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Zulassung für Pflanzenschutzmittel widerrufen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung des Pflanzenschutzmittels „Bayer Garten Kombi-Schädlingsfrei“ mit dem Wirkstoff Thiacloprid widerrufen. Das Pflanzenschutzmittel wurde unter sieben weiteren Namen vermarktet: „Bayer Garten Gießmittel gegen Schädlinge“, „Bayer Garten Kombi-Rosen-Schädlingsfrei“, „Bayer Garten Schädlingsfrei Calypso“, „Bayer Garten Rosen-Schädlingsfrei Calypso“, „Bayer Garten Gießmittel gegen Schädlinge Calypso“, „Bayer Garten Schädlingsfrei Lizetan 100 ml“ und „ETISSO Schädlings-frei SC“.
Der Widerruf erfolgte auf Antrag der Firma Bayer. Die Produkte dürfen noch bis zum 21. Februar 2016 verkauft werden. Für Anwender gilt eine Aufbrauchfrist bis zum 21. Februar 2017. Andere Pflanzenschutzmittel mit Thiacloprid und teilweise ähnlichen Bezeichnungen, z.B. „Bayer Garten Schädlingsfrei Calypso Perfekt AF“ und „Bayer Garten Zierpflanzenspray Lizetan Plus“ sowie alle anwendungsfertigen Produkte mit Thiacloprid bleiben auf dem Markt.
Quelle: BVL
Nachtrag:
Ab dem 1. April 2016 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bei dem Pflanzenschutzmittel Calypso (Zulassungsnummer 024714-00) verschiedene Anwendungen der Anwendungszeitpunkt so eingeschränkt, dass die Anwendung während der Blüte nicht mehr zulässig ist. Für Anwendungen in Kernobst, Apfel, Sauerkirsche und Süßkirsche ist der Anwendungszeitpunkt nun auf das Intervall von BBCH-Stadium 71 bis 81 festgelegt (statt wie bisher 60 bis 81 bzw. 67 bis 81). Die Anwendungen vor der Blüte bleiben in diesen Kulturen unverändert. Für Freilandanwendungen in Pflaume, Aprikose, Pfirsich, Erdbeere, Brombeere, Himbeere, Johannisbeerartigem Beerenobst, Ziergehölzen und Zierpflanzen gilt der Zusatz "ausgenommen Blütezeit".
Bitte beachten Sie vor dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln die aktuelle Zulassungsssituation.