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Neues Pflanzenschutzgesetz 2012
Die wichtigsten Regelungen für Garten und Fensterbrett
Foto: Themenbild
Bereits seit dem 14. Februar 2012 gilt nun schon das neue Pflanzenschutzgesetz, aber viele Haus- und Kleingärtner haben es noch gar nicht zur Kenntnis genommen. Es betrifft jedoch alle, die Pflanzenschutzmittel in ihrem Garten, im Wintergarten oder auch nur auf dem Fensterbrett anwenden wollen. Um mehr Licht in das Paragraphendunkel zu bringen, sollen hier die wichtigsten Regelungen für den Hobbygärtner dargelegt werden.
Voraussetzung
Pflanzenschutzmittel dürfen auf Freilandflächen nur eingesetzt werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Gärtnerisch genutzt werden auch Haus- und Kleingärten, nicht jedoch Wege, Hauseinfahrten, Böschungen oder sonstige befestigte und unbefestigte Freilandflächen.
Zulassung
Trotz aller Bestrebungen, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln europaweit zu vereinheitlichen, darf ein Pflanzenschutzmittel in Deutschland nur angewandt werden, wenn es vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zugelassen ist. So wie bereits im Vorgängergesetz festgelegt dürfen Pflanzenschutzmittel darüber hinaus nur eingesetzt werden, wenn die Zulassung nicht ruht und nur in den in der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten mit den jeweils gültigen Anwendungsbestimmungen. Der Fachmann nennt dies eine Indikationszulassung. Vereinfacht heißt das, dass nur das erlaubt ist, was in der jeweils gültigen Gebrauchsanleitung steht – und sonst nichts.