Wildschäden im Garten

Begonnen von Uwe, 09. Mai 2007, 00:53:00

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Uwe

Hallo Gartenfreunde

Unser Verein liegt neben ein Naturschutzgebiet mit Rehwild. Die Tiere kommen besonders im Winter in den Gärten und beschädigen diverse Pflanzen. Viele Gärtner wollen jetzt dafür eine Entschädigung haben, nur ich weiß nicht wen man dafür Haftbar machen kann, wenn überhaupt. Zwischen den Naturschutzgebiet und unseren Verein ist kein Zaun gezogen. Ein schlaues Mitglied meint der Eigentümer müsse ein Zaun ziehen um uns vor die Schäden der Rehe zu schützen. Wer von euch weiß mehr wie ich. Für jede Antwort wäre ich dankbar.

Gruß Uwe

Eckhard

Hallo Uwe,

bei Erwerbsbetrieben gibt es – jeweils in den Ländern geregelt -  Ausgleichszahlungen bei erheblichem Wildschaden.
Frage mal den zuständigen Jagdpächter.

Ob bei hobbygärtnern ein Schaden in dem Sinne wie bei Erwerbsbetrieben geltend gemacht werden kann, bezweifle ich, zumal der Kleingartenstatus sehr preiswerte Pacht in sonst nicht für Privatgartennutzung vorgesehenen Flächen zur Verfügung hat.
Das Schadensbild muß auch zweifelsfrei den Rehen zugeordnet werden können.(Beweislast).

Bei uns haben Vereine rundum die Anlagen hohe Zäume gezogen.

Ich habe bei uns (Anlage ohne Rehschutz) mit einzelnen frei gespannten 1,5mm Drähten (3 übereinander bis in 1,9 m Höhe  die Rehe gut vergrämen können. Andere haben zeitweise  ElktroWeidezaum  genommen.

Die Rehe springen  nur bei Flucht über 1,5 m -  nicht, wenn sie auf Futtersuche sind.

gruß eckhard

Uwe

Danke Eckhard für deine ausführliche Antwort. Ich male mir sowie wenig Chancen für eine Entschädigung aus, weil das Gelände der Stadt gehört und keine Jagtgenossenschaft es gepachtet hat. Ich konnte allerdings erreichen das ein Jagtverein den Wildbestand durch Bejagung reduziert.

Gruß Uwe

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