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Gärten ohne Grenzen
Was sagen die Vereine?
Die Beispiele sind eine gute Gelegenheit, einmal „über den Gartenzaun“ zu schauen und die Vereinsvorstände nach ihren Erfahrungen zu fragen. Einige habe ich angeschrieben, und sie haben Folgendes geantwortet:
Helmut Meyer vom Kgv. „Friedeholz“ in Syke bei Bremen schreibt, dass der Pachtvertrag seit Gründung des Vereins 1954 regelt, dass keine Zäune und Hecken gezogen werden dürfen. „Durch die offenen Gärten ist die Nachbarschaft hervorragend, kann man doch besser zusammen schnacken, und man sieht sofort, wenn der Nachbar mal Hilfe braucht.“ Vandalismus kommt demnach nur selten vor, und die Bevölkerung nimmt die Anlage am Rande der Stadt sehr gut an.
Foto: Roemer Auch Achim Jacob vom Kgv. „Erholung Ost“ sieht es positiv. Zwischen 1980 und 1990 wurde ein Großteil der Zwischenzäune in der gut 82-jährigen Anlage in der sächsischen Stadt Bautzen abgebaut. Nachts ist die Kolonie allerdings von außen verschlossen.
Seit 1920 besteht die Anlage „Kamp Morgensonne“ mit 29 Gärten, 1500 m vom Zentrum der niedersächsischen Stadt Aurich entfernt. Hier können die Mitglieder selbst bestimmen, ob sie einen Zaun ziehen. Viele tun es nicht. Auch in diesem Verein spielt Vandalismus keine große Rolle, berichtet Walter Hellwig, Vorsitzender des Kleingartenbauvereins für Aurich und Umgebung e.V.
Die gleichen Erfahrungen wurden im Kgv. „Rheydt-Güdderath“ in Mönchengladbach gemacht. „Die gute Nachbarschaft macht Zäune und Hecken überflüssig“, sagt der Vorsitzende Alfred Birkenheuer.
Die Anlage Kgv. „Heidberg“ liegt in einer Braunschweiger Parkanlage. Auch hier wurde bei Gründung des Vereins 1971 im Pachtvertrag und in der Gartenordnung festgelegt, dass Hecken und Zäune nicht erlaubt sind. Groß ist hier das Interesse der Bevölkerung, denn der Verein lockt mit Streuobstwiese, Bienen- und Kräuterlehrpfad. Das nachbarschaftliche Miteinander unter den 65 Mitgliedern ist sehr gut, betont der Vorsitzende Hans-Peter Krebs.
„Alles in Ordnung“, schreibt auch Norbert Winterhoff vom Kgv. „Schwanensee“ in Peine. Auch dieser Verein war von Anfang an grenzenlos. Auf die Frage, ob seitens der Mitglieder der Wunsch besteht, Hecken zu pflanzen oder Zäune zu ziehen, gibt es ein kurzes „Nein.“
Foto: Roemer In der schleswig-holsteinischen Kleinstadt Garding liegt der gleichnamige Verein mit 50 Gärten. Günter Schlicht berichtet, dass zur nahen Bundesstraße eine Hecke als Lärmschutz gepflanzt wurde. Zwischen den Gärten gibt es keine Zäune. „Es besteht hier kein Bedarf“, so Schlicht, „Wir haben reine Nutzgärten. Anpflanzungen dürften nur im Einvernehmen mit dem Gartennachbarn erfolgen, da unterbleiben sie gleich ganz. Vandalismus und Einbrüche sind bislang glücklicherweise unbekannt, obwohl die Anlage immer frei zugänglich ist.“
Gute Erfahrungen kommen auch vom Kgv. „Wildwux“ in Hamburg. Maria Tazber leitet den kleinen Verein im Stadtteil Eimsbüttel. „Wir haben einen großen gemeinsamen Garten mit zugeteilten Parzellen. Ohne Zäune gibt uns das Gelände ein Gefühl der Weite, und schließlich sind wir zum Schrebern hier und nicht, um uns mit einem Mäuerchen zu umgeben“, schreibt sie. „Kinder brauchen immer ein wenig Zeit, um die Grenzen zu erkennen, die durchaus durch Wege und Pflanzen markiert sind. Solange nichts kaputt geht, dürfen sie auch über alle Parzellen laufen.“
Die Erfahrungen sind positiv
Diese Beispiele, die sich sicherlich noch fortführen ließen, zeigen: Gärten ohne Grenzen sind kein Einzelfall, und die dortigen Pächter haben kaum andere Probleme als in Anlagen mit eingezäunten Parzellen. Im Gegenteil: „Wenn ein gutes Einvernehmen herrscht, braucht man sich nicht ab- oder einzugrenzen“, so Maria Tazber.
Ein guter Grund, darüber nachzudenken, ob wir unsere Anlage auch grenzenlos gestalten sollten – für eine gute Nachbarschaft und um unseren Besuchern einen attraktiven Kleingärtnerverein zu präsentieren.
Joachim Roemer,
Vizepräsident des Landesverbandes Niedersächsischer Gartenfreunde