- Kleingartenwesen
Ukraine-Hilfe erleichtert
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Viele Kleingartenvereine wollen der Bevölkerung in der Ukraine und den geflüchteten Menschen aus den dortigen Kriegsgebieten helfen. Spenden dafür können nun ohne rechtliche Einschränkungen gesammelt werden. Denn das Bundesfinanzministerium (BMF) hat eine Sonderregelung getroffen und die sonst geltenden Regeln für Vereine ausgesetzt.
Normalerweise dürfen gemeinnützige Vereine nur Geld für Zwecke sammeln und verwenden, die in der Satzung festgelegt sind. Für die Ukraine-Hilfe gilt dagegen: Das Sammeln von Spenden, aber auch Zahlungen aus dem Vereinsvermögen sind ohne steuerliche Nachteile möglich. Voraussetzung ist der Nachweis einer Überweisung auf das Konto einer Hilfsorganisation. Die entsprechende Verwaltungsanweisung des BMF gilt vom 24. Februar bis zum 31. Dezember 2022.
Weitere Infos: www.bit.ly/ukraine-bmf
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