Mitgliedschaft und Wahlen

Begonnen von Horst, 12. September 2004, 09:25:00

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Horst

hollo,<br />
<br />
wenn beide Ehepartner Pächter des KG sind, aber nur einen Beitrag bezahlen, können dann beide auf der MGV abstimmen, oder zählt nur eine Stimme<br />
Können beide als Revisor gewählt werden?<br />
Aus der Satzung geht nur hervor, dass jedes Mitglied in jedes Amt gewählt werden kann.<br />
Also die Frage : ein Beitrag, zwei Mitglieder ?<br />
<br />
Gruß<br />
Horst

Re(e)Bell

Zwischen Mitglied und Pächter ist zu unterscheiden. Auch ist der Pächter nicht automatisch Mitglied.<br />
Mitglied wird man durch Eintritt. Nur ein Mitglied hat das aktive  und passive Wahlrecht, nicht der Pächter !!<br />
Re(e)Bell

horst

hallo,<br />
wir sind nicht nur Pächter, sondern auch Vereinsmitglied.<br />
Meine Frage nochmal:<br />
ein Beitrag, Zwei Stimmen bei Abstimmungen ??<br />
ein Beitrag, wir beide Revisoren ??<br />
<br />
Gruß<br />
Horst

Christian

In diesem Fall handelt es sich um eine Mitgliedsgemeinschaft.<br />
So kann der Partner den anderen auf der Versammlung vertreten, was sonst Vereinsrechtlich nicht zulässig ist.<br />
Haben beide Ehepartner jeweils eine eigene Beitrittserkärung namentlich unterschrieben,entstehen zwei Mitglieder, also Zwei Stimmen. Jeder kann gewählt werden und auch einzelnd abstimmen. Dürfen aber dann sich nicht gegenseitig bevollmächtigen.<br />
Viele Grüße aus Schleswig-Holstein von Christian  

markus

Bei uns hat jede Parzelle eine Stimme es sind aber beide Partner Mitglied. <br />
Passive Mitlgieder haben bei uns nur beratende Stimme bei der MGV.<br />
<br />
@Re(e)bell<br />
Wieso sind bei Euch die Pächter nicht automatisch Mitglied??<br />
Ohne eine Mitgliedschaft bekommt bei uns keiner einen GArten.<br />
Gruß Markus

Horst

Danke für Deine Nachricht<br />
bei uns ist das auch so, dass nur Mitglieder einen Unterpachtvertr. bekommen.<br />
Aber bei uns hat jedes Vereinsmitglied Stimmrecht ( lt. Satzung ).Auch passive.<br />
<br />

Burchard

Hallo Markus!<br />
 <br />
Pachtvertrag und Mitgleidschaft im Verein sind bei uns auch getrennt. Lt. Satzungsvorgabe durch den Stadtverband ist der Pachtvertrag dier Voraussetzung für die Mitgleidschaft im Verein und müsste eigentlich gesondert beantragt werden. In der Praxis wird er Pächter bei der Unterschrift des Pachtvetrags auch als Vereinsmitglied aufgenommen. Das ist zwar die Praxis aber kein muß. Es ist genauso möglich gar nicht erst in den Verein einzutreten    bzw. die Mitgliedschaft zu beenden. Daduch erlöschen nur die Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft - nicht aus dem Pachtvetrag.<br />
<br />
Gruß<br />
Burchard  

Re(e)Bell

Hallo,<br />
wenn die Ehefrau den Pachtvertag auch unterschreibt, muß Sie nicht auch Mitglied werden, sondern haftet gewissermaßen neben den Ehemann für die Verpflichtungen aus dem Pachtvertrag.<br />
Wenn die Ehefrau auch Mitglied wird, muss Sie auch voll Beitrag zahlen (Volle Rechte/volle Pflichten). Natürlich kann die Satzung dies auch anders regeln, wäre nach meiner Meinung aber ungerecht.<br />
Re(e)Bell

Burchard

Hallo Re(e)bell!<br />
Sehe ich auch so. Wer keinen Mitgliedbeitrag zahlt kann auch kein Stimmrecht ausüben. Bei uns sind die (Ehe)Partner automatisch passive Mitglieder. <br />
<br />
Gruß  <br />
Burchard

Russell

Hallo Horst!<br />
Man müsste erstmal wissen, welche Satzung Ihr habt. Wir haben seit neuestens die gelbe Satzung (NRW), da ist ganz klar geregelt, um einen Pachtvertrag abzuschließen muss man Mitglied sein. Das heisst, wenn beide Partner den Pachtvertrag  unterschreiben wollen, müssen beide Mitglied sein (sogenannte Ehegattenmitgliedschaft). Bei der Mitgliederversammlungen haben dann beide Mitglieder eines Gartens auch jeweils eine Stimme, allerdings gilt das nicht bei Pachtrechtlichen Abstimmungen, da zählt nur eine Stimme pro Garten.<br />
Gewählt werden können alle Mitglieder, nur nicht beide gleichzeitig.<br />
<br />
Gruß Russell

Horst

Hallo Russel<br />
Du hast mein Problem erkannt.<br />
Ein Mitgliedbeitrag, und nur eine Person von uns darf sich als Revisor wählen lassen ?? Wir dürfen nicht 1. und. 2. Revisor sein ( meine Frau und ich ) sondern nur einer von uns darf so ein Amt übernehmen ??<br />
<br />
Gruß<br />
Horst

Burchard

Hallo Horst!<br />
<br />
Wie ist es bei euch mit passiven Mitgliedern geregelt? <br />
<br />
Aktive Mitglieder können mit abstimmen und können gewählt werden. Passive Mitglieder haben in der Regel kein Stimmrecht können aber gewählt werden. <br />
<br />
In diesem Fall könnt ihr beide gewählt werden - abert nur einer von euch kann auch mitwählen<br />
<br />
Ist aber wie gesagt abhängig von eurer Satzung!<br />
<br />
Gruß<br />
Burchard

horst

lt. Satzung hat jedes Mitglied Stimmrecht und jedes Mitglied kann in Jedes Amt hewählt werden. Aktiv und passiev wird nicht unterschieden.

Schreibliesel

Mitglied ist Mitglied, egal ob Ehepartner oder nicht. Was macht Ihr denn, wenn zwei zusammenleben ohne verheiratet zu sein? Es geht dabei ja um die rechtliche Seite. Wie oben erwähnt: Mitglied ist Mitglied mit vollen Rechten und Pflichten! <br />
Allerdings regelt unsere Satzung die Beitragszahlung etwas anders. Mitglieder zahlen den vollen Beitrag. Mitglieder ohne Garten einen etwas geringeren und die Mitglieder, die Ehepartner sind, den gleichen Beitrag wie die Mitglieder ohne Garten.<br />
Auch sind nicht automatisch alle Ehepartner Mitglied. Die Mitgliedschaft muß beantragt werden.

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