Fragen zum Fundament

Begonnen von Matthias, 18. Januar 2009, 14:43:00

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Matthias

Hallo mußte leider meinen garten wegen umzug aufgeben und wollte frag ob jemand weiß ob ich das fundament das schon drinne war als ich den garten genommen haben, rausreisen muß oder kann ich es drin lassen?

Hans

Hallo Matthias,

Du musst schon etwas konkreter werden:
Was denn für ein Fundament ?

Hans

Matthias

Es ist ein Betonfundament,es steht nichts mehr drauf.

Hans

Hallo Matthias,

wenn auf dem Betonfundament nichts "draufsteht", dann ist irgendwann das "Draufstehende" abgebaut  oder der beabsichtigte Bau unterlassen worden.
Der Vorstand verlangt  vom abgebenden  Pächter, den Garten in einen Zustand zu versetzen, der der Gartenordnung und dem Pachtvertrag angemessen ist.
Dabei spielt es keine Rolle, wer und wann das Ärgernis errichtet hat. Eine versiegelte Betonfläche gehört nicht in einen Kleingarten.
Gegen die Entscheidung des Vorstandes angehen zu wollen dürfte nichts bringen. Denn der Vorstand allein entscheidet (und er muss es nicht einmal begründen), ob wann und an wen der Garten wieder vergeben wird. Er kann auch nach Mahnung mit Fristsetzung die Arbeiten von einer Firma ausführen lassen und Dir die Kosten in Rechnung stellen.
Denke daran: der Vorstand handelt nach Verwaltungsauftrag und ist dazu verpflichtet, für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu sorgen.
Hacke das Zeug heraus und entsorge es. Das ist preiswerter. Schließlich möchtest Du ja auch noch ein paar Euro für den Garten bekommen.

Grüße von

Hans

Heinrich

Der Gartenverpächter war bisher nicht daran interessiert die Parzelle kleingartengerecht zu gestalten.

Für das von Dritten eingebrachte Fundament in deinen Garten kannst du einen Pachtausgleich verlangen, weil an der Stelle keine kleingärtnerische Nutzung z.B. Gemüseanbau möglich ist.

Das Rausreisen heißt ja auch das Entsorgen, was beides mit Kosten verbunden ist.

Eine neue Variante:
Einen über Achtzigjähriger, dessen Jahre als Kleingärtner zur Neige gehen, habe man Empfohlen, sein Laubenfundament 30 cm mit Erde abzudecken.

Wenn man jetzt im Winter an in letzter Zeit zurückgebauten Kleingärten vorbei geht, sieht man die Fundamente oder gar Fundamentplatten ehemaliger Lauben.

In deinen Unterpachtvertrag wird aller Wahrscheinlichkeit nichts von diesen Fundament stehen und für die Taten anderer wirst du nirgends haftbar gemacht.

Entspricht die Darstellung für Dritte mit dem persönlichen Eigentum (oder Arbeitskraft) haftbar zu sein dem
Bürgerlichen Gesetzbuch und/oder gibt es dazu Gerichtsurteile?

Heinrich

Viola

Hallo Heinrich und alle,

die "neue Variante" vorhandene Betonfundamente, zerschlagene Eternitplatten, Weinflaschen, Dachpappe und sonstigen Unrat vor Abgabe des Pachtgartens fachgerecht zu verbuddeln scheint ja sehr beliebt zu sein.
Die umweltgerechte Entsorgung der Hinterlassenschaft meines Vorpächters hat ca. 5oo€ gekostet. Ich war wirklich sauer: vorher keine kleingärtnerische Nutzung, überall wo ich ein Beet anlegen wollte nur Müll.
Und jetzt wird hier wirklich empfohlen alles nur abzudecken???

Richtig wäre doch, der Vorpächter sagt was Sache ist und geht mit dem Preis entsprechend runter. Oder ist das zuviel verlangt?

Bei Aufgabe des Gartens ist alles zu entfernen was nicht hingehört, ganz egal wer es gepflanzt oder eingebracht hat.Hier wäre doch mal der Abschätzer in der Pflicht.

Gruß Viola

Uwe

Hallo Freunde

Ich muß Viola da schon recht geben. Altlasten müssen aus den Garten vom Vorpächter entsorgt werden besonders wenn es um Sondermüll geht, da sollte jeder Vorstand drauf achten. Wie es mit ein intaktes Fundament aussieht, da scheiden sich die Geister. Denn wenn auf ein Garten keine Laube steht und der Neupächter eine Laube auf das Fundament bauen will, könnte es doch eigentlich stehen bleiben. Oder nicht? Nun hätte ich zu diesen Thema aber auch noch ne Frage und zwar: was ist wenn ein Pächter verstirbt und es befinden sich Altlasten oder ein Fundament, das von den Neupächter nicht übernohmmen werden möchte, wer kommt denn da für die Entsorgung und deren Kosten auf?

Gruß Uwe

Hans

Na die Erben, wer sonst ?
Das Problem für den Vorstand ist nur, dass diese sich ganz klein machen werden, wenn in dem Garten nichts zu holen ist.

Hans

Viola

Hallo Uwe,

wenn der Pächter verstirbt gibt es natürlich ein großes Problem.

Ich würde so vorgehen: Abschätzung Aufwuchs und Baulichkeiten laut Schätzprotokoll (vom Verein zu zahlen). Realistische Schätzung der Entsorgungskosten, meistens wird nichts über bleiben, eher noch was zu zahlen sein.

Den Garten für 1€ anbieten (Wasser- und Stromanschluss sofern vorhanden natürlich zuzüglich)und den Nachpächter wahrheitsgemäß über die Kosten Entsorgung usw in Kenntnis setzen.
Schafft von Anfang an Klarheit und keiner fühlt sich über den Tisch gezogen.Natürlich alles schriftlich als Zusatz zum Pachtvertrag.

Wir hatten eine "Total-Eternit-Laube"die natürlich niemand wollte, aber lt. Pachtvertrag kommt bei Aufgabe des Gartens der Verein für die Entsorgung auf und schon hatten wir einen neuen Pächter.

Wir zahlen in Berlin pro Parzelle ca. 45€ Vereinsbeitrag und genauso
viel an den Bezirks- und Landesverband pro Jahr, da sollten doch einige Gelder übrig bleiben für diese "Altfälle"

Das ist jetzt aber meine ganz persöhnliche Meinung, in Vorstandssitzungen bin ich damit bisher immer baden gegangen.

aber yes, we can
viola

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