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Hasel, Felsenbirne, Holunder und Co.: Krankheiten und Schädlinge an Wildobst
Foto: Hoyer Pflanzen, die nicht züchterisch bearbeitet wurden, gelten allgemein als widerstandsfähig gegenüber Krankheitserregern und Schädlingen. Schließlich müssen sich Wildpflanzen ja ohne menschliche Pflege in der Natur behaupten. Daraus zu schließen, dass Wildobst generell nicht von Krankheiten und Schädlingen befallen wird, ist allerdings ein Trugschluss.
An den Nüssen des Hasel (Corylus avellana) verursacht der Haselnussbohrer fast jedes Jahr Ernteausfälle. Holunder (Sambucus) z.B. wird regelmäßig von Blattläusen und Gallmilben befallen, und auch der Echte Mehltau sowie bestimmte Viren sind an den Sträuchern zu finden.
An der als sehr robust geltenden Felsenbirne (Amelanchier) bereitet der Echte Mehltau seit einigen Jahren massive Probleme. Waren es anfänglich nur die Blätter, die durch das weißgraue Pilzmyzel beeinträchtigt wurden, so werden zunehmend die Früchte so stark befallen, dass sie nicht richtig ausreifen und eintrocknen.
Der eine oder andere, der einen Holunder, eine Felsenbirne oder eine Zierquitte (Chaenomeles) im Garten stehen hat, wird überlegen, ob er die Pflanzen ggf. mit Pflanzenschutzmitteln vor Pilz- und Schädlingsbefall schützen kann. Wie so oft ist die Zulassungssituation auch im Bereich Wildobst sehr kompliziert.
Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen sind Pflanzenschutzmittel nur für den Einsatz im Erwerbsanbau vorgesehen. Gartenfreunde werden sich notgedrungen bei der Bekämpfung des Echten Mehltaus an Felsenbirne mit Pflanzenstärkungsmitteln, z.B. „Neudovital“ (Neudorff), begnügen müssen, da für die Felsenbirne definitiv kein Präparat zugelassen ist.
Holunder, Hagebutten tragende Wildrosen (Rosa), Heidelbeere (Vaccinium myrtillus), Preiselbeere (Vaccinium vitis-idaea), Sanddorn (Hippophaë rhamnoides) und Weißdorn (Crataegus) gehören nach der entsprechenden Einteilung zum Beerenobst. Hier könnte man gegen Blattläuse das Präparat „Neudosan“ (Neudorff) verwenden, da es die Zulassung für den Einsatz gegen saugende Insekten an Beerenobst besitzt.
Die Bekämpfung des Echten Mehltaus mit Netzschwefel ist nur an Stachelbeere zulässig und nicht an allen Obstarten, die zur Gruppe Beerenobst gehören.
Die Apfelbeere (Aronia) zählt zum Kernobst. Hier wäre z.B. der Einsatz aller Präparate erlaubt, die eine Zulassung für Kernobst haben. Bisher sind an dieser Pflanze noch keine nennenswerten Pflanzenschutzprobleme bekannt geworden, doch die Erfahrung zeigt, dass das nicht immer so bleiben muss.
Christoph Hoyer
Bitte beachten Sie vor dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln die aktuelle Zulassungsssituation.