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Auf die zugelassenen Anwendungsgebiete der Pflanzenschutzmittel achten
Bei Freizeitgärtnern sind Pflanzenschutzmittel, die natürlich vorkommende Substanzen wie Rapsöl, Neemöl oder Pyrethrum (Extrakt aus einer Chrysanthemenart) enthalten, besonders beliebt. Es sollte aber bedacht werden, dass auch diese Produkte dem allgemeingültigen Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel unterliegen und daher nur in den Anwendungsgebieten eingesetzt werden dürfen, die in der Gebrauchsanleitung auch genannt sind.
Namen von Produkten wie „Universal Schädlingsfrei“ (Bayer) oder „Obst- und Gemüse-Spritzmittel“ (Scotts Celaflor) und entsprechende Bilder von Früchten und Gemüsearten auf der Packung lassen vermuten, dass die Präparate in vielen Obst- und Gemüsekulturen einsetzbar sind. Schaut man allerdings genauer hin, findet man in der Gebrauchsanleitung oftmals nur ein oder zwei Gemüse- und Obstkulturen, oder man muss feststellen, dass beispielsweise „Universal Schädlingsfrei“ nur an Zierpflanzen zugelassen ist.
Auch „Naturen Schädlingsfrei Neem“ (Scotts Celaflor) ist an Obstkulturen nur sehr eingeschränkt einsetzbar und im Gemüsegarten ausschließlich zur Bekämpfung des Kartoffelkäfers erlaubt.
Christoph Hoyer
Bitte beachten Sie vor dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln die aktuelle Zulassungssituation.