Frage zum Abstimmungsverfahren während Hauptvers.

Begonnen von Lynn, 09. März 2004, 09:31:00

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Re(e)Bell

Hallo Lynn,<br />
einige Bemerkungen zu Deinen Feststellungen.<br />
1.) Die Hierarchie ist so nicht richtig. Die örtlichen Kleingartenvereine sind FREIWILLIG (lt. eigener Satzung)<br />
Mitglied in einem übergeordneten Verband und unterwerfen den Beschlüsse des Verbandes nur durch eigene Beschlüsse.<br />
2.) Zwischen dem Pachtvertrag und dem Mitgliedschaftsverhältnis in einem KLG besteht ein Unterschied. Durch Beschlüsse der Mitgliederversammlung kann der Pachtvertrag nicht geändert werden. Die Mitgliederversammlung kann dem Vorstandt lediglich empfehlen NEUE Pachtverträge mit bestimmten Inhalten zu versehen. Alte Pachtverträge können nicht nachträglich durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden. <br />
3.) Es ist nicht zwingend vorgeschrieben, das alle KLG am Ort die gleiche Gartenordnung haben müssen. Jeder KLG KANN  eine eigene Gartenordnung beschließen. Wenn die Gartenordnung Gegenstand des Pachtvertrages ist, kann sie nachträglich nur im Einvernehmen mit dem jeweiligen Pächter geändert werden.<br />
4.) Das Befahren von Wegen in einer Kleingartenanlage mit elektr. Motorrollern ist ebensowenig wie die Heckenhöhe durch das Bundeskleingartengesetz geregelt. (Zur Heckenhöhe lies mal die Beiträge in diesem Forum).<br />
Wer anderes behauptet soll mal die Fundstellen ( §§ des BundesKlgG ) benennen. <br />
Re(e)Bell

Elke