Wasserschwund in der Anlage vor Uhren

Begonnen von Mario Groth, 03. Februar 2009, 10:31:00

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Mario Groth

Hallo und einen schönen guten Tag, auf der Suche nach einer Auskunft bin auf dieses Forum gestoßen und hoffe hier eine Antwort auf meine Frage zu bekommen.
Ich bin Pächter eines Kleingartens in Köln, jeder Pächter musste vor einem Jahr eine eigene Wasseruhr einbauen. Der Verbrauch wurde mit der Vorauszahlung verrechnet und nun müssen wir trotzdem alle für den Schaden und Wasserschwund der vor den Uhren (im Gelände) entstanden ist, einen nicht unerheblichen Beitrag leisten. Hier stellt sich mir die Frage ob der Verein dagegen nicht versichert sein muss und ob es rechtens ist die Umlagen auf die Pächter abzuwälzen. Für eine Auskunft wäre ich sehr dankbar. Liebe Grüße Mario

lutz

Hallo Mario,

lies Dir doch bitte mal folgenden Thread durch.
http://tinyurl.com/d96h8f
dort ist das Thema schon einmal ausführlich beschrieben worden.

Kurz zusammengefasst:

Ihr zahlt eine Umlage als Vorauszahlung => alle(!) tatsächlich entstehenden Kosten werden auf die KG umgelegt(!).
Der KG-Verein dürfte, wie ich meine, wegen der Mittelbindung auch gar keine eigenen Gelder dafür einsetzen.

Baubedingt ist die Eichgenauigkeit zwischen Haupt- und Unterzählern verschieden, bei mehr als einem Unterzähler/Hauptzähler potenzieren sich die daraus entstehenden Differenzen, => sogenannter Wasserschwund

Rohrbrüche, die zu tatsächlichem Wasserschwund führen, sind idR schon beim Betrieb der Anlage zu erkennen (Unterspülungen, Fließgeräusche etc. wie sie jeder bei einem Rohrbruch im öffentlichen Netz erlebt hat). Sollten bei nicht nachgewiesenem Verschulden mE auch von allen getragen werden. (In einem Mietverhältniss, wo das Prob ja analog entstehen kann, trägt das Risiko, also die daraus resultierenden Kosten, der Vermieter, bei Wohneigentum in einem Mehrfamilienhaus wird jedoch wie beschrieben verfahren.)
Wie du der o.g. Diskussion entnehmen kannst gibt es, wie oft, auch andere Meinungen die (bedingt durch Altersstarrsinn?) z.B. von meinem Vorstand mit Zähnen und Klauen verteidigt werden.

Suche Dir also Dir passendes aus dem Pool der Stimmen und lass uns wissen, was rauskam...

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz

Mario Groth

Hallo Lutz,
danke für die super schnelle Rückkmeldung, ich werde in dem Thread mal nachlesen und gucken was ich für mich gebrauchen kann. Wir haben in den nächsten Tagen eine Mitgliederversammlung und das Thema wird wohl eins der größten sein. Sobald ich mehr weiß werde ich euch wissen lassen was dabei rum gekommen ist.

Liebe Grüße
Mario

Markus

Hallo Mario,

wir hatten die letzten Jahres gleiches Problem. Unsere Leitungen sind zig Jahre alt und an manchen Stellen schon Marode (habe ich her irgendwo schonmal geschrieben).

Wir haben die Verluste auf alle Pächter umgelegt.
Wenn nciht die Pächter bezahlen, wer denn dann?? Ich weiß nicht wie es bei Euch ist, aber bei uns besteht der Verein aus Pächtern. Jeder Pächter MUSS Mitglied sein, da er ansonsten keine Parzelle erhalten kann.
Somit ist jeder Pächter ein Teil den Vereins. Somit müssen alle Kosten umgelegt werden.
Ander Möglichkeit wäre ein Bankrott mit Auflösung des Vereins. Somit würden dann aber auch die Pachtverträge gekündigt werden.
Na ja, daß will bestimmt keiner.

Es ist bestimmt nicht schön, wenn man Verluste bezahlen soll, aber so ist es nunmal in einer Gemeinschaft.

Gruß Markus

Markus

@Mario:
Habe ich noch vergessen.
Versucht doch mal mit Eurem Wasserlieferanten kontakt aufzunehmen. Unsere Stadtwerke hat uns kulanter weise einen Teilbetrag erlassen.

Gruß Markus

annchen Bökamp

das problem betrifft mich ebenfalls.
ein mitglied das bei uns die Uhren abließt behauptet, vor meiner Uhr würde in meineparzelle 7qm3 verloren gehen...die Anchlüsse wurden im letzten Jahr überprüft..
Dafür werden mir €5.00 jährl. in Rechng gestellt..
Ist das ok???
Annchen Bökamp

Hans

Hallo Annchen,

du hast das Recht, diese Behauptung anzuzweifeln. Lass Dir das Messergebnis vorführen. Nimm erforderlichenfalls noch einen sachkundigen Bekannten dazu. Bis dahin würde ich die Zahlung des Betrages verweigern.
Stellt sich allerdings heraus, dass die Behauptung zu recht besteht, dann musst Du den Fehler in der Leitung beseitigen lassen und den Schwund bezahlen.

Hans

Peter,Pan

Hallo Annchen,
das was der hans geschrieben hat ist richtig,aber bevor Du bei defekter Leitung die Reperatur dieser Leitung bezahlst, erkundige Dich bitte wei weit die Leitung Vereinseigentum ist. Bei mir ist die Leitung bis zum ersten Absperrventil Vereinseigentum un diese Sind dann für Reperatur und für den Verlust verantwortlich.Dort tragen die Vereinsmitglieder gemeinsam die anfallenden Kosten und nicht Du alleine.Entsteht ab der Schaden hinter diesen Absperrventil trage ich die Kosten alleine.
Also immer sich vorher Informieren und dann handeln. Sonst kann es passieren das Du die Kosten allein trägst obwohl es nicht in deinem Verantwortungbereich liegt und der Vorstand freut sich dann weil er keine Kosten mehr hat.

MfG
Pter, Pan

lutz

Hallo zusammen,

an dieser Stelle möchte ich vor allzuviel Optimismus warnen. Manche Vorstände scheinen nur von der Wand bis zur Tapete zu denken bzw. haben ohnehin immer Recht...

Meine Jahresrechnung ist letztes Wochenende eingetroffen und - keinen, der meine Texte zu besagtem Verein kennt, wird es wundern - Wasser und Strom werden wie gehabt abgerechnet. Also im Garten abgelesene Kubikmeter multipliziert mit dem offiziellen Kubikmeterpreis der Stadtwerke. Das, obwohl in der letzten MV dies beanstandet wurde, die Eichdifferenzen und sonstigen Gründe für "Wasserschund" benannt wurden. Bei Elt. analog.
Man fragt sich als ahnungsloser Laie, ob die Damen und Herren den Begriff Umlage irgendwie anders definieren, ob sie von der vorgeschriebenen Mittelbindungspflicht noch nix gehört haben oder ob sie die zwangsläufig anfallenden  Differenzen zwischen Einnahmen und Ausgaben für diese Konten gar aus eigener Tasche begleichen (reichlich genug verdienen sie ja, wie ich vor Zeiten schon beschrieb).
Doch ihr könnt euch sicher sein; werden nach einigen Jahren die Wasserverluste zu hoch werden diese, respektive die daraus resultierenden Kosten, per MV-Beschluß auf alle Gartenfrende umgelegt, gleich wenn diese ihren Garten womöglich erst ein halbes Jahr ihr Eigen nennen. Und solch Dumme wird es zunehmend geben (müssen) ist doch die Mehrheit der GF jenseits der 65, die Fluktuation innerhalb der Vereins also zunehmend.

Jeder noch so unbedarfte Mieter wäre mit solch einer Rechnung beim Mieterschutzbund, würde sofort Recht bekommen und die Rechnung mit Unterstützung der MSB seinem Vermieter um die Ohren knallen. Als Kleingärtner steht man den lernresistenten, vor Altersstarrsinn und Kraft strotzenden Ignoranten ziemlich hilflos gegenüber. Die Vorstände stützen sich mE ungeniert auf die von der Verbänden bezahlten Vertragsanwälte. Und diese vertreten die Interessen der Vorstände, nicht die der Kleingärtner, wie allzuoft auch aus den Reihen manch eines Vorstandes zu hören war.
Wer gegenteilige Erfahrungen gemacht hat, bitte melden!

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz

Markus

Hallo Lutz,
das wird bei uns genauso gemacht (falls ich Dich richtig verstanden habe).
Wieso soll ich einen höheren m³-Preis zahlen?
Unsere Verluste (wir hatten die letzten JAhre viel - sind aber dank umfangreicher Reparaturen stark reduziert) werden gleichmäßig auf alle Pächter umgelegt.
Oder möchtest Du mir erzählen, nur weil ich "nur" 2m³ im Jahr verbrauche und mein Nachbar 200m² muß er mehr für das verlorene allgemeinwasser des Vereins bezahlen? Das sehe ich anders und eine Menge anderer Leute ebenfalls.
Und der Vergleich mit den Mietern ..... er hinkt meiner Meinung etwas sehr stark.
Als Mieter bin ich in den seltesten Fälle auch gleichzeitig der Verpächter.
ZUmindestens ist es in unserem Verein so, daß ich als Pächter IMMER auch Vereinsmitglied -also auch Verpächter - bin. Soll heißen, anfallende Kosten können nicht auf die Pächter nach einem "Mieterschlüssel" aufgeteilt werden, denn wer zahlt dann den Rest?
Der Verein.
Und wer ist der Verein?
Jedes einzelne Mitglied und somit auch jeder Pächter.
Womit wir wieder beim Anfang währen.

Falls ich Dich falsch verstanden haben sollte, oder bei Euch nicht jeder Pächter gleichzeitig Vereinsmitglied ist, ziehe ich alles zurück. ;-))
Gruß Markus

Hans

richtig, Peter Pan.

Das zu erläutern hatte ich vergessen. Danke.

Hans

lutz

Hallo Markus,

immerhin legt ihr, wenn ich dich richtig verstehe, alle Kosten/Jahr z.B. für Wasser nach einem selbst gewählten Schlüssel um. Will sagen, am Jahresende - Konto Wasser = Null. (Alles andere wäre ja mE auch nicht zulässig.)Oder?

Der Vergleich mit einem Mietshaus... Ich denke da z.B. an einen DDR-Plattenbau mit mehreren hundert Mietern... Denkst Du, das der Vermieter auch nur einen Pfennig der von den Mietern verursachten Nebenkosten übernimmt? Ich sage mal; Nein!
Dann aber wäre es egal, ob Vereinsmitglied/Miteigentümer oder nicht. Nur jeder Mieter/GF zahlt seinen Teil.
Und, um das noch mal klarzustellen; Wenn der Verein vorsätzlich zu wenig (Wasser-)Kosten in Rechnung stellt, woher nimmt er die anfallende Differenz, die ja scheinbar auch bei euch, trotz umfassender Sanierungsarbeiten auftreten? Stichworte siehe oben.

Auch stellt sich die Frage, warum bei KG nicht wie bei der von Gesetzgeber vorgegebenen Nebenkostenabrechnung für Mieter verfahren wird. Haben doch die meisten GF damit Erfahrungen (auch mit dem Verstehen) und als Mieter nur bei Frau Richterin Salesch(?) das Gefühl einer bestehenden Gerechtigkeitslücke bei der üblichen Nebenkostenabrechnung. Doch scheinbar kann kein Kleinfürst ohne gaaanz eigene Gesetze auskommen. Und wenn das Fahrrad auch nochmal neu erfunden wird, was solls?

Es hängen übrigens in besprochenem Beispiel mehr als 350 Unterzähler am Hauptzähler, jeder kann also erahnen, wie sich die nicht gezählten "Tropfen" addieren zum Jahresende.
Hoffe, nun sind alle Klarheiten beseitigt ;-)

Gruß aus DD

Lutz

Hagen

Ich habe seit 35 Jahren einen Kleingarten in verschiedenen Vereinen. In dieser Zeit war die Abrechnung des Wasserverbrauchs ein immer wiederkehrendes Thema und habe da so einiges Erlebt, von verkehrt  Eingebauten oder rückwärts laufende Uhren bis T-Rohrabgang mit Schlauchanschluss an Stelle der Uhr. Selbst genaue Kontrollen haben nicht verhindert das es zu Differenzen zwischen der Uhr Wasserversorgers
und den Uhren in den Gärten gekommen ist. Der wieder auf alle Gärten umgelegt wurde.
Wir haben es so gehalten, die Kosten der Wasserverluste auf die Grundgebühr des Wasserversorgers
Aufgeschlagen und dann durch die Anzahl der Gärten geteilt.


Ab 2006 gibt es ein neues Gesetz wonach alle zur Abrechnung genutzten Zähler geeicht sein müssen
Und in welchen Bereichen es Anwendung findet wer da für Zuständig ist.

Da steht              

Vermieter                 Mieter
                        Kleingartenverein         Kleingärtnerpächter
Eigentumsverwalter        Eigentumsbesitzer

Martinahah

Hey Leute, ich suche nen hubschen Im Internet Shop mit schicken und exklusiven Bekleidung. Kein Oma Shop stattdessen fur ne junge Frau...ich meine jetzt nicht sowas wie H&M sondern etwas, dass eventuell nicht soviele kennen. Wer hat nen Tipp?
Danke im Vorraus fur eure Antworten.

PIT

Hallo MARTINAHAH Deine Frage passt hier garnicht !!!!!!!!

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