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Pflanzenschutzmittel: zugelassen, doch nicht erlaubt
Hobbygärtner müssen sich informieren, und Verkaufsstellen müssen beraten
Für viele Hobbygärtner stellt sich alljährlich die Frage nach dem Schutz von Gemüse, Obst und Zierpflanzen. Ob dazu biologische oder chemische Mittel erforderlich sind, muss jeder vor Ort selbst entscheiden. Aber wer zu Pflanzenschutzmitteln greift, sollte einiges beachten.
Foto: Themenbild
Zugelassen, doch nicht erlaubt
Pflanzenschutzmittel bedürfen generell einer Zulassung. Diese spricht das BVL in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung, dem Julius Kühn-Institut und dem Umweltbundesamt aus. Doch nicht alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel dürfen auch in Haus- und Kleingarten verwendet werden.
Nur diejenigen sind erlaubt, die den Aufdruck „Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig“ tragen. Über die Eignung entscheidet das BVL bei der Zulassung. Die Mittel müssen einfach zu dosieren und anzuwenden sein. Kriterien sind u.a. die Eigenschaften der Mittel sowie die Art und Größe der Verpackung (z.B. kindersichere Verschlüsse).
Gesetzliche Vorschriften gelten auch für Laien
Auch wenn die für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassenen Mittel einfach zu handhaben sind und vergleichsweise günstige Eigenschaften besitzen, müssen sie mit dem nötigen Verantwortungsbewusstsein eingesetzt werden. Die gesetzlichen Vorschriften zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gelten auch für Laien.
So dürfen Pflanzenschutzmittel nur in der jeweiligen in der Gebrauchsanleitung angegebenen Kultur, Pflanzenart oder Zweckbestimmung und nur gegen die dort aufgeführten Schädlinge oder Krankheiten eingesetzt werden. Die auf der Packung bzw. dem Beipackzettel gedruckten Anwendungsbestimmungen sind unbedingt einzuhalten.