und Co. Nahrung bieten können.

mehr…

Starter-Paket: FISKARS SingleStep Heckenschere HS 22 & Hurra-Buch für Gartenneulinge

Starter-Paket FiskarsEgal ob für sich selbst oder als Geschenk für Garten-Anfänger. Die Kombination aus dem Buch „Hurra! Ich habe einen Kleingarten“ und der Heckenschere HS 22 von Fiskars ist perfekt für einen erfolgreichen Start im eigenen Garten.

mehr…

Wildbienenarten im Porträt

Wildbienenarten im Porträt Vom Frühling bis zum Herbst können Sie Wildbienen in Ihrem Garten beobachten. Oft sehen sich die Arten allerdings ziemlich ähnlich und das Bestimmen gestaltet sich schwierig. Daher haben wir für Sie eine Auswahl häufiger Arten zusammengestellt.

mehr…