Vorstand erpresst mich mit Klage

Begonnen von wirklich_schade, 17. Juli 2018, 01:16:09

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wirklich_schade

Hallo liebe Gartenfreunde,

ich benötige mal eure Meinung:
Im Jahr 2011 bin ich auf den damaligen Vorsitzenden zugegangen und bat als neues Gartenmitglied an, eine Website für den Gartenverein zu erstellen. Bis dahin gab es noch keine.

Gemeinsam haben wir entschieden, dass ich für die Erstellung und die Pflege der Website die Pflichtstunden erlassen bekomme.

Jetzt kam der mittlerweile neue Vorstand auf mich zu mit einem Schreiben, dass der Vorstand beschlossen hat, die Website sowie deren Pflege selbst zu übernehmen. Dazu soll ich alle "notwendigen Daten" - damit ist die Website-Domain und die Website selbst gemeint - herausgeben.


Frage 1
Die Website war bisher meine Leidenschaft. Inzwischen gab es schon eine Neuentwicklung von mir, die aktuell online steht. Ich habe viel Zeit und Herz dort hineingesteckt und bin "irgendwie" nicht bereit, mich einfach so absägen zu lassen. Der Vorstand kann ja die Arbeiten an Website und Pflege übernehmen. Aber kann er mich zwingen, alle Daten herauszugeben (ich habe alles selbst erstellt - Bilder und Texte)? Er zwingt mich auch, die beiden vorhandenen Domains, deren Domaininhaber ich bin, zu übergeben. Ich weiß nicht, an wen ich mich wenden soll. Die Stimmung im Vorstand ist einfach so gekippt und ich werde - mehr oder weniger - sogar mit einer Klage erpresst (das Wort ist gefallen). Sind all diese Dinge nicht mein geistiges Eigentum:

  • Texte, die ich erstellt habe?
  • Fotos, die ich gemacht, bearbeitet und hochgeladen habe?
  • Die Website, die ich konzipiert und erstellt habe?
  • Die Domains, die auf meinen Namen laufen und die ich bezahle?

Frage 2
Ich habe heute um ein klärendes Gespräch gebeten. Es waren drei er vier Vorstandsmitglieder dabei (Vorsitzender, Stellvertreter, Kassierer - nur der Schriftführer fehlte). Die Initiative zu diesem Gespräch ging von mir aus. Der Vorstand behauptet, dass es sich bei diesem Gespräch um eine "Sitzung" oder eine "Mitgliederversammlung im kleinen Kreise" handelte und hat deshalb Protokoll geführt. Ist das richtig? Müsste dann laut Satzung nicht eine vorher eingereichte Tagesordnung festgelegt werden? Wie gesagt, letztlich habe ich um das Gespräch gebeten.

Frage 3
Der 1. Vorsitzende stand unter Alkoholeinfluss, hat auch während der Sitzung getrunken und den Raum zwischenzeitlich sogar verlassen. Ist das alles so in Ordnung?

Mich nimmt das sehr mit, da ich mich mit dieser Arbeit einfach nur für den Verein eingesetzt habe. So geht vieles kaputt.

Im Moment bin ich dazu geneigt, einfach "Ja und Amen" zu sagen, damit das ein Ende hat. In Ordnung finde ich das alles aber nicht.

Liebe Gartenfreunde, bitte helft mir. :'(

Joey

Moin,

viele Fragen. Teilweise auch ohne Kenntnis weiterer Hintergründe nicht zu beantworten.

Zu 1:
Das geistige Eigentum (Urheberrecht) ist ud bleibt sowieso Deins. Die Frage in diesem Zusammenhang sind die Nutzungsrechte, die Du quasi bislang dem Verein eingeräumt hast, in dem Du Deine Arbeit auf der Website zur Verfügung gestellt hast.
Ich nehme an, es gibt keine schriftliche Vereinbarung dazu. Dann hat der Verein schlechte Karte ohne eine Vergütung, weiterhin die Nutzungsrechte oder Herausgabe zu verlangen.
Selbst mit Vergütung wäre es fraglich, ob es eine starke Rechtsposition dazu gibt.

Die Herausgabe der Domain ist so niucht zu beantworten. Wenn der Vereinsbezug durch den Namen klar zu erkennen ist, hat er ggf. einen Anspruch auf Unterlassung der weiteren Nutzung durch Dich. Aber die Herausgabe ist auch schwierig rechtssicher zu begründen.

Wie gesagt - das hängt auch vom Einzelfall an und dazu hast Du zu wenig konkrete Infos gegeben.

Interessant wäre zu erfahren, wie er Dich "zwingt"...

Zu 2:
Wenn in der Satzung keine "Mitgliederversammlung in kleinem Kreise" definiert ist, dann ist das eine reine Phantasiebezeichnung, die keinerlei rechtliche Wirkung hat. Gleiches gilt für "Sitzung".
Ihr hattet ein Gespräch. Egal, wie das nun genannt wird. Und ein Gespräch kann jeder der Beteiligten auch protokollieren. Wenn es ein "echtes" Protokoll mit entsprechender Verbindlichkeit sein soll, muß man es Dir zur Kenntnis geben und um Deine Genehmigung bitten. Sonst sind es nichts weiter als Gesprächsnotizen.

Du solltest Dir übrigens auch Notizen machen, damit Du nachher weißt, was besprochen wurde. Das ist wichtig!

Zu 3:
Der gesunde Menschenverstand sollte eigentlich schon sagen, wie ein solches Verhalten zu beurteilen ist...

Ciao
Joey

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