• Gartenpraxis
  • Pflanzenschutz
  • Tipps zum Pflanzenschutz

Neues Pflanzenschutzgesetz 2012

Schlagworte zu diesem Artikel:
  • Pflanzenschutzgesetz
  • Pflanzenschutzmitteleinsatz
  • Pflanzenschutzmittelzulassung
  • Blattläuse
  • Sachkundenachweis
  • Gewässerschutz
  • Seerosenblattkäfer

Die wichtigsten Regelungen für Garten und Fensterbrett


Neues Pflanzenschutzgesetz 2012Foto: Themenbild Im Februar 2012 ist ein neues Pflanzenschutzgesetz in Kraft getreten, das die eine oder andere neue Regelung mit sich bringt. Da fährt jeder Gartenfreund, der nicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verzichten will, gut damit, sich im gärtnerischen Fachhandel von geschultem Personal beraten zu lassen. Bereits seit dem 14. Februar 2012 gilt nun schon das neue Pflan­zen­schutz­gesetz, aber viele Haus- und Klein­gärtner haben es noch gar nicht zur Kenntnis genommen. Es betrifft jedoch alle, die Pflanzenschutzmittel in ihrem Garten, im Wintergarten oder auch nur auf dem Fensterbrett anwenden wollen. Um mehr Licht in das Paragraphendunkel zu bringen, sollen hier die wichtigsten Re­ge­lungen für den Hobbygärtner dargelegt werden.


Voraussetzung

Pflanzenschutzmittel dürfen auf Freilandflächen nur eingesetzt werden, wenn diese land­wirt­schaft­lich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Gärtnerisch genutzt werden auch Haus- und Kleingärten, nicht jedoch Wege, Hauseinfahrten, Böschungen oder sonstige befestigte und unbefestigte Freilandflächen.


Zulassung

Trotz aller Bestrebungen, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln europaweit zu vereinheitlichen, darf ein Pflanzenschutzmittel in Deutschland nur angewandt werden, wenn es vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zugelassen ist. So wie bereits im Vorgängergesetz festgelegt dürfen Pflanzenschutzmittel darüber hinaus nur eingesetzt werden, wenn die Zulassung nicht ruht und nur in den in der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten mit den jeweils gültigen Anwendungsbestimmungen. Der Fachmann nennt dies eine Indikationszulassung. Vereinfacht heißt das, dass nur das erlaubt ist, was in der jeweils gültigen Gebrauchsanleitung steht – und sonst nichts.

Seite 1 von 2

Online-Seminar am 21.05.2025

Schnittblumen (fast) das ganze Jahr

Wie Sie vom Frühling bis zum Spätherbst frische Schnittblumen anbauen und ernten, zeigt die Bio-Blumen-Gärtnerin Chantal Remmert. Erfahren Sie in diesem Seminar alles über den Anbau ein-, zwei- und mehrjähriger Blumen und Stauden sowie die Grundlagen der Gestaltung mit Schnitt- und Trockenblumen!

Mehr Informationen 

Unsere Gartenschätze

Im Fokus: Gartenschätze

Sie sind auf der Suche nach Besonderheiten für Ihren Garten? Dann schauen Sie sich doch mal unsere Gartenschätze an. Neben interessanten Infos zu den einzelnen Pflanzen, finden Sie hier auch passende Bezugsquellen.

mehr…

Was liegt an im Obstgarten?

Obstgarten Mai

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Mai.
mehr…

Was liegt an im Gemüsegarten?

Gemüsegarten Mai

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Mai.
mehr…

Was liegt an im Ziergarten?

Ziergarten Mai

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den Mai.
mehr…

Trendiger, vielseitiger Kohl

Trendiger, vielseitiger Kohl

Kohlgemüse ist enorm facettenreich: Erfahren Sie in diesem Seminar alles über den Anbau von Weiß- und Chinakohl, Wirsing und Brokkoli. Thomas Jaksch gibt zudem Tipps zu Sorten, Neuzüchtungen und Alternativen und Sie lernen, wie Sie Mini-Kohlköpfe ernten können.

Mehr Informationen 

„Der Fachberater“ – damit Sie auf dem Laufenden sind!

Der Fachberater

Für Gartenfachberater, Vereinsvorstände und alle, die es genauer wissen wollen: „Der Fachberater“ informiert Sie vier Mal im Jahr über gartenfachliche und verbandspolitische Themen des Klein­gar­ten­wesens. Die Ver­bands­zeit­schrift des Bun­des­ver­ban­des Deutscher Gartenfreunde widmet sich zudem Ausgabe für Ausgabe verschiedenen Schwer­punkt­the­men.

mehr...