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Lauben-Vielfalt: Gartenhäuser kunterbunt
Foto: Wagner
Immer wieder standen Gestaltung, Ausstattung und Dachneigung zur Diskussion, doch einig waren sich alle Behörden in Bezug auf die Größe. Klein sollte die Laube sein, und grundsätzlich nicht zum Bewohnen geeignet. Doch „klein“ ist eben auch ein dehnbarer Begriff. Wurde 1940 noch befunden, dass ein Garten von 300 m² Grundfläche keineswegs eine größere Laube als 12 m² verträgt, so galt in den 70er und 80er Jahren eine Laubengröße von 15 m² mit weiteren 9 m² überdachter Freisitz- oder Nutzfläche als zweckmäßig. Mit der Einführung des Bundeskleingartengesetzes wurde 1983 daraus:
§ 3 Kleingarten und Gartenlaube
(2) Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 m² Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig; die §§ 29 bis 36 des Baugesetzbuchs bleiben unberührt. Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.
Um die Kleingärtner mit bestehenden Lauben nicht zu verprellen und die behördlich genehmigten, großzügigeren Bauformen aus den Zeiten der DDR (30 m² überbaute Fläche waren erlaubt) mit Bestandsschutz zu versehen, ergänzte man das Gesetz um:
§ 18 Überleitungsvorschriften für Lauben
(1) Vor Inkrafttreten dieses Gesetzes rechtmäßig errichtete Lauben, die die in § 3 Abs. 2 vorgesehene Größe überschreiten, können unverändert genutzt werden.
(2) Eine bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehende Befugnis des Kleingärtners, seine Laube zu Wohnzwecken zu nutzen, bleibt unberührt, soweit andere Vorschriften der Wohnnutzung nicht entgegenstehen. Für die Nutzung der Laube kann der Verpächter zusätzlich ein angemessenes Entgelt verlangen.
Foto: Wagner
Kreativer Freiraum heute
Die 24 m² überbaute Fläche sind heute nach wie vor das Richtmaß. 24 m² sind nicht wenig, viele Studenten wären froh, hätten sie diesen Platz zur Verfügung. Diese Fläche unterliegt vielerorts keinen Gestaltungsreglementierungen und bietet viele Ausbau- und Einrichtungsmöglichkeiten, die auch dem modernen Anspruch an die Laube als Sommerhaus gerecht werden.
Lauben sind in jedem Fall mehr – und sollen auch mehr sein – als reine Unterkünfte für Gartengerätschaften. Sie bieten Wärme, Trockenheit und Wohnlichkeit. Und das ist auch gewollt, in den Vereinen und politisch. Bio- oder Chemietoilette (wo kein Wasserklosett erlaubt) und Wasser für Hände und Gesicht machen es möglich, sich im Garten über viele Stunden wohl zu fühlen.