Vereinsrecht / Satzung

Begonnen von Christian aus Schleswig-Holstein, 07. Juni 2002, 09:19:00

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Christian aus Schleswig-Holstein

Danke an Reinhard für die Antwort zur Gartenbegehung.<br />
<br />
Wieder eine interessante Frage:<br />
<br />
Können sich Mitglieder auf den Paragraphen 37 des BGB<br />
( Minderheitenrecht auf Berufung der Mitgliederversammlung)<br />
stützen, auch wenn dieses nicht in der Vereinssatzung<br />
festgelegt wurde ?<br />
<br />
Danke im Voraus,<br />
euer Gartenfreund Christian. ( tolle Sache hier!)<br />
<br />

Horst

Hallo Nordlicht.<br />
Das steht alles genau im § 37 des BGB. <br />
Der macht unsere Demokratie auch manchmal spannend.<br />
<br />
§ 37 (1): Wenn nichts in der Satzung steht:<br />
Einberufung durch das entsprechende Vereinsorgan (1. Vorsitzender), wenn es mindestens 10% "der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt".<br />
Falls er sich weigert gilt<br />
§ 37 (2): Dann reagiert das Amtsgericht.<br />
<br />
Viel Glück<br />
wünscht Horst aus Bayern.<br />
Es regnet dauernd und habe etwas mehr Zeit.<br />
<br />
PS: Was habt ihr vor?

pusteblume

mich würde interessieren,obihr von dem paragraphen gebrauch machen müsst,und warum,

Horst

Hallo;<br />
wie ihr aus meinem obigen Beitrag unter "Vostands-Hass"<br />
von soeben erseht, haben wir über unsere Satzung vor einiger Zeit einen 1. Vostizenden abberufen. Den § 37 BGB haben wir dazu noch nicht gebraucht.<br />
<br />
Horst

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