Vorsitzender schüchtert Mitglieder ein

Begonnen von izo84, 31. August 2023, 10:07:45

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izo84

Hallo liebe Gartenfreunde,
ich wende mich in meinem ersten Thema an euch, um nach Rat zu fragen im folgenden Fall. Unser Kleingartenverein wählte vor Drei Jahren eine Person als ersten Vorsitzenden, der kein aktiver Pächter einer Gartenparzelle ist, sondern nur seine Lebenspartnerin. Seit seiner Amtseinführung regiert diese Person wie der Eigentümer der Kleingartenanlage und schüchtert die Mitglieder mit Arroganz, Beamtensprache und Androhung von außerordentlichen Kündigungen ohne vorherige Abmahnungen ein. Er weigert sich mit den jeweiligen Mitgliedern und auch nicht mit dem restlichen Vorstand persönlich zu sprechen, sofern Probleme existieren. Er verlangt nur schriftliche Kommunikation über Emails. Wenn er denn mal im Garten ist, verlangt er von jedem Pächter namentlich und mit Titel sofort gegrüßt zu werden - er und seine Lebensgefährtin grüßen hingegen kein Mitglied selbst. Mitglieder, die ihm nicht sofort grüßen, unterstellt er im Nachhinein böse Absichten und bezeichnet sie als Unruhestifter. Die Atmosphäre in unserem Verein ist in den letzten drei Jahren wirklich toxisch geworden. Ein paar Mitglieder haben bereits resigniert und spielen mit dem Gedanken ihre Pacht zu kündigen. Andere wollen durchhalten und solange wie möglich buckeln unter dem aktuellen Vorsitzenden, auch wenn es bedeutet sich minderwertig zu fühlen. Treibende Kraft hinter der Schreckensherrschaft des Vorsitzenden, ist seine Lebenspartnerin, die sich bereits mit dem Stadtverband, als auch Kreisverband bei einer angemeldeten Begehung verbal angelegt hat - d.h. sie hat rumgeschrien und Mitglieder beleidigt. Abgestraft wurde sie dafür nicht, denn ihr Lebenspartner / der Vorsitzende schützt sie. Er selbst ist sich aber auch nicht zu schade in seinen Emails an alle Mitglieder indirekt uns als dumm, anstandslos oder asozial zu beleidigen. Die anderen Mitglieder sind verzweifelt und wollen ihn zwar auch weg haben, jedoch traut sich keiner dazu wegen der o.g. Drohungen und Beleidigungen. Ein Kontakt zum Stadtverband ist zwecklos, denn der zuständige Ansprechpartner dort ist der beste Freund unseres Vorsitzenden und hält für ihn die Hand ins Feuer. Schweren Herzens spiele ich auch nun mit dem Gedanken, meine Pacht nach über 30 Jahren des vormals friedlichen Zusammenleben und Zusammenwirken im Vereinslebens zu kündigen. Meine Frau und ich sind beide Ü70 und wollen einfach nur unsere Ruhe beim gemeinschaftlichen Gärtnern haben und nicht uns ständig angreifen und als minderwertig beschimpfen lassen.

Über jedweden Rat wäre ich euch sehr dankbar.

trekstor909

Hallo
Wenn ihr euch einig seit das der Vorstand gegen den Verein arbeitet,  dann beruft eine Mitgliederversammlung ein und wählt ihn ab.

Mfg Sven

izo84

Zitat von: trekstor909 am 02. September 2023, 08:57:24Hallo
Wenn ihr euch einig seit das der Vorstand gegen den Verein arbeitet,  dann beruft eine Mitgliederversammlung ein und wählt ihn ab.

Mfg Sven

Leider zu viele Angsthasen unter den Mitgliedern, die sich von den Androhungen bzgl. außerordentlicher Kündigungen und auch Beleidigungen einschüchtern lassen. O-Ton des ersten Vorsitzenden war per Mail an Alle, nachdem ihm jemand unser Anliege petzte: "Wer einen Antrag auf außerordentliche Mitgliederversammlung nach § 37 BGB (1) einreicht oder dafür unterschreibt, wird als Unruhestifter wahrgenommen und fristlos gekündigt! Ebenso wer nach § 37 BGB (2) handelt!". Vor der Drohung waren wir noch Viele und über dem geforderten Quorum für einen solchen Antrag nach Satzung - nach der Drohung waren es dann nicht mehr genug Unterschriften. Ergo bleibt nur noch die ordentliche JHS in 2024, aber dort werden die Angsthasen entweder nicht erscheinen oder auch nicht den Mund aufkriegen vor lauter Angst ihre Gärten zu verlieren oder weil sie ggf. vorher bedroht worden sind. Der Tipp mit der Abwahl kam Gestern auch zur Sprache beim einem Telefonat mit dem Kreisverband. Leider kann auch der Kreisverband nichts an der Person ändern, solange nicht genug Gegenstimmen für Anträge vorliegen. Da kann man dann wohl nur noch kündigen und weggehen. 

trekstor909

Aufgeben wäre für mich keine Option.
Eine Kündigung wg der Einberufung wäre eh nicht rechtskräftig.
Lasst euch doch nicht veralbern.
Lg

Tea

Was steht denn in der Satzung im Bezug auf die Wahl von Nichtmitgliedern?

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Vorstand KGV Elbien II Michael

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