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Nur gesunde Knollen bringen gute Erträge
Was man über Kartoffelpflanzgut für den Haus- und Kleingarten wissen sollte
Foto: Fotolia – Ingo Bartussek Ihre vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten und der hohe gesundheitliche Wert machen die Kartoffel zu einem wichtigen Bestandteil unserer heutigen Ernährung. So ist die ursprünglich aus Südamerika stammende Knolle aus unserer heimischen Küche nicht mehr wegzudenken. Das Angebot an Speisekartoffeln im Handel ist vielfältig, doch auch ein Anbau im eigenen Garten ist nicht schwierig, wenn einige Dinge beachtet werden.
Erfolgreicher Kartoffelanbau fängt – im Ackerbau wie im Haus- und Kleingarten gleichermaßen – beim Pflanzen an. Der Boden sollte leicht erwärmbar, feinkrümelig und steinfrei sein. Um Schädlinge und Krankheiten in Grenzen zu halten, ist es ratsam, frühestens alle vier Jahre Kartoffeln auf dem gleichen Beet anzubauen.
Eigene Ernte, „Supermarkt-Ware“ oder „Zertifiziertes Pflanzgut“?
Die zur Pflanzung vorgesehenen Knollen sollten einen hohen Gesundheitsstatus haben. Beim Nachbau von Knollen aus eigener Ernte können verschiedene „Abbaukrankheiten“ (z.B. Viruskrankheiten) den Ertrag um bis zu 50 % schmälern. Dennoch ist es natürlich möglich, aber man sollte keine zu hohen Erwartungen an Erntemenge und Qualität haben. Kleine, faule, deformierte Knollen können die Folge sein.
Die im Handel erhältlichen Speisekartoffeln sind häufig nach der Ernte mit chemischen Keimhemmern behandelt worden, um das Keimen zu verhindern oder zumindest zu verzögern. Die Behandlung würde dazu führen, dass die Knollen im Boden schlecht oder gar nicht keimen. Ob die Kartoffeln derart behandelt sind, ist auf der Verpackung mit „nach der Ernte behandelt“ vermerkt.
Empfehlenswert ist es, jedes Jahr neues, zertifiziertes Pflanzgut zu verwenden. Es erfüllt besondere Qualitätsanforderungen. So garantiert es, dass die Pflanzkartoffeln speziell zur Vermehrung angebaut und im Rahmen eines behördlichen Anerkennungsverfahrens begutachtet und geprüft worden sind. Das Pflanzgut ist gesund, d.h. frei von Virus-, Bakterien- und Pilzkrankheiten, sortenrein und kein Gemisch aus mehreren Sorten, wie es z.B. bei manchen Internetanbietern der Fall ist. Auch Keimfähigkeit und Triebkraft sind geprüft worden.
Gesetzliche Regelungen für den Handel mit Pflanzgut sind in der Pflanzkartoffelverordnung festgelegt. Die Anerkennung regelt das Saatgutverkehrsgesetz.
Das im Handel z.B. in Baumärkten oder Grünen Warenhäusern erhältliche, in kleinen Mengen abgepackte Pflanzgut für den Haus- und Kleingarten in Mengen von 2–5 kg ist mit blauen Banderolen, größere Säcke ab 10 kg mit reißfestem Etikett gekennzeichnet. Diese tragen die Aufschrift „Zertifiziertes Pflanzgut“ mit dem Namen des Abpackbetriebes, des Erzeugers oder dessen Betriebsnummer, der Anerkennungsnummer sowie der Sorte.