Wasserleitung

Begonnen von Katrin, 21. August 2011, 12:41:33

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Katrin

Hallo,
ich habe einen Garten gepachtet und nun ist die Wasserleitung zwischen meinem Gartenzaun und Wasseruhr verrostet bzw defekt. Wer kommt nun für die Kosten auf ?

Ich danke für jede Antwort
LG Katrin

Burchard

-
das ist einfach :

willst Du Wasser haben - dann bezahlst Du.

Katrin

Ich Zahle doch mein Wasser und Pacht für den Garten.
Hier ist die frage ob der Verein für die Kosten einer neuen Leitung aufkommen muss ?

Burchard

es ist doch deine Wasserleitung die verrostet ist - also der Anschluß zu deinem Garten.

Wenn dien Kaffeemaschine kaput ist läufst Du doch auch nicht nach Tschibo  nur weil Du von denen die Kaffeebohnen käufst.

Schau doch mal in den Pachtvertrag - die Gartenordnung und - wenn vorhanden - die Wasser-/Stromordnung.




YETI

Wo ist bei Euch der Übergabepunkt für Wasser bzw. wie ist dieser Punkt definiert? Im allgemeinen ist dies an der Wasseruhr, bzw. an einem Absperrhahn. Schäden vorher Vereinssache, danach Pächtersache.

Frage dazu erst mal die Nachbarn (wenn Ihr neu seid) und geht danach zum Vorstand bzw. Verantwortlichen für Wasser und meldet Euer Problem.

Bei uns sind solche Sachen zum Schutz vor Kosten (Leitung bricht durch etc, Wasserverlust) "unverzüglich Meldepflichtig", damit der Verein gegensteuern kann.


Pirol

Kläre doch erst mal die Rechtsverhältnisse.Yeti hat da recht,Wem gehört die Leitung.Es kann ja wie  im Wohnrechtsverhälnis sein Du hast die WE gemietet,aber für die Versorgungsanlagen ist der Vermieter verantwortlich.Vorstand???? Verpächter???

Pirol

Burchard.Wenn die Kaffeemaschine kaput ist ,ist das mein Problem,Wenn die Stomzufuhr/Leitung dem Vermieter sein Problem,bzw Wasserleitung,sind 2 verschiedene Eigentumsverhältnisse

Katrin

Danke für die Antworten.
Der Schaden ist vor der Wasseruhr und Absperrhahn. Wir mussten gestern den Haupthahn schliesen und alle stehen im trocknen  :-[

YETI

Also, nach meinem Ermessen 100% Vereinssache! Das Einzigste, was jetzt auf alle zukommen könnte, ist der anteilig zu tragende Verlust des weggelaufenen Wassers. Da kann allerdings einiges weglaufen.

Kenne da einen Fall, da sind wegen undichter Verbindung der Hauptleitung (Korrosion beim Übergang von Plast auf Metall an mehreren Stellen) innerhalb 5,5 Monaten 60m³ weggelaufen! Da hat man nicht schlecht geguckt!!!

Burchard

Wieso kommt jeder darauf das es Vereinssache ist.

Der Schaden ist in seinem Garten - siehe Urspungspost - "zwischen Gartenzaun und Wasseruhr". Wen er die Wasseruhr mitten im Garten hat ist das doch nicht Sache der Allgemeinheit.

Mein Wohnung habe ich mit Wasseranschluß gemietet - der Garten wird in den seltesten Fällen einschließen der Ver- und Entsorgungsleitung verpachtet.

Pirol

Burchard:Das ist ja wohl eindeutig zum Ausdruck gekommen.das muss geklärt werden wer zwischen Hauptzähler und Abnehmerzähler den Hut auf hat.Bis zur Abnehmerwasseruhr ist der Verein verantwortlich,ab Wasser uhr der Pächteraber das wird ja in den Vereinsunterlagen festgeschrieben sein.Nachsehen,können wir als Außenstehende nicht beurteilen.Ich begreife sollche Fragen sowieso nicht.ich habe einen Pachtvertrag,da sateht drin wo mein Verantwortungsbereich anfängt,weitere Fragen /Aufgaben sind in der Satzung verankert,Unklarheiten muß der Vorstand klären,auch fragen die nicht für meinen festgelegten Bereich zutreffen.Wer zu faul ist zu fragen bekommt auch keine Antwort.

moinwerner

Hallo,

wie bei allen Lieferverträgen die über Leitungen  ankommen, gilt als Grenze der Zuständigkeit ein Übergabepunkt. Dieser kann sehr wohl an sehr unterschiedlichen Stellen sein. Hier ist es logischerweise hinter dem Absperrhahn vor der Wasseruhr

viel Spass im Garten

Pirol

Ich komm mir hier vor wie unter den drei Affen.Katrin hat aber einen Mund und Augen,sie wird schon begriffen haben um was es geht

moinwerner

Hallo Pirol,
hier wurde eine recht klarer Sachverhalt mit zu vielen verschiedenen Antworten bedacht. Das solche Dinge  in der Satzung  geregelt werden ist selten und ungewöhnlich. Da die Wasserversorgung ein eigenständiger Bereich ist und gesondert von den Vereinsabrechnungen Pacht, Mitgliedschaft abgerechnet wird, also ganz normale Verträge sind, hat auch der Vorstand damit erstmal nichts aus der Abrechnung zu tun. Es sei denn, ihr habt einen Verein, bei dem versucht wird, alles, was gesetzlich sowieso geregelt ist in Eigenregie nur für Kleingärtner neu zu definieren - kommt recht häufig vor.
viel spass im garten

Pirol

moinwerner:Hier ist überhaubt kein klare Sachverhalt geschildert worden.Wer ist der Versorger? Hat der Verein eine eigene Wasserversorgung mit eigenen Brunnen und Pumpe oder ??.Wird der Verein über das städtische Wassernetz versorgt und das Wasser wird als Brauchwasser abgerechnet???? Bei Vereinseigner Anlage muss eine schriftliche Fixierung sein, um Geld für Strom ,anfallende Reparaturen usw in die Kasse zubekommen.Übers städtische Netz kann es 2 Varianten geben.1.diese Versorgung geht bis an die Wasseruhr des Abnehmers,dann ist die Stadt bis zum Zähler verantwortlich,oder 2.Bis an die Hauptwasseruhr,ab Hauptuhr ist dann der Verein verantwortlich wie ein Hausbesitzer.Und die Parzellenuhren haben die gleiche Funktion wie Wasseruhren in der Wohnung (Parzellenbetriebskosten)so das der Verein eine korrekte Abrechnung gegenüber der Stadt machen kann und keine Verluste einfährt,dann muss auch eine Reglung schriftlich vorliegen.Sowas muß jeden Neumitglied bei Aufnahme ausgehändigt werden.Also wären solche Reglungen in Satzungen nichts ungewöhnliches.In unseren Verein hat jeder Garten einen eigenen Brunnen und jeder ist eigenverantwortlich.

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