"Lachnummer" in Neumünster

Begonnen von ilex, 08. Mai 2006, 07:05:00

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ilex

Hallo,
das richtige Leben schreibt uns zum Glück immer wieder Geschichten zum Nachdenken und zum Schmunzeln - vielleicht auch folgender Fall:
in einer großen Gartengemeinschaft in unserer kreisfreien Stadt NMS (S-H) hat ein Ehepaar (jeder hat einen eigenen Garten) dem Vereinsvorstand Veruntreuung von Vereingeldern sowie Steuerhinterziehung unterstellt und dieses bei der Polizei sowie dem Finanzamt Kiel-Nord angezeigt.
Ergebnis: die Staatsanwalt hat das Ermittlungsverfahren eingestellt - das Finanzamt hat ebenfalls nach Prüfung der Kassenbücher festgestellt, dass an den Vorwürfen nichts dran ist.
Die Gemeinschaftsleitung hat auf der Grundlage der Satzung und des BklG (§ 8) beim Kreisverein Ausschluss des betr. Ehepaares gestellt.
Der Gesamtvorstand - bestehend aus dem geschäftsführenden Vorstand (der Vorsitzende war bis vor einem Jahr sogar stellvetr. LB-Vors.!!!) und dem sog. erweiterten Kreisvorstand (bestehend aus den Leitern der 11 dem Kreisverin bildenden Gartengemeinschaften)haben sodann  e i n s t i m m i g  dem Antrag entsprochen - die Kündigungen beider Gärten wurde schriftlich erteilt.
Nach den Bestimmungen unserer Ausschlussordnung wurde dem Ehepaar Gelegenheit gegeben, zu den Vorfällen Stellung zu nehmen. Soweit so gut. Ergebnis der Schiedskommission: das Ehepaar darf bleiben und weiter Unruhe unter den 370 GartenfreundInnen stiften! Warum "Lachnummer"? Die Schiedskommission besteht aus exakt dem Personenkreis des erweiterten Kreisvorstandes!!!
Und nu´kommst Du...


Ilex

Eckhard

Lieber ilex!

Von wegen Lachnummer -  so was ist  auch eine Blamage für diesen Vorstand .
Möglicherweise  haben die Gartenfreunde aus edlen Motiven gehandelt und nur die falsche Metode gewält.
Mauscheleien  in KleingaVereinen  kommen  vor, ich kann Beispiele nennen. Wenn eine Klage wg Untreue erfolgt wäre, sähe es vielleicht anders aus. Klagen sollte aber wirklich das Letze sein.
Lt Vereinsrecht ist Jeder auch das Mitglied zur Treue gegenüber dem Verein verpflichtet. D h , wenn  Vorgänge sichtbar werden, die  sich zu finanziellen Nachteilen für den Verein durch schudhaftes Verhalten Einzelner entwickeln, hat jeder die Pflicht einzugreifen.
Wenn dann aber abgwiegelt und vertuscht wird, was blaibt dann noch nach?
Ich möchte mal wissen, was hier los wäre, wenn alle Kleingärtner hier ihren Frust über Vorstände rauslassen, die sich ständig über geltendes Recht hinwegsetzen und  sich obendrein  als Rechtsinstanz nach eigenem Gusto empfinden.
Deine Geschichte sollte auch die Begründung der beiden  Gartenfreunde für ihr Vorgehen enthalten.
Fehlt diese, ist Dein Beitrag ein Eigentor.

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard

ilex

Guten Morgen Eckhard,
ich habe gehofft, dass Du schnell auf meinen Beitrag reagieren wirst.
Der meinem Beitrag zugrunde liegende Sachverhalt stößt bei den Mitgliedern der betr. Gartengemeinschaft auf völliges Unverständnis (mittlerweile wird unser KV als "Wendehalskommission" bezeichnet) - die Interessen der Gartengemeinschaft allgemein und der Gemeinschaftsleitung werden völlig ausser acht gelassen.
Das den Vereinsfrieden störende Ehepaar hält trotz Entscheidung der Staatsanwaltschaft weiter an den rufmordschädigenden Behauptungen fest! Nicht nur das: Mitglieder der Gemeinschaftsleitung werden von ihnen beschimpft, beleidigt und sie drohen sogar mit der Anwendung körperlicher Gewalt - selbst im Beisein einer Richterin hat ein Teil des Ehepaares den Gemeinschaftsleiter bedroht.
Der hier zuständige Kreisvorstand hat sich mit dieser Entscheidung keinen Gefallen getan - möglicherweise sogar seine bisherige Autorität leichtfertig auf´s Spiel gesetzt. In unserer Gartengemeinschaft (370 Parzellen) nimmt diesen KV erst mal keiner mehr für voll.
Soweit erstmal...

Gruß

Ilex

Burchard

Hallo Ilex,

so ganz habe ich dein "Problem" bzs den Witz nicht verstanden.

Eur Verein entscheidet nicht selbt über Vereinsauschlüsse sonder der Kreisverband macht das für euch?

Dann konnte eur Vorstand den "Rauswurf" nicht vernünftig Begründen? Oder wart das Ehepaar im recht??

Verleumdung und Bedrohung sind doch Straftatbestände und lt. deiner Aussage gibt es doch Zeugen genug - sogar glaubwürdige.

Eckhard hat schon Recht, man lässt den Vorständen viel duchgehen - meist weil es einem selbst nicht betrifft.

Gruß
Burchard

ilex

Hallo Burchard,
ich hatte schon meine Gründe, das Wort Lachnummer mit "" "" zu versehen. In der betr. Gartengemeinschaft kann niemand über den Ausgang des Verfahrens lachen.
Die die Kündigung der Gärten beantragende Gemeinschaftsleitung hat sehr wohl den Antrag (sogar hervorragend) begründet -nicht nur das: ein anwaltliches Gutachten hat bestätigt, dass das Ehepaar sogar noch mehr  Kündigungsgründe des BklG erfüllt, als selbst der Kommentator Mainzcak aufführt.
Der KV hat sich von Anbeginn des Verfahrens "verrannt" und ist nicht in der Lage, seinen Fehler einzugestehen.
Statt sich schützend vor "seine" Gemeinschaftsleitung zu stellen, hat er bis zuletzt den "Unruhestiftern" geholfen: selbst Aussenstehende Beobachter dieses Falles können die Entscheidungen des KV nicht nachvollziehen.Folgendes war geschehen: das Ehepaaar hat von sich aus u.a. in unserer Tagespresse (Auflage ca. 60.000 Exempl.) öffentlich Vorwürfe gegen die amtierende GML erhoben: "Veruntreuung" von Vereinsgeldern/Steuerhinterziehung und noch div. andere Dinge. Der KV hat die rechtlichen Interessen unserer GML nicht wahrgenommen, sondern die GML hat sogar auf Kosten der  Gartengemeinschaft anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen (!!!) - und das kann es doch eigentlich nicht sein!
Die GML hat sich bis zum heutigen Tag äußerst korrekt verhalten; sowohl die Bestimmungen des BklG als auch die Satzung wurden strikt eingehalten. Es bleibt nach wie vor ein Rätsel, warum einerseits der erweiterte KV einstimmig die Kündigung der Gärten beschließt und der gleiche erweiterte KV (nun in seiner Eigenschaft als "Schiedskommission") die Kündigung zurücknimmt. Nun sollen die 370 Mitglieder unserer GG künftig weiterhin mit diesem Ehepaar "leben" - dieses Ehepaar hat auch zum Ausdruck gebracht, unserer GG Schaden zuzufügen (was auch bereits geschehen ist), und genießt trotz alledem noch den Schutz dieses KV: verlangt nicht von uns, das alles zu verstehen...!
Aufgrund massiven Protestes der GML will der KV noch einmal anwaltlichen Rat einholen - allerdings wohl nur, um die Mitglieder unserer GML und GG zu beruhigen...
An der vom KV "vorgesehenen" Entscheidung wird sich u.E. nichts ändern - das Vertrauen zu diesem KV ist praktisch zerstört.
Die Bereitschaft, sich ehrenamtlich für eine GG in unserem KV zu engagieren wird nicht gerade wachsen, wenn dieser Fall Schule macht und die "Funktionäre", wenn sie denn ungerechtfertigerweise angegriffen werden, nicht einmal vom KV geschützt werden: und genau das gehört auch zu seinen Aufgaben (im Arbeitsrecht nennt man das wohl Fürsorgepflicht).

Gruß

Ilex

Ilex
 

Werner

Auch wenn Lachnummer in " " geschrieben steht, ich finde es zum Weinen, wenn derartiges hier in der Art und Weise unsubstantiert öffentlich breitgetreten wird.
Nur soviel, wessen Schuld ist es denn, wenn unterschiedliche sich gegenseitig kontrollierende Funktionen mit den gleichen Personen besetzt werden? Schon mal was davon gehört, dass, wenn falsche Anschuldigungen erhoben werden, man sich auf dem Rechtsweg dagegen wehren kann. Und wenn nicht über die Strafjustiz dann wenigstens per einstweiliger Verfügung und Unterlassungsklage.

Gruß
Werner

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