Grunderwerbssteuer für einen Kleingarten

Begonnen von Astrid, 27. Juli 2005, 21:04:00

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Astrid

Hallo Jan,

hast Du etwas rausbekommen können, warum jetzt der Fiskus einen Rückzieher gemacht hat?
Gruß Astrid

Jan

ja, nur schaffe ich es derzeit nicht mich da durchzufummeln, ich stecke gerade mitten im Umzug. Aber ich werdemich danach drum kümmern und mal ein wenig was abtippen und hier reinsetzten.

astrid

Na dann einen guten Umzug. Es wäre super, wenn Du danach etwas Zeit finden könntest. Also bis dahin alles Gute. Gruß Astrid  

D.Beltz

sagt aus:
- daß auch für den Erwerb von Gebäuden usw. Grunderwerbsteuer zu zahlen ist,
- wenn der Gegenwert ( meißt Kaufpreis, evtl. Wert lt. Wertgutachten ) über 2500,-Euro liegt,
- dies dürfte für alle Bindesländer gelten

Astrid

Hallo D. Beltz, ja ja dies ist nicht unbekannt. Genauer betrachtet reicht aber diese Aussage allein bei weitem nicht aus. Viele weitere Faktoren müssen bei der Be-
wertung zur Steuer-
festsetzung berück-
sichtigt werden. Nur darüber spricht der Fiscus nicht! Grunderwerbsteuer heißt präzise be-
betrachtet...Grund erwerb besteuern-und nicht Gebäude erwerb besteuern! Hier gehts aber um Pachtland ohne Grunderwerb und Garten
Laube! Schon etwas deduktiv!

Löde Petra

Hallo,

sehr gern wüsste ich, ob wirklich bei Wechsel bzw. Kauf einer Gartenlaube wirklich "Grunderwerbssteuer" anfällt, denn eigentlich denke ich nicht.

Astrid

Hallo Petra,
leider ist es so. Die Finanzbehörde Düsseldorf hat mir dies auch leider so bestätigt. Obwohl in anderen Kommunen aus meinem Umfeld dies nicht so handhaben. Wir haben also zähneknirschend bezahlt. Aber Achtung dies kann umgangen werden, wenn der Verkaufspreis nur bis 2.500 € für das Gartenhaus und die Bepflanzungen liegt. Die Summe verdoppelt sich, wenn Sie und Ihr Mann/Lebenspartner/Mitnutzer als Käufer im Vertrag stehen. Grüße Astrid

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