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Lauben-Vielfalt: Gartenhäuser kunterbunt
Mobilen Fortschritt nutzen
Foto: Düker
Zeit und Forschung arbeiten für die Kleingarten-Idylle. Denn vieles, was bislang nicht möglich ist, weil Strom und Trinkwasser mit Kanalanschluss fehlen, wird es in absehbarer Zeit geben. Zumindest die mobile Energieversorgung hat den Gartenfreund bei allen Gartengeräten schon längst von der Steckdose unabhängig gemacht. Es gibt sogar schon Akku-Espressomaschinen und Akku-Stabmixer. Wenn dann auch noch eine kleine Photovoltaikanlage auf dem Dach einen Energiespeicher in der Laube versorgt, können in Zukunft vielleicht auch Kühlschrank und Lampen in der Sommersaison betrieben werden. Aktuell sind solche Energiespeicher noch nicht wirtschaftlich, doch das wird sich ändern.
Ebenfalls noch kaum gebaut werden Dächer mit Glaselementen, die auch im Winter eine gute Lichtversorgung in der Laube gewährleisten. Ein teurer Spaß – noch – aber eine Möglichkeit, die Laube als Winterquartier für empfindliche Kübelpflanzen besser nutzen zu können.
Laubendächer werden außerdem noch viel zu wenig extensiv begrünt, dabei reicht die Stabilität der Dächer in der Regel dafür aus. Denkbar wäre es auch, die Dachfläche aktiv zu nutzen. Während die Fläche unter aufgeständerten Lauben sicher eher zu einem Abladeplatz für Unrat verkommen würde, weil sich dort keine sinnvolle Nutzung anbietet, wäre der Dachgarten auf der Laube eine Flächenerweiterung, die nicht gegen die Vorschriften verstoßen würde – vorausgesetzt, es klappt mit dem Nachbarn, in dessen Garten man von oben bessere Einblicke hätte.
Baugenehmigungsrecht ist Ländersache
Was wie und wo gebaut werden darf, regeln die Bundesländer selbst. Dafür gibt es die Landesbauordnungen. Im Großen und Ganzen sind diese aber sehr ähnlich. Fast alle regeln die „Genehmigungspflicht und Genehmigungsfreiheit“ sowie die konkreten „verfahrensfreien Vorhaben“, d.h. die Bauwerke, die auch ohne das Verfahren „Baugenehmigung“ errichtet werden dürfen.
Entweder im entsprechenden Paragrafen oder im dazugehörigen Anhang findet sich, dass Gartenlauben in genehmigten Kleingartenanlagen im Sinne des Bundeskleingartengesetzes stets unter diese „verfahrensfreien Vorhaben“ fallen. Es gibt auch Bundesländer – etwa Bremen – in deren Landesbauordnung zusätzlich Grenzabstände, Trauf- und Firsthöhen in dem Regelwerk festgesetzt sind. Alle Landesbauordnungen findet man online (z.B. www.bauordnungen.de), es ist also kein Problem, sich über die jeweiligen Festsetzungen zu informieren.
Gitta Stahl
Nützliche Links:
www.gartenhaus-guenstig.de
www.zuhausewohnen.de/galerie/gartenlauben-fuer-individualisten
www.kummer-holzhausbau.de
www.butenas-holzbauten.de
www.gartenhaus-gmbh.de
www.gartenhaus-online.de
www.karibu.de
www.gartenhauswelt.de
www.finnhaus.de
www.zweithaus.com
www.blockhaus-gartenhaus.de