nebenkostenabrechnung

Begonnen von anna12345, 14. März 2012, 11:07:33

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anna12345

hallo, ich bitte um Eure Hilfe, wir haben die Jahresendabrechnung bekommen für unseren Hobbygarten. Ganze 452,00 Euro. Ich möchte bitte die jenigen ansprechen denen es genausogeht und die die vieleicht Ideen haben wie man vorgehen kann. einzelne Punkte sind

Material Reperaturen für Außenzaun
Instandhaltung Arbeitsgeräte
Containerpauschale
Renovierung Büro
Aufwandsentschädigungen
Prämien und Aufzeichnungen
Versicherung Gartenanlage
Schornsteinfeger
Gasbereitstellung für Miete und Tank
Wartung Alarmanlage
Zahlung an Sicherheitsunternehmen
Kosten Büro (Telefonie,Internet u. Büromaterial)
Personalkosten

muss ich eine Grudgebühr für Wasser und Strom bezahlen?
und eine Vorrauszahlung für 2012

zu den ganzen kommt noch die Pacht(47,00) das ist klar
Beräumung leerstehender Gärten
Strom
Wasser

Lg Anna

ullich

Hallo anna,
zahlt ihr ausser den Positionen in der langen Liste noch einen Vereinsbeitrag?
Ansonsten sind für mich folgende Positionen sonderbar:

Instandhaltung Arbeitsgeräte
Renovierung Büro
Aufwandsentschädigungen
Prämien und Aufzeichnungen
Gasbereitstellung für Miete und Tank
Zahlung an Sicherheitsunternehmen
Kosten Büro (Telefonie,Internet u. Büromaterial)
Personalkosten

Ganz besonders darin hervorheben möchte ich:
Aufwandsentschädigungen und Personalkosten; Die sind dem Vereinswesen total fremd.
freundlich Grüßt: Ulli

Hardy

Hallo,
ich versuche mal etwas Licht hinein zu bringen:

zahlt ihr ausser den Positionen in der langen Liste noch einen Vereinsbeitrag?
Wenn die Zahlung eines Vereinsbeitrages in der Satzung steht ist das ok.

Aufwandsentschädigung gem. § 3 Nr. 26a EStG (muss aber Satzungsbestandteil sein!),
Prämien/Auszeichnungen (dürfen nicht unangemessen hoch sein lt. § 55 Abs. 1 Nr. 3 der AO, die Finanzämter legen da so pro ,,Nase" max. 40 € als Maximum an),

Vorständen u.a. Mitgliedern stehen nach dem § 670(Ersatz von Aufwendungen)zu, wie eben Telefon, km-Geld für Fahrten im Vereinsinteresse.[[/color]color=green]Falls in der letzten Jahreshauptversammlung eine Art Kostenplan für das lfd. Gartenjahr beschlossen wurde, ist das nicht sonderbar. Bei mir im Gartenverein stehen da folgende Positionen bspw.drin:Instandhaltungen/Anschaffungen, Mieten/Versicherungen, Verwaltungskosten, Gebühren Behörden/Rechtsanwalt, Container (für Grünschnitt aus den Einzelgärten incl. Festwiese). Alles nach der Anzahl der Gärten.
In den Verwaltungskosten sind mit enthalten:

Auch Personalkosten sind möglich, wenn es dazu schriftliche Verträge gibt.
Und wenn ein Sicherheitsunternehmen ggf. in den Wintermonaten die Anlage kontrolliert, weil es die Mitglieder nicht selbst machen, was soll daran negativ sei?
Aber eben alles im Rahmen von entsprechenden Beschlüssen der MV und wenn es um Geld geht, muss das im Kostenplan stehen.

Warum keine Grundgebühren für Strom und Wasser incl. Vorauszahlungen? Der Verein wird ja wie mit der Wohnung auch regelmäßig mit Abschlagszahlungen monatlich oder in anderen Abständen belastet. Und wenn keine Geld da ist, wird dann einfach vom Versorgungsunternehmen der ,,Saft" gesperrt.   
                                                           
Ganz besonders darin hervorheben möchte ich:
Aufwandsentschädigungen und Personalkosten; Die sind dem Vereinswesen total fremd.
Das sehe ich anders, weil auch das Ehrenamt gewürdigt werden sollte, siehe oben im EStG.
freundlich Grüßt: Ulli
freundlich Hardy aus Dresden und Schriftführer


ullich

Hallo Hardy,
wir alle versuchen "Licht hinein zu bringen".
Mit der Frage, ob ausser der langen Liste noch ein Vereinsbeitrag gezahlt werden muss, wollte ich wissen: Ist diese lange Liste nur die Aufschlüsselung des Vereinsbeitrages (das wäre gut) oder eben ZUSÄTZLICH zum Vereinsbeitrag ist. Die Frage hätte ich gerne beantwortet.

Ansonsten sollten wir uns vom formellen Denken zugunsten des gesunden Menschenverstandes befreien. Der Hinweis auf das EStG, und irgendeinen § 670 kann zwar formell richtig sein, aber führt aber dazu, das wir uns immer mehr als Berufskleingärtner mit umfangreichem Gesetzeswissen entwickeln würden. Wir würden Rechtsanwälte oder Steuerberater werden!
Wir wollten aber eigentlich nur einen Kleingärtnerverein leiten.

Prämisse sollte also das Ehrenamt von Menschen sein die aus vielen Berufsgruppen kommen und das Kleingartenwesen "im Kopf" haben.

Um den sozialen Charakter des Kleingartenwesens beizubehalten, müssen wir uns von hohen Kosten freihalten. Also sollten Instandhaltung der Arbeitsgeräte, Renovierung Büro, die eventuelle Bewachung des Geländes in Gemeinschaftsarbeit durchgeführt werden. Und "Personalkosten", wird mittlerweile das Gelände durch professionelle Gärtner berwirtschaftet? Ich will jetzt nicht jeden Punkt kritisieren, aber Aufwandsentschädigungen sollten, wenn überhaupt mit dem VEREINSdenken vereinbar, so gering sein, das sie im Vereinsbeitrag enthalten sind. Das Ehrenamt sollte, lieber Hardy, nicht mit Geld, sondern mit Anerkennung gewürdigt werden. 
Also bitte: Wir sind ein Kleingärtnerverein und keine Rechtsanwaltskanzlei.
freundlich Grüßt Ulli

Hardy

[color=green]
Mit der Frage, ob ausser der langen Liste noch ein Vereinsbeitrag gezahlt werden muss, wollte ich wissen: Ist diese lange Liste nur die Aufschlüsselung des Vereinsbeitrages (das wäre gut) oder eben ZUSÄTZLICH zum Vereinsbeitrag ist. Die Frage hätte ich gerne beantwortet.
[/color]
Hallo Ullich und Anna,
Falls ein Vereins- oder auch Mitgliedsbeitrag zu den Pflichten lt. Satzung gehört, ist er unabhängig von den bei Anna oder von mir genannten Einzelkosten zu zahlen. Das mit der Satzung schrieb ich bereits im ersten Posting.
Alles anderen  Kosten ist Sache der Mitglieder. Das müssen sie entscheiden in den Versammlungen.
Was Deine Meinung wegen des Wissens um Gesetze betrifft, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Also lieber mal ein Blick ins Buch und dann in das Garten- und Vereinsleben.
Viele Grüße

Peter, Pan

Hallo ullich,

vieles kann in Gemeinschaftsarbeit durchgeführt werden, nur ist es die Frage wer kommt für die dazu notwendig Materialien und Verbrauchstoffe( Strom und Wasser) auf. Durch den Mitgliedsbeitrag kann nicht alles abgedeckt werden.Hierzu sollte ( müßte ) der Vorstand die Mitglieder in einer Mitgliederversammlung über die endstehenden Kosten informieren und die Mitglieder per Mitgliederbeschluss diese bestätigen. Also auch hier die Frage gibt es hierzu Mitgliederbeschlüsse ja oder nein.
Ich bezahle in meinem Verein Mitgliedsbeitrag 20,00 € und eine Umlage die von 100,00 jährlich die  per Mitgliederbeschuss bestätigt wurden ist. Unsere Anlage besteht aus 430 Parzellen. Im Jahre 2000 wurden per Mitgliederbeschluss alle Vereinsmitglieder verplichtet zusätzlich für unsere Wasserleitung, die erneuert wurde ca 400,00 DM gesondert zu zahlen und keiner hat sich darüber augfgeregt.
Wenn ich in einen Verein eintrete muß ich auch für die Erhaltung von Vereinseigentum mit aufkommen ob ich will oder nicht, das spielt hier keine Rolle. Möchte ich dies nicht bin ich in einem Verein verkehrt. Über die Höhe der Leistungen entscheiden im Endeffekt aber die Mitgliederversammlung und nicht der Vorstand. Hierzu ist immer ein Beschluss der Mitgliederversammlung notwendig.
Ja wir sind Kleingärtner, aber schon wie Harry erwähnt hat Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und wenn durch Unwissenheit Fehler gemacht werden durch die der Verein gefährtet wird ist das Geschrei von Vereinsmitglieder mit solcher Meinung wie Du sie hier vertritts am größten. Du sollst kein Rechtsanwalt werden, aber einige Gesetzesgrundlagen über das Kleingartenrecht solltest Du schon Wissen oder gehtst Du bei Fragen zu deiner Mietwohnung oder Eigenheim genauso ran, ich glaube nicht. anna soll schauen auf welcher Grundlage diese Aufwendungen erhoben werden ( Mitgliederbeschlüsse) und sollten Sie willkürlich erhoben wurden sein, zahlung nur unter vorbehalt.

Mit freundlichen Grüßen

Peter,Pan

ullich

Hallo Peter Pan,
deine Worte:
"...aber schon wie Harry erwähnt hat Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und wenn durch Unwissenheit Fehler gemacht werden durch die der Verein gefährtet wird ist das Geschrei von Vereinsmitglieder mit solcher Meinung wie Du sie hier vertritts am größten. Du sollst kein Rechtsanwalt werden, aber einige Gesetzesgrundlagen über das Kleingartenrecht solltest Du schon Wissen..."
Es ist nicht unbedingt Unwissenheit, die ich hier äußere, sondern eher der Respekt vor dem Wissen anderer Berufsgruppen, in diesem Fall dem der Juristen. Und da hilft es auch nicht, über EINIGE Gesetzesgrundlagen des Kleingartenrechtes Kenntnis zu haben.
Dann musst du ALLE Kenntnisse darüber haben!
Und um das zu vermeiden wäre es besser, das wir uns auf das besinnen was wir sind: Kleingärtner, bzw. deren Funktionäre. Folglich: (Fast) keine Fremdleistungen vergeben, so wenig wie möglich "Entschädigungen" auszahlen, Keine Bezahlung für Vereinstätigkeiten.
Und bitte nicht persönlich werden wie:
"...Geschrei von Vereinsmitglieder mit solcher Meinung wie Du sie hier vertritts am größten...", zumal es noch nicht einmal sachlich richtig sein muss.
freundlich Grüßt: Ullich
 

Peter, Pan

Hallo ullich,

wenn Du dich persönlich angeriffen fühlst durch meinen Textabschnitt bitte ich hiermit um Entschuldigung,wollte Dich nicht angreifen aber um den hier angesprochen Sachverhalt kommst Du nicht drum rum.

Zitat von: ullich am 22. März 2012, 20:56:07
Und um das zu vermeiden wäre es besser, das wir uns auf das besinnen was wir sind: Kleingärtner, bzw. deren Funktionäre. Folglich: (Fast) keine Fremdleistungen vergeben, so wenig wie möglich "Entschädigungen" auszahlen, Keine Bezahlung für Vereinstätigkeiten.

In diesen Zitat schreibst Du fast keine Fremdleistungen vergeben und wenn doch wer bezahlt diese????
Ihr schließt Pachtverträge bestimmt ab,wer kontrolliert diese auf Rechtmäßigkeit und welche Unterschrift ist darunter (der Verein). Wer haftete bei rechtlich  Verstößen. Du machst es Dir sehr leicht.
Es sind Vereine schon wegen geringer Verstöße zur Kasse gebeten wurden und was dann die Vereinsmitglieder davon halten sei dahin gestellt.
Ich wünsche Dir das Du und dein Verein nie in eine solche Situation kommt, denn wenn doch wird es bestimmt nicht billig für den Verein und seiner Mitglieder.

Mit freundlichen Grüßen

Peter,Pan

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