• Natur des Jahres 2013

Reptil des Jahres 2013: die Schlingnatter

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Reptil des Jahres 2013Foto: © 2012: Benny Trapp Die kleine und völlig harmlose Schlingnatter ist eine der wenigen europäischen „Würgeschlangen“, zu deren Nahrung vor allem Mäuse und Eidechsen zählen.
Sie ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz weit ver­breitet und doch den meisten Menschen hierzulande unbekannt. Und sie gehört – wie alle europäischen Reptilienarten – zu den gefährdeten und streng geschützten Arten: die heimische Schlingnatter (Coro­nella austriaca). Das ist der Grund, warum die Deutsche Gesell­schaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT) die Schling­natter zum Reptil des Jahres 2013 ernannt hat.

Das kleine und völlig harmlose Reptil ist eine der wenigen europäi­schen „Würgeschlangen“, zu deren Nahrung vor allem Mäuse und Eidechsen zählen. Die Schling­natter führt eine versteckte Lebensweise und ist daher nur selten in der Natur zu beobachten.

 

Reptil des Jahres 2013Foto: © 2012: Andreas Meyer Die Schlingnatter erreicht eine Ge­samtlänge von 60–75 cm und wiegt im Schnitt 50–60 g.

Verhängnisvolle Ähnlichkeit mit Kreuzotter

Allzu oft wird die ungiftige Art mit der ähnlichen und wesentlich bekannteren, giftigen Kreuzotter ver­wechselt. Nicht selten wird ihr dies auch zum Verhäng­nis, und Schling­nattern werden in Unkenntnis ver­trieben oder verbotener­wei­se gar getötet.

Zwar kommt die Schlingnat­ter als anpassungsfähige Art in weiten Teilen Europas noch häufig vor, gilt bei uns aber als vergleichsweise selten und ist in vielen Gebieten bedroht. In den Roten Listen Deutschlands, Österreichs, der Schweiz und Luxemburgs wird sie dem­ent­spre­chend als gefährdete Art eingestuft.

„Aufgrund der komplexen Lebensräume der Schlingnatter kann es für den Einzelnen oft schwer sein, konkrete Schutz­maß­nah­men selbst umzusetzen“, erläutert der Diplom-Biologe und Sprecher der AG Feld­her­pe­to­lo­gie und Artenschutz der DGHT, Richard Podloucky. „Allerdings sollte sich niemand scheuen, mit geeigneten Vorschlägen an die zuständigen Naturschutz- oder Forstbehörden be­zie­hungs­wei­se Natur­schutz­ver­bände heranzu­tre­ten.“

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