- Kleingartenwesen
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Die Zukunft der Kleingärten in der Stadt
Foto: Heidemann
Die Schlagzeilen häufen sich: „In größeren Städten steigen die Wohnungsmieten immer stärker!“ – „Mehr Wohnungen müssen gebaut werden!“ – „Kleingärten in Gefahr!“
Der Grund dafür, dass der Bedarf an Wohnraum in den Ballungszentren immer größer wird, liegt darin, dass die Einwohnerzahl dort weiter zunimmt und gleichzeitig der soziale Wohnungsbau in den letzten Jahren vielerorts zum Erliegen gekommen ist. Städte und Kommunen gehen jetzt, neben einer Reihe anderer Maßnahmen, vermehrt dazu über, umfangreiche Wohnungsbauprogramme aufzulegen, um so dem Mangel an Wohnraum zu begegnen.
In vielen Städten planen die Verwaltungen und die Politik, auch bisher verschonte Flächen, dazu gehören auch Kleingartenflächen, in die Überplanung einzubeziehen. In Berlin stehen beispielsweise mehrere tausend Kleingartenparzellen, in Hamburg, Hannover und Dresden mehrere hundert Parzellen zur Disposition.
Streit vorprogrammiert
Wenn sich die Kommunen darauf verlegen sollten, Kleingartenflächen lediglich als „Baulandreserve“ zu betrachten, dann sind Auseinandersetzungen mit den Kleingärtnerverbänden vorprogrammiert. Die Probleme der zukünftigen Entwicklung der Städte dürfen nicht nur eindimensional betrachtet werden.
Die „einfache“ Lösung wäre sonst der ungehemmte und rücksichtslose Wohnungsbau. Ohne die Folgen zu bedenken, würden Kleingartenflächen für Wohnungsbauprojekte und andere Infrastrukturmaßnahmen geopfert werden. Bei vielen stadtplanerischen Gedankenspielen werden darüber hinaus die Konsequenzen unterschätzt bzw. gar nicht erst beachtet, die sich aus dem Bundeskleingartengesetz ergeben.
Dass die Kommune z.B. die im Paragrafen 14 des Bundeskleingartengesetzes vorgesehene Ersatzlandverpflichtung zu erfüllen hat, offenbart sich manchem Stadtplaner erst, wenn die Pläne das Licht der Öffentlichkeit erreichen. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Flächenkonkurrenz zwischen den verschiedenen Nutzungen in Ballungszentren (Wohnen, Gewerbe, Grün- und Sportfläche, Straßen etc.) von Jahr zu Jahr weiter vergrößert.
Kleingartenentwicklung
Dabei hat sich der Deutsche Städtetag Ende 2011 mit seinen „Leitlinien zur nachhaltigen Entwicklung des Kleingartenwesens in den Städten“ bereits eine gute Grundlage für die zukünftige Arbeit zurechtgelegt: In sechs Handlungsfeldern werden Empfehlungen formuliert, wie z.B. für den Erhalt und die Aufwertung von Kleingärten („Kleingartenentwicklung“), die Sicherung der kleingärtnerischen Nutzung als „wichtigste Grundlage“, den Ausbau der „sozialen Funktionen“ des Kleingartenwesens und für die „ökologischen Chancen als Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel“. Nach diesen Grundlinien sind die Kommunen und die jeweils zuständigen Kleingärtnerorganisationen dazu aufgerufen, Lösungen zu entwickeln, die möglichst den jeweiligen Interessen entgegenkommen.
Foto: Breder
Interessenkonflikte
Zu den Interessen der Städte und Kommunen zählen neue Wohnungsbau- und Gewerbeflächen und die möglichst kurzfristige Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum. Die Interessen der Kleingärtnerverbände sind der Erhalt der Kleingartenanlagen und, wenn das nicht möglich ist, die Ansiedlung von Ersatzkleingärten in der Nähe von Geschosswohnungen.
Eine sinnvolle und zukunftsweisende Möglichkeit kann darin liegen, in frühzeitigen und intensiven Gesprächen mit Verwaltung, Politik und den Kleingärtnerverbänden Lösungen zu finden, mit denen die zum Teil unterschiedlichen Interessen in Übereinstimmung gebracht werden können.