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Selbst hergestellte Pflanzenschutzmittel und Pflanzenstärkungsmittel

Schlagworte zu diesem Artikel:
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Was erlaubt ist und was nicht

Selbst hergestellte Brühen, Jauchen und Tees

Der Einsatz von selbst hergestellten Pflanzenschutzmitteln ist zurzeit immer noch stark ein­ge­schränkt. So ist nur die Anwendung weniger Tees, Brühen oder Jauchen unter bestimmten Vo­raus­set­zun­gen erlaubt. So darf z.B. Schachtelhalm-Brühe gegen eine Vielzahl von Pflan­zen­er­kran­kun­gen eingesetzt werden, wie gegen Echten Mehltau und Kräuselkrankheit an Äpfeln oder Blatt­fle­cken­krank­heit an Tomaten (mehr dazu auf der Website des BVL), Auch ein Extrakt aus Weidenrinde darf gegen verschiedene Pilzkrankheiten angewendet werden.


Selbst hergestellte PflanzenschutzmittelFoto: Die Grüne Kamera


Für andere Brühen, Tees und Jauchen fehlen immer noch verbindliche Regelungen. Zugelassen sind grundsätzlich nur Stoffe, die auf der Liste der EU-Grundstoffe stehen. Dazu gehören mittlerweile auch: Essig, aber nur  zur Desinfektion von Schnittwerkzeugen und zur Vorbehandlung von Saatgut, oder Kalk (Calciumhydroxid) gegen Obstbaumkrebs und andere Krankheiten an Kern- und Stein­obst.

Gesetzlich nicht geregelt ist dagegen der Einsatz selbst hergestellter „Pflanzenstärkungsmittel“. Pflanzenstärkungsmittel werden laut Pflanzenschutzgesetz definiert als „Stoffe und Gemische einschließlich Mikroorganismen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, allgemein der Gesunderhaltung der Pflanzen zu dienen, soweit sie nicht Pflanzenschutzmittel … oder dazu bestimmt sind, Pflanzen vor nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen.“

Im Klartext: Setzen Sie z.B. Brennnessel- oder Holunderblätterjauche zur „Stärkung“ Ihrer Pflanzen ein, ist dies vom Gesetzgeber nicht weiter geregelt und deswegen erlaubt. Aber Vorsicht: Werden mit dem Tee, der Brühe oder der Jauche Schädlinge abgetötet, wird das Pflanzenstärkungsmittel zum Pflanzenschutzmittel, und das ist – mit den besagten Ausnahmen, wie z.B. Acker-Schach­tel­halm, – verboten! „Wenn das angewendete Produkt in irgendeiner Weise dafür verantwortlich ist, dass die Kulturpflanzen von Blattläusen oder anderen Schädlingen befreit werden, muss man es als Pflan­zen­schutz­mit­tel ansehen”, erklärt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Anfrage von „gartenfreunde.de”.

In vielen Fachbüchern und auf einigen Internetseiten gibt es aber Anleitungen zur Herstellung von Tees, Jauchen oder Brühen, die nicht nur zur Pflanzenstärkung, sondern auch zur Tötung be­stimm­ter Schädlinge gedacht sind. „Hier kann man tatsächlich zweifeln, ob eine solche Empfehlung rechtlich zulässig ist. Andererseits muss man wohl akzeptieren, dass es irgendwo einen Grenzbereich gibt, den die Rechtsvorschriften nicht komplett und mit letzter Klarheit ausleuchten können”, so das BVL. An­lei­tun­gen zur Herstellung und Anwendung von Stoffen, mit denen verhindert werden soll, dass Schäd­lin­ge die Pflanzen erst gar nicht besiedeln, werden dagegen von den meisten Pflan­zen­schutz­äm­tern als unproblematisch angesehen.

Wollen Gartenfreunde also auf Nummer sicher gehen, sollten sie selbst hergestellte Pflan­zen­stär­kungs­mit­tel nur mit Bedacht anwenden und aufpassen, dabei keine Schädlinge abzutöten – so zumindest die Gesetzeslage. Vertrauen Sie also nicht jeder Quelle, eine Anleitung zur Herstellung bedeutet nicht automatisch, dass die Anwendung auch erlaubt ist!

sök

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