- Kleingartenwesen
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Ein Baustein der Grundversorgung
Anerkennung einfordern
Wir haben das Recht, Politik und Verwaltung hieran immer wieder zu erinnern und unseren Platz in der Gesellschaft einzufordern. Dazu gehört vorrangig die Sicherung des Kleingartenbestandes. Das Bundeskleingartengesetz sieht hierfür die Ausweisung als Dauerkleingärten nach dem Baugesetzbuch vor. Es ist unverständlich, warum viele Anlagen diesen Schutz noch immer nicht erhalten, sondern stattdessen behandelt werden wie Baulandreserven.
Der Bedarf an Kleingärten muss von den Kommunen über Kleingartenentwicklungspläne gesichert werden. Dabei darf eine momentane Bestandsaufnahme (Leerstände etc.) oder die Betrachtung einer Entwicklung unter ungünstigen Voraussetzungen (z.B. Stadtfluchttendenzen, Naturentfremdung der nachwachsenden Generation) für die Bedarfsermittlung nicht ausschlaggebend sein. Insbesondere attraktive, langfristig gesicherte und zeitgemäß ausgestattete Anlagen, fußläufig in Wohnungsnähe gelegen, eingebunden in das Grünordnungskonzept der Kommune, müssen Ziel städtebaulicher Entwicklung sein.
Sozialen Beitrag leisten
Wenn wir Gartenfreunde solche Forderungen aufstellen, müssen wir Gegenleistungen anbieten und erbringen. Unser Beitrag für die Gesellschaft darf sich dabei nicht an dem bemessen, was wir sowieso bereit sind zu tun, sondern an dem, was die Gesellschaft von uns erwarten kann. Wenn der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde in seinem Positionspapier zum Verbandstag 2011 die Leistungen des Kleingartenwesens im städtebaulichen, ökologischen und sozialen Bereich, zum Klimaschutz und zur Gesundheitsvorsorge unterstreicht, dann ist es Aufgabe aller Verbände und Vereine mit ihren Mitgliedern, diese Leistungen auch zu erbringen.
Anlagen müssen als öffentliches Grün gestaltet und uneingeschränkt offen sein. Gärten müssen allen Menschen, ungeachtet ihrer geografischen oder sozialen Herkunft, offen stehen. Wir müssen Raum bieten für Alt und Jung, Angebote schaffen durch Spielplätze, Ruhezonen, aber auch gemeinschaftliche Veranstaltungen im Jahresverlauf. Und wir müssen unsere Gärten und Anlagen nach ökologischen Kriterien umweltschonend und nachhaltig bewirtschaften.
Förderung wie Sportvereine
Wir leisten unseren Beitrag vielfach ohne öffentliche Zuwendungen. Wenn wir aber im Sinne der Daseinsvorsorge öffentliche Leistungen erbringen – so durch die Pflege öffentlichen Grüns, durch Leistungen zum Umwelt- und Klimaschutz, für eine soziale Stadt –, dann müssen wir auch ein Anrecht auf eine institutionelle Förderung haben. So wie Sportstätten und kulturelle Einrichtungen seit Jahrzehnten unbestritten regelmäßig öffentliche Zuwendungen für ihre Leistungen zum Wohle der Gesellschaft erhalten, müssen auch wir Kleingärtner hier eine entsprechende Anerkennung für unsere Leistungen in der Gesellschaft erhalten.
Unsere Städte und Kommunen wären ohne das Kleingartenwesen sehr viel ärmer. Die öffentliche Hand müsste viele Leistungen mit hohem Aufwand – personell und finanziell – selbst erbringen. Erinnern wir die Vertreter unserer Räte und Verwaltungen immer wieder daran, und zeigen wir ihnen unsere Leistungen, die wir auch in Zukunft erbringen wollen.
Joachim Roemer,
Vizepräsident des Landesverbandes
Niedersächsischer Gartenfreunde