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Kindern Raum zum Spielen geben
Robuste Pflanzen wählen
Foto: Wagner, BDG
Bei der Bepflanzung der Fläche ist zu bedenken, dass Pflanzen oft Gegenstand des Spiels sind. Sie müssen also entsprechend robust sein. Von stacheligen oder dornigen Arten ist im Spielbereich abzusehen. Diese sollten nur dort angepflanzt werden, wo sie das Betreten verhindern sollen.
Auch die Giftigkeit verschiedener Pflanzenarten muss berücksichtigt werden. Grundsätzlich sind alle Pflanzen ab einer gewissen Konzentration als giftig zu bewerten. Allergieauslösende oder fototoxische Arten dürfen nicht gepflanzt werden. Bei minder giftigen Arten wie Kirschlorbeer dürfen die Eltern auch gern die Kinder aufklären und beaufsichtigen.
Für Sicherheit sorgen
Das ist das nächste Stichwort: Aufsicht. Die Verkehrssicherungspflicht liegt immer beim Betreiber, ein Haftungsausschluss, wie z.B. „Eltern haften für ihre Kinder“ oder „Benutzung auf eigene Gefahr“, ist unzulässig. Auch bei recht einfach gestalteten Spielplätzen muss eine regelmäßige Prüfung der Anlagen gesichert sein. Spielsand z.B. muss regelmäßig ausgetauscht und auf spitze Gegenstände sowie auf Kot von Hunden, Katzen etc. durchsucht werden. Einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit auf Spielplätzen sollten auch die Eltern übernehmen. Das Tragen sicherer Kleidung der Kinder gehört dazu. Eine regelmäßige Besichtigung des Platzes durch die Eltern hilft bei der Qualitätssicherung ungemein.
In Kleingartenanlagen mit Spielplätzen, in Vereinen, in denen man sich aktiv um den Nachwuchs bemüht, in Ortschaften, Ländern und Staaten, in denen Kinder als wichtiger Teil der Gesellschaft und nicht als Last angesehen werden, wird es auch eine Zukunft geben.
Thomas Kleinworth
Fachberater des Landesverbandes
Schleswig-Holstein der Gartenfreunde