- Kleingartenwesen
Was bedeutet „kleingärtnerische Nutzung“?
Entdecke die Möglichkeiten!
Foto: Kleinworth
Die Gründe dafür, einen Kleingarten zu pachten, sind so vielfältig wie die Kleingärtner selbst. Manche haben Spaß an der Bewegung im Freien, andere wollen ihr eigenes Obst und Gemüse anbauen oder die Natur beobachten. Andere wiederum suchen etwas zum Stressabbau oder möchten Teil einer starken Gemeinschaft sein. Aber alle haben etwas gemeinsam: Um die Vorzüge eines Kleingartens genießen zu können, müssen sie sich an eine Handvoll Regeln halten – die wichtigste davon ist die sogenannte „kleingärtnerische Nutzung“. Ein Gespräch dazu mit Bundesfachberater Thomas Kleinworth.
Herr Kleinworth, woher kommt der Begriff „kleingärtnerische Nutzung“?
Im Bundeskleingartengesetz ist festgehalten, dass ein Kleingarten zur „nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung“ dienen muss. Das bezeichnet der Gesetzgeber als „kleingärtnerische Nutzung“. Halten wir uns nicht daran, riskieren wir Vorzüge, wie unseren besonderen Kündigungsschutz und die Pachtpreisbegrenzung, zu verlieren.
Was umfasst denn diese „Nutzung“?
Ein klassisches Missverständnis ist, dass man darunter nur den Anbau von Obst und Gemüse und vielleicht noch Kräutern versteht. Diese Gartenbauerzeugnisse sollen zwar auf jeden Fall im Vordergrund stehen, bei der kleingärtnerischen Nutzung geht es aber nicht nur um die leckeren, sondern auch um die schönen und nützlichen Pflanzen, also Gehölze, Stauden, blühende Sträucher oder z.B. auch Wildblumenrabatten.
Wie passt das mit der sogenannten Drittel-Regelung zusammen?
Der BGH hat 2004 geurteilt, dass in einer Kleingartenanlage mindestens auf einem Drittel Obst und Gemüse angebaut werden sollen. Das umfasst aber eben nicht nur die Kultur von Obst und Gemüse, sondern etwa auch – in einem kleineren Anteil – die von Zierpflanzen. Dabei sollten wir auch den Naturschutz beachten. Niemand muss Beete im rechten Winkel anlegen oder gar einen sterilen Garten vorweisen. Wichtig ist, dass das Gärtnern im Vordergrund steht!
Foto: Kleinworth
Wie kann das konkret aussehen?
Obst, gezogen als Stamm oder Spalier, als Spindel, Säule oder Zwerg, gehört einfach in jeden Kleingarten. Ein leckerer Sichtschutz kann durch ein Spalier aus Brombeeren oder Himbeeren gepflanzt werden. Die Gestaltung des Gartens muss nicht gradlinig sein: Pflanzen Sie verschiedene Arten durcheinander. Mit Johannisbeer- oder Stachelbeerstämmchen lassen sich würzige Kleinsträucher wie Rosmarin oder Salbei gut kombinieren.
Mit besonderen Gemüsesorten, wie Mini- oder Naschgemüse, folgen die Züchter den Bedürfnissen, die heutige Kleingärtner bei Freizeit und gesunder Ernährung haben. Auch wenn der gemischte Anbau immer beliebter wird, sind einige Sorten am besten getrennt im Beet aufgehoben.
Für die Anlage eines eigenen Kräutergartens reicht schon eine kleine Fläche aus. Wandeln Sie ein Stück Rasenfläche um, auch Blumenrabatten können in Kräutergärten umgewandelt oder miteinander kombiniert werden. Kräuterspiralen sind ebenso ein idealer Standort für viele Kräuter.
Kletter- und Ziergehölze bestimmen den Charakter eines Gartens und geben ihm das ganze Jahr über Struktur. Sie dienen vielen Gartenbewohnern als Versteck und bieten Nistmöglichkeiten. Mit Bedacht ausgewählt, brauchen sie wenig Pflege. Gestalten Sie mit Kletterpflanzen, begrünen Sie alte Obstgehölze mit Clematis oder Ramblerrosen. Verzichten Sie aber möglichst auf Koniferen, sie bieten den Nützlingen wenig Nahrung oder Unterschlupf.
Pflanzen Sie Zwiebel- und Knollenpflanzen. Und sehr viele Stauden sind beliebt bei Insekten. Ein Staudenbeet, einmal angelegt, bietet für viele Jahre ein Blütenmeer!
Um alles auszuprobieren, was die kleingärtnerische Nutzung umfasst, dafür sind unsere Gärten zu klein. Wenn Sie sich aber aus jedem Bereich etwas aussuchen, dann werden Sie die kleingärtnerische Nutzung zu 100 Prozent erfüllen!
Das Interview führte Sören Keller,
Redaktion „Gartenfreund“, Verlag W. Wächter