Gartenvergabe

Begonnen von gino, 13. November 2009, 11:34:00

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gino

Nach langer Zeit mal wieder eine Frage:
Unser Verein hat von einer abgebenden Familie den Kleingarten kostenlos mit gegenseitigem Verzcht auf spätere Forderungen überschrieben bekommen.
Nun haben wir für unsere Anlage immer eine Warteliste von Suchenden.
Wir finden es aber nicht gut, wenn der Verein den Garten verschenkt, aus Erfahrung wissen wir: ein geschenkter Garten ist nichts wert, da kann man rumschludern. Wir möchten also eine Kostenpauschale (für Geräte, Müllentsorgung etc.)
haben. Dieses Geld soll nicht in einer Schwarzen Kasse, die es in unserem Verein bisher nicht gibt, bleiben. Wir kaufen für unseren Außenzaun Material dafür. Liegen wir damit rechtlich richtig oder sollten wir den Garten doch lieber verschenken? Wir könnten jedoch die benachbarten Gartenfreunden, die seit 2 Jahren Unkraut und Wiese gepflegt haben, entschädigen.Oder ist das nun wieder Schwarzarbeit?? Uns ist es eigentlich egal, was mit dem Geld passiert, wir wollen nur nicht den Garten verschenken,. Für eure Antworten wäre ich dankbar. gino

gino

Ach so, es handelt sich um 300€, gino

Uwe

Hallo Gino

Ist der Garten den geschätzt worden? Wenn ja, wieviel ist er denn wert oder ist er sogar ins negative geschätz worden? Wenn der Garten über 300€ wert ist und ihr den geschenkt bekommen habt könnt ihr natürlich 300€ verlangen. Sind aber Lasten auf den Garten wie z.B. Verwahrlosung, Müll und die Laube muß abgerissen werden und der abgehende Gartenfreund hätte es bezahlen müssen, dann hat der Vorstand was verkehrt gemacht. Denn ein Garten der nichts wert ist darf nicht verkauft werden.

Gruß Uwe  

Hans

Hallo Gino,

wir dokumentieren den Aufwand, den der Garten bis zum Wiederverkauf verursacht hat und den eigentlich der Vorpächter hätte tragen müssen (Pflege, Rückbau, Fällung, Schätzgebühren, Instandsetzung usw), aber nicht mehr einzutreiben war.
Das wird dann der Verkaufspreis - und wir erzielen  keinen Gewinn. Damit  wirkt die Aktion nicht "gemeinnützigkeitsschädlich", was ja das Wichtigste ist.

Hans

gino

Hans, so in etwa dachten wir uns das. Der Garten war und ist in einem ungepflegten Zustand, der aber mit einigen Aktionen  schnell zu beheben wäre (da haben wir rechtzeitig aufgepasst, angemahnt und letztendlich die Kündigung ausgesprochen)Wir hatten Hilfe bei der Suche eines Käufers angeboten, die Familie wollte aber nur noch den Garten loswerden, ohne jeden Aufwand. Eine massive Laube, die gut in Schuss ist,ist drin. Für 300€ ein Schnäppchen
(die Neuanwärter sind finanziell nicht so gut gestellt). Hans, wenn ihr die Kosten für die Fremdpflege/ Entsorgung dokumentiert, bekommen dann die ausführenden Gartenfreunde das Geld oder lasst ihr das in Gemeinschaftsarbeit machen? Uns geht es darum, dass kein Geld irgendwo illegal "rumliegt". Aber wir wollen nicht so gern verschenken, wie schon gesagt.gino

bruno

Hallo Gino, nach meiner Kenntnis hat euer Vorstand bei der Gartenrückgabe einige Fehler gemacht. Bei kostenloser Rückgabe mit beiderseitigem Einverständnis ist die Wertermittlung des Gartens durch den Vorstand zu veranlassen. Dieser Wert bildet die Grundlage für die Weitergabe des Gartens. Von dem ermittelten Wert sind alle offenen Kosten wie Pacht, Strom notwendige Leistungen zur Herrichtung als "Kleingarten" usw. zu begleichen. Der dann verbleibende Betrag ist dem "Abgebenden" als Guthaben zu übergeben. Er kann diesen Betrag dann an den Verein spenden.Damit ist das Problem sauber abgearbeitet. Siehe auch Schätzungsrichtlinie weiter oben.

Hans

wenn wir Arbeit in eine nicht vergebene Parzelle stecken
müssen, dann wird das in Gemeinschaftsarbeit ausgeführt.
Gemeinschaftsarbeit wird bei uns so organisiert:
1. Mitgliederbeschluss (wieviele Std./Mitglied)
2. Beschluss Höhe des Stundensatzes (€/Std.)
3. Jedes Mitglied zahlt den daraus resultierenden  
   Betrag bei der Kassierung ein
4. Jedes Mitglied erhält für jede erbrachte
   Gemeinschaftsarbeit den entsprechenden Betrag
   erstattet.

Hans

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