Kassenbericht

Begonnen von Hagen, 08. Juni 2014, 09:15:56

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Hagen

Bei uns im Verein hat sich folgendes  festgelegt.
Es gibt  4 Abbuchungstermine  für,  2x Halbjahresbeitrag, 1x FED Versicherung + ½ Anschlag Wasser /Strom und 1x Endabrechnung Wasser /Strom / Umlagen
Im letzten Jahr hat die Kasslerin bei allen Mitgliedern mehr Abgebucht als beschlossen.. Was
keinen der Mitglieder aufgefallen ist, da im laufenden Jahr noch eine Pachterhöhung gekommen ist. Das ist mir aufgefallen. Darauf hin, habe ich den Vorstand an angeschrieben und um Stellung gebeten. Was dieser  abgelehnt hat. Darauf habe ich bei weitern Mitgliedern nach gefragt wie das ihnen aus sieht und bin zu den Ergebnis gekommen das bei allen Mitgliedern zu viel Abgebucht worden ist.
Auf der Jahreshautversammlung ist mir vorgeworfen worden ich schaffte nur Unrufe im Verein. Die Kasse währe ja geprüft  und die Kassenprüfer haben Entlastung empfohlen, die Mitglieder haben zu gestimmt.
Nun kommt  der Bolzen. Aus dem ausgelegten Kassenbericht geht eindeutig hervor das Verein mehr Geld ausgegeben als er eingenommen hat, gleichzeitig hat sich aber Kassenbestand  um über 600,00€ erhöht, was darauf  hindeutet das allen Mitgliedern ins Geldbeutel gegriffen wurde.

Die Frage ist was kann tun.
Wir haben einen Kassenbericht der Fehler aufweist, den aber die Mitgliederversammlung zu gestimmt hat.

Hardy

Hallo Hagen,

wie Sie schreiben, machte die Kassiererin die Abbuchungen. Sicher vom Konto der Mitglieder? Das setzt aber voraus, dass das Mitglied dem Vorstand eine Einzugsermächtigung für das Lastschriftverfahren erteilt hat.   
Für die  Betroffenenen stellt sich die Frage, wie sie sich entscheiden sollen. um die spätere Rückerstattung einer Entscheidung durch eine MV oder gar ein Gericht, über bereits gezahlte Beiträge zu sichern. Da wäre es erforderlich Zahlungen nur unter Vorbehalt zu leisten. Am einfachsten geht dies in dem man auf dem auf der Überweisung im Feld Verwendungszweck ,,Zahlung unter Vorbehalt" einträgt. Somit erhält der Vorstand  erst einmal den Rechnungsbetrag, gleichzeitig behält sich der Beitragszahler aber vor, den Betrag zurückzufordern.
Die Nutzung des Überweisungsträgers für die Erklärung des Vorbehaltes der Zahlung setzt voraus, dass man nicht man am Lastschriftverfahren teilnimmt. Wer die Überweisungsträger für die Erklärung des Vorbehalts der Zahlung nutzen will, müsste daher erst die Einzugsermächtigung für den Vorstand widerrufen. Zusätzlich zu der Erklärung auf dem Überweisungsträger empfehlt es sich den Vorbehalt in einem Schreiben an den Vorstand zu begründen.

Da nun die MV dem Vorstand Entlastung erteilte, ist Ihre persönliche Meinung eine Seite der Medaille, wenn Sie das auch so in dieser MV gesagt haben. Offensichtlich sehen das die anderen Mitglieder nicht so. Warum? Ruhe haben oder selbst nicht angesprochen werden VS-Arbeit zu leisten?
So was kenne ich selbst aus eigenem Erleben von 1990-2003 als stellv. Vors. und Vors. nur zu gut!

Hardy   


Hagen

Die Beiträge und Versicherungen und Umlagen werden bei uns schon seit über 15 Jahren im Einzugverfahren abgewickelt was nie zu Problemen  geführt hat. Bis der jetzige Vorstand gewählt wurde. Wir haben jetzt einen Vorstand der sich  sehr schlecht in der  Satzung, Mitgliederbeschlüssen Kleingartengesetz, Gemeinnützigkeit auskennt Bei der letzten Abrechnung für Wasser, Strom und Umlagen habe ich festgestellt das ein zu hoher Betrag Abgebucht worden ist

Auf das Anschreiben hat der Vorstand nicht geantwortet . Darauf habe ich bei weitern Mitgliedern nach gefragt wie das ihnen aus sieht und bin zu den Ergebnis gekommen das bei allen Mitgliedern zu viel Abgebucht worden ist.

Darauf habe ich die Zurückbuchung veranlasst. Darauf ist der Vorstand bei mir vorstellig geworden ich solle doch  unter Vorbehalt zahlen  was ich gemacht habe, seit dem sitzt er diesen Vorgang aus. Was ein Fehler von mir war, ich hätte es auf ein Mahnverfahren an kommen lassen müssen, den dann hätte der Vorstand beweisen müssen das die Abrechnung richtig ist und wir hätte den Beweis das der Kassenbericht falsch ist.

Jetzt haben wir einen falschen Kassenbericht der von den Kassenprüfern geprüft ist und den die Mitgliederversammlung zugestimmt  wie man den anfechten kann weis ich nicht, ich muss mich wohl damit abfinden müssen
Hagen

Gartenzwerg

Da scheint ja einiges im Argen zu liegen bei euch.

Auch wenn bei euch Lastschriftverfahren angewendet wird, so sollte mindestens 4 Wochen vor den Terminen jedem Gartenfreund eine Rechnung zugehen. Schließlich muss er ja wissen, was wann bei ihm eingezogen wird.Gerade bei Verbrauchsabrechnungen ist das ganz wichtig. Es muss nachvollziehbar sein, was in Rechnung gestellt wird.

Sie haben sich an den Vorstand gewandt und der lehnt ein Handeln ab. Kein gutes Zeugnis für euren Vorstand.

Meine Empfehlung, wenden sie sich mit ihrem Anliegen an die Kassenprüfer. Die sind verpflichtet der Sache nachzugehen, erst recht wenn es sich um keinen Einzelfall handelt.

Die Kassenprüfer sind im Auftrag der Mitglieder (Mitgliederversammlung) tätig.
Sie sind nicht Bestandteil des Vorstandes und somit auch nicht diesem hörig.

Sollte das nicht fruchten, dann können sie sich Rat und Hilfe beim zuständigen Verband holen. Vorausgesetzt euer Verein ist Mitglied im Verband.


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