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- Kleingartenwesen
Kleingärten und ihre Bedeutung im Grünsystem unserer Städte und Gemeinden
Grünflächen mit hohem Erholungs- und Freizeitwert
Foto: Heidemann Das Bundeskleingartengesetz fasst in § 1 unter dem Begriff kleingärtnerische Nutzung die Gewinnung von Obst und Gemüse sowie sonstiger Gartenbauerzeugnisse, die Erholung und auch den Naturschutz zusammen. Für die Städte und Gemeinden ist aber die städtebauliche, ökologische und auch die sozialpolitische Wirkung der Anlagen von weitaus größerer Bedeutung. Kleingartenanlagen, und ganz besonders Kleingartenparks, spielen eine wesentliche Rolle im grünflächen bezogenen Erholungs- und Freizeitangebot der Kommunen.
Das eine ist die Nutzung durch die Pächter und deren Familien. Das andere aber ist der Nutzen für die Gesamtbevölkerung: Spaziergänger, Schulen, Kindergärten und ältere Mitbürger. Alle diese Gruppen nutzen vor allem aufgrund der Zuordnung zu den jeweiligen Wohngebieten diese Anlagen intensiv.
So können Kinder räumlich getrennt vom Straßenverkehr unbesorgt spielen und die Natur erfahren. Schulen und Kindergärten nutzen die Anlagen als Lernorte, Senioren zu sinnvoller Freizeitgestaltung im Garten oder als Treff- und Kommunikationspunkt.
Besonders auffällig werden diese unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten, wenn sich Kleingartenanlagen im Zusammenspiel mit der Umgebung zu Kleingartenparks entwickeln oder zusammengefasst werden. Unterschiedliche Grün- und Freiflächen werden miteinander verbunden. Es entstehen neue Rad- und Wanderwege oder auch Joggingstrecken, die dem gestiegenen Bewegungsinteresse und den Veränderungen in der Freizeitgestaltung der Bevölkerung entgegenkommen.