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Die Wasserschutzpolizei warnt - gefährliches Asbest <br />
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In der letzten Zeit wurden zahlreiche Straftaten von den Umweltsachbearbeitern der Landespolizei und der Wasserschutzpolizei Schweinfurt wegen unsachgemäßem Umgang mit asbesthaltigen Produkten verfolgt. Die Wasserschutzpolizei Schweinfurt nimmt dieses Thema zum Anlass, die Bevölkerung bezüglich der Vorschriften im Umgang mit Asbest aufzuklären. <br />
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Die Gefährlichkeit von asbesthaltigen Produkten ist seit langem bekannt. Die mineralischen Asbestfasern gelangen in die Lunge, ohne von den Schleimhäuten der Atemwege aufgehalten zu werden. Deshalb gilt Asbest als äußerst gefährlicher, krebserregender Stoff. Fatal ist der Umstand, dass sich die gesundheitlichen Schäden erst nach sehr langer Zeit zeigen. So kann ein Krebs, der durch Asbest verursacht wurde, in Einzelfällen erst nach 20 Jahren nachgewiesen werden. Das Risiko steigt sowohl mit der Dauer der Belastung als auch mit der Intensität. Durch unsachgemäßen Umgang gefährdet man deshalb nicht nur sich, sondern auch die Menschen, die sich in der Umgebung aufhalten. <br />
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Der Gesetzgeber hat Anfang 1992 ein Verwendungsverbot und ein Verbot des Inverkehrbringens von Asbest und asbesthaltigen Produkten beschlossen. Wird die Zweckbestimmung asbesthaltiger Gegenstände, wie zum Beispiel alter Nachtspeicheröfen, Welldachplatten und alter Mehrschicht-PVC-Bodenbeläge aufgegeben, so muss deren Besitzer diese ordnungsgemäß beseitigen. Wer dagegen verstößt, macht sich strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. <br />
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Es ist davon auszugehen, dass Faserzementplatten, die vor 1988 meistens unter dem Warenzeichen "Eternit" hergestellt wurden, Asbest enthalten. Wer wissen möchte, ob sein Nachtspeicherofen asbesthaltige Materialien enthält, kann sich an den Ofenhersteller oder an sein Energieversorgungsunternehmen wenden und erhält dort Auskunft. Bei Dachplatten oder Bodenbelägen kann eine Probe, die für 150,- DM durchgeführt wird, sicheren Aufschluss über die Inhaltsstoffe erbringen. <br />
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Die Sicherheitsvorschriften, die bei einer ordnungsgemäßen Sanierung oder Entsorgung beachtet werden müssen, sind so umfangreich, dass von Gewerbetreibenden ein spezieller Sachkundenachweis verlangt wird. Der Privatmann ist deshalb in der Regel überfordert. Wer sich entschließt, sein altes Dach oder seinen Nachtspeicheröfen zu entsorgen, sollte sich an eine solche Fachfirma wenden. <br />
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Die Wasserschutzpolizei Schweinfurt hat in Zusammenarbeit mit dem Gewerbeaufsichtsamt Würzburg und den Abfallberatern der Stadt und des Landkreises Schweinfurt ein Konzept erarbeitet. Jeder besorgte Bürger kann fachkundigen Rat oder die Anschrift zugelassener Betriebe bei den Abfallberatern der Stadt (Tel. 09721/51580) und des Landkreises Schweinfurt (Tel. 09721/55549) erfragen. <br />
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Durch die Konkurrenz bei den zugelassenen Entsorgungsfirmen sind in den letzten Jahren die Preise für die Entsorgung erheblich gesunken. Nach dem letzten Stand kostet die Beseitigung asbesthaltiger Nachtspeicheröfen zwischen 150,- und 500,- DM pro Ofen. Dachplatten werden zwischen 25,- und 30,- DM pro Quadratmeter ordentlich entsorgt. <br />
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Die Wasserschutzpolizei Schweinfurt weist noch einmal eindringlich darauf hin, dass es verboten ist, asbesthaltige Öfen oder asbesthaltige Dachplatten, seien sie auch noch so gut erhalten, zu verkaufen oder zu verschenken. Bei den alten Asbestplatten ist es außerdem nicht gestattet, die Oberfläche durch Bearbeitung wie Abschleifen, Hoch- und Niederdruckreinigen oder Abbürsten abzutragen. <br />
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