Steuerliche Gemeinnützigkeit

Begonnen von Jürgen, 31. Mai 2002, 11:29:00

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Jürgen

Wer hat Erfahrungen mit der Bewilligung der steuerlichen Gemeinnützigkeit ?<br />
Besteht für einen Kleingartenverein grundsätzlich die Aussicht auf die Bewilligung der steuerlichen Gemeinnützigkeit ?<br />
Oder kann ein Verein ohne Vereinsgaststätte nicht damit rechnen, weil sich der erhoffte Steuernachlass auf die Grundsteuer bezieht, da sonstige Steuern nicht anfallen ?<br />
Auf Euere Antwort freut sich Jürgen aus Thüringen !

Horst

Lieber Jürgen,<br />
für einen KGV besteht grundsätzlich Aussicht auf Bewilligung der steuerlichen Gemeinnützigkeit.<br />
In Bayern:<br />
Zuständig ist das Finanzamt.<br />
Grundlage: Satzung.<br />
Alle 3 Jahre prüft das Finanzamt die Gemeinnützigkeit = Tätigkeit = Geschäftsführung des KGV, <br />
nicht nur finanzielle Dinge.<br />
Ob mit oder ohne Vereinsheim scheint mir bei der Bewilligung bedeutungslos zu sein.<br />
Es ist dann natürlich wichtig was man mit dem Vereinsheim macht: Eigenregie oder verpachtet und wie hoch die Umsätze sind, welche Grenzwerte überschritten werden.<br />
Bei uns gibt es vom Bayer. Finazministerium eine Broschüre "Steuertipps für Vereine".<br />
<br />
Grüße von <br />
Horst<br />

Jürgen

Lieber Horst,<br />
herzlichen Dank für Deine Nachricht. Das Internet ist schon eine feine Sache. Werde bei unserem Finanzministerium in Erfurt nachfragen aber auch in München.Ich melde mich wieder.<br />
MfG Jürgen !

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