Kleingarten bald unbezahlbar für kleinere Einkommen und Eltern mit Kindern!

Begonnen von schildipit, 13. März 2011, 11:14:13

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schildipit

Hallo,
wie ich höre wollen Vorstände im Raum Iserlohn den bisherigen Mitgliedsbeitrag
auf die 8fache Höhe steigern.
Grund hierfür ist ein außerplanmäßiger Finanzbedarf der durch angedachte
Arbeitsvergütungen für die Vorstände gebraucht wird.
Dieses in einem gemeinnützigen Verein mit ca. 50 Mitgliedern!
Wie sollen Gartenmitglieder oder Eltern mit Kinder, Arbeitslose oder
Rentner 160,00€ Mitgliedsbeitrag zusätzlich zu den anderen anfallende Kosten
aufbringen.
Ich finde Gärten sollen bezahlbar bleiben und für Menschen aus allen gesellschaftlichen Schichten zur Verfügung stehen.
Ich bitte um Eure Meinung.

Euer
schildipit

Hans

Hallo Schildipit,

das ist ein sehr umstrittenes Thema.
Tatsache ist, dass sich der von den Ämtern geforderte bürokratische Aufwand hinsichtlich der Finanzen und der Gemeinnützigkeit in den letzten Jahren stark erhöht hat. Das erfordert qualifizierte Planung und Leitung des Vereins durch den Vorstand auf der Basis der vielen Gesetze und Vorschriften. Dies ist die eine Seite. Die andere Seite bilden die Mitglieder, die oft die Notwendigkeit dieser und jener Maßnahmen nicht einsehen wollen weil ihnen die Kenntnisse der Zusammenhänge fehlen. Da ist der Vorstand zwischendrin nicht zu beneiden.
Aus dem Mitgliedsbeitrag muss der gesamte Verwaltungsaufwand inclusive Aufwandsentschädigung finanziert werden.
Da kommt man mit einem Mitgliedsbeitrag von beispielsweise 30 €/Mitgl./Jahr nicht weit. Bei 50 Gärten sind das 1500 €.
Bei 5 Vorstandsmitgliedern und 1000 € Aufwandsentschädigung wären das pro Vorstandsmitglied 200 € (wenn es denn so aufgeteilt wird).
Aus eigener jahrelanger Erfahrung weiß ich, dass der Zeitaufwand für den Vorsitzenden in einem Verein dieser Größenordnung bei etwa 10 Stunden/Monat liegt, woraus sich eine Stunden"vergütung" von 1,67 € ergibt. Bei dieser Beispielrechnung habe ich den Aufwand für Fahrtkosten, Telefonkosten, Kosten für den Betrieb des Computers, Porti, Lehrgänge usw. noch gar nicht berücksichtigt. Weißt Du wieviel Idealismus dazu gehört, seine Freizeit für solch lächerliche Entschädigung zu opfern, während sich die anderen die Sonne auf den Bauch scheinen und das Bier in denselben reinlaufen lassen?
Vorstandsarbeit als Ein-Euro-Job ?
Also: Reicht nicht! Muss mehr sein!
So weit kann man mitgehen. Nun aber zum Verfahren: Der Vorstand muss der Mitgliederversammlung einen entsprechenden Antrag mit ausführlicher und nachvollziehbarer Begründung einreichen, und ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Erhöhung um das Mehrfache des bisherigen Beitrages so glatt durchgeht.

Wahrt Eure Rechte als Mitglieder. Ihr seid nicht nur Stimmvieh!
Sucht und beschließt eine Lösung, mit der alle leben können.

Und was die sozial Schwachen anbetrifft, so möchte ich vielen (nicht allen!) sagen: Bewirtschafte Deinen Garten ordentlich mit Liebe und Verstand und Fleiß. Dann können sich die Erträge sehen lassen und schlagen auch im Etat des Haushaltes zu Buche - und das in BIO-Qualität!

Und noch etwas muss ich loswerden: stelle Dich zur Mitarbeit im Vorstand zur Verfügung. Dann siehst Du vieles anders.

Ich wünsche Dir viel Freude und Erfolg dabei

Hans

P.S: Wenn es aber um den Erwerb eines Gartens geht, dann scheitern viele - vor allem junge Familien, an den horrenden Preisen für Baulichkeiten und Anpflanzungen, die nicht in einen Kleingarten gehören, aber von den Vorständen bisher geduldet worden sind.
Hier muss der Vorstand den Mut aufbringen, für Rückbau und Beseitigung vor der Übergabe zu sorgen - und da liegt der Hase im Pfeffer !

H.

Peter, Pan

Hallo miteinander,

was Hans hier schreibt erschreckt mich sehr und ich hoffe nicht das alle Vorstände so denken wie er. Unsere Vereinsvorstände arbeiten ehrenamtlich und nicht hauptberuflich in unseren Vereinen.Diese Aufwandsentschädigung soll dazu dienen Unkosten die anfallen bei dieser Tätigkeit zuersetzen bis zu einem gewissen Betrag von 500,00 pro Jahr nach § 3 Nr 26a EStG. Desweitern wird steuerlich durch die Finanzämter genau kontrolliert für was diese Aufwandsentschädigung gezahlt wird.
Es werden also keine Std bezahlt sondern für vorgewissene Belege die Auslagen.
Das hier und dort ein Schlupfloch gibt sei dahin gestellt. Die berufstätige Vorstandsmitglieder haben diesen Aufwand in Ihrer Einkommensteuererklärung mit anzugeben, da es Einkünft sind. Ob diese dann beachtung finden bei der Berechnung sei dahin gestellt, machen Sie es nicht fällt es dem Verein auf die Füße.
Es soll mir mal ein Vorstandmitglied zeigen der pro Monat 41,67 € an mit Belegen beweisbaren Aufwand hat, das haben Übungsleiter aber nicht alle Vereinsvorstände.
Desweiteren verstößen wir gegen das BKleingG wo steht, das die Kleingärten für jede Sicht erschwinglich sein soll und mit so einer Beitragregelung ist die nicht mehr möglich.
Man soll auf realistisch bleiben mit den Beiträgen sonst wird der Leerstand in manchen Vereinen so groß, das der Verein sich auflösen müß wegen Mitgliedermangel. Soll dies das Ziel solcher Beschlüsse sein ?, ich glaube nicht.
Zu der Bewirtschaftung werde ich hier nichts sagen, nur soviel wir sind nicht mehr in der DDR und das Berufleben läuft auch nicht mehr so wie zu dieser Zeit.Ein Verein lebt und stirb mit seinen Mitglieder, damit wäre alles dazu gesagt.

MfG
Peter, Pan

Peter, Pan

Hallo miteinander,

noch eins habe ich vergessen,ich habe schon in einen Vereinvorstand und auch schon in einem Stadtvorstand Tätigkeiten ausgübt und ich weiß von was ich hier Rede. Es war nicht immer leicht und wer im Berufsleben steht hat es sehr schwer diese Tätigkeit mit ein ander zuverbinden.Mir hat meine Gesundheit ein Strich durch die Rechnung gemacht , sonst wäre ich noch dabei.Unsere Rentner haben dafür wenig Verständniss für diese Zeit,aber egal die Gartenzeit geht wieder los Gott sei dank und ich kann wieder voll meinem Hobby fröhnen.

MfG
Peter,Pan

ullich

Die Äußerungen von Hans in der ersten Antwort können nicht unwidersprochen hingenommen werde.
Bei einem Verein steht nicht eine Entschädigung (welcher Schaden wurde verursacht?) im Vordergrund, sondern die Selbstorganisation Gleichgesinnter.
Die Vereinsführung ist von der Gesetzes- und Verordnungslage sehr gering, der Verwaltungsaufwand ist auch noch freizeitmäßig zu schaffen. Ich spreche da aus vieljähriger Erfahrung.
Nebenbei gesagt: Wenn man den Arbeitsaufwand wie in einer Firma bezahlen müsste, käme man auch nicht mit dem 8-fachen nicht Betrag aus.
In unserem Verein (in Köln) sind Aufwandsentschädigungen überhaupt nicht vorgesehen. Selbstverständlich hat jeder, der für den Verein eine Dienstleistung erbringt (das sind meist Vorstandsmitglieder) ein Recht auf Ersatz der Kosten (Porto etc.).
schildipit hat Recht:
Ein Kleingarten muss für einfache Menschen erschwinglich bleiben.
Ullrich

gino

Hi, ich glaube nicht, dass Hans jemals in seiner langen Vorstandsarbeit die Stunden aufgerechnet hat und sie bezahlt haben wollte.
Ihm geht es darum,deutlich zu machen, dass es eben, wenn man verantwortungsbewusst arbeiten will, schon eine ganze Menge Stunde zusammen kommen. Er will das wohl nur bewusst machen.
Und es ist tatsächlich so, dass der bürokratische Aufwand enorm gestiegen ist. Bei uns vor allem wegen einiger sehr spezieller Mitglieder (meistens Neueinsteiger). Allein der Aufwand, wenn Neumitglieder wegen Säumigkeit gemahnt werden müssen, wenn es dann zur Kündigung kommt, es u. U. vor den Regionalanwalt geht: Stunden über Stunden Aufwand.   
Klar ist das ehrenamtlich und das weiß man auch, wenn eine solche Aufgabe annimmt. Und ein Garten muss auch bezahlbar sein. Manchmal fragt man sich aber schon, warum man wegen einigen Mitgliedern soviel Zeit ans Bein binden muss- und dann rechnet man auch mal :-\
Was mich nur wundert: bei uns kann kein Vorstand den Mitgliedsbeitrag erhöhen, sowas kommt vom Regionalverband. Bei uns liegt der Mitgliedsbeitrag z. Z. bei 12,00 € pro Mitglied. Das 8-fache ist schon enorm, das sollte man genau hinterfragen.gino

moinwerner

Hallo,
mir scheint, einige glauben das Rad neu erfinden zu müssen oder die Aufgaben im Kleingartenverein neu definieren zu müssen.
Wenn viele Vereine mit einem Minimum an notwendiger Verwaltungsarbeit auskommen, andere aber nicht, liegt es nicht an erhöhten Anforderungen von Aussen, sondern weil Umstandspinsel sind. Sehr oft kümmern sie sich zu 80% um Dinge, die nicht ausdrücklich vom Gesetz vorgeschrieben sind.
z B Verbandsarbeit -  fast immer überflüssig, weil für die Mitglieder keinen nennenswerter Mehrwert.
Oder übereifriges Kontrollieren  -  unprofessionelles Mahnverfahren ,sehr häufig!- umständliche Organisation  usw.

Aufwandsentschädigung  meint NUR die Erstattung von Sachkosten. Eine Vergütung der Arbeitsstunden des Vorstandes wird nicht vom Vereinsrecht abgedeckt .
Auch sind Übungsleiterpauschalen im Kleingartenbereich nicht anwendbar.

Noch was: Ein Verein, dessen Mitglieder eine derartige Erhöhung der Beiträge mehrheitlich beschließt, verdient es auch nicht besser.
Jeder , der sich nicht in der Vereinsarbeit engagiert, darf sich nicht beschweren, wenn's schief läuft.

viel Spass im Garten

Der Ronneburger

Wir haben gestern den Mitgliedsbeitrag von 25 auf 30 Euro pro Parzelle und Jahr erhöht - ihr glaubt nicht, was da für Unruhen aufkamen. So unterschiedlich ist das.

Pirol

Hallo Schildipit:eine Frage ist der Vorstand von der M-V gewählt,oder vom Regionalverband eingesetzt worden,weil keine gewählten Mitglieder benannt werden konnten,um einen Vorstand zu benennen.Der Regionalverband benennt die Pachtsummen,die Vereinsbeiträge der Verein das sind 2 verschiedene Schuhe,aber oftmals bei den selbstherrlichen Alleingängen der Vorstände schwer zu unterscheiden.Der Hans hat schon recht wenn er schreibt,das hier zig Std zusammen kommen,ohne bezahlung,denn ehrenamtlich heißt kostenlos,aber das weiß ich vorher,bevor ich mich zur Wahl stelle und in meinen Verein mache ich das aus Lust und Liebe zum Verein

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