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Pflanzenschutz an essbaren Balkonpflanzen?
Foto: Breder Passionierte „Balkongärtner“ haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Pflanzen, die aus dem Mittelmeerraum stammen, auf Balkon und Terrasse heimisch gemacht: Rosmarin, Salbei, Olive, Lorbeer, Granatapfel und nicht zu vergessen die Zitrusgewächse.
Besonders sonnige und warme Standorte führen nicht selten im Verlauf von Jahren zu bemerkenswerter Pflanzengröße. Stimmt zudem der Überwinterungsort für die Pflanzen, ist die Freude groß über üppig wachsende und auch fruchtende Gewächse.
Doch was tun, wenn die genannten Pflanzen von Schädlingen heimgesucht werden? Welche Mittel kann und darf man einsetzen? Handelt es sich bei den Pflanzen um solche, die nur zu Dekorationszwecken gehalten werden, oder sollen Blätter, Triebspitzen oder Früchte verzehrt werden?
Sofern man Spinnmilben, Blatt- oder Schildläuse ausschließlich mit Wasser und Schwamm entfernt, gibt es keine Probleme. Doch wenn Sie Pflanzenschutzmittel aus dem Fachhandel einsetzen wollen, gilt: Die meisten Sprays gegen Insekten und Spinnmilben an Zimmer- und Balkonpflanzen haben keine Wartezeiten auf der Gebrauchsanleitung angegeben. Das bedeutet, dass diese Mittel nicht an Pflanzen eingesetzt werden dürfen, die zum Verzehr gedacht sind.
Wollen Sie kleine Zitrusfrüchte oder Lorbeerblätter in der Küche verwenden, dürfen Sie nur Präparate einsetzen, die auch im Gemüse- oder Obstbau zugelassen sind. Sollen Blattläuse oder Schild- und Wollläuse an diesen Pflanzen bekämpft werden, kommen nur Präparate mit den Wirkstoffen Kali-Seife oder Rapsöl in Frage.
Maria Andrae
Bitte beachten Sie vor dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln die aktuelle Zulassungssituation.