Pflaumenbaum zusammengekracht

Begonnen von miniaturas, 16. September 2006, 00:55:00

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miniaturas

Hallo zusammen,
bei meiner Hinternachbarin ist heute ein großer Ast Ihres Pflaumenbaums abgebrochen und hat den Seitenzaun Ihres Nachbarn plattgemacht, ist Ihr Schwager, da werden die beiden sich schon einigen denke ich.War ein sehr alter Baum, ca. 30Jahre, aber äusserlich völlig OK.

Aber wie sieht es eigentlich rechtlich aus?
In unserem neu übernommenem Garten steht ein ebenso alten Apfelbaum, der mir nicht so standfest erscheint.
Welche Pflichten hat man als Zwischenpächter bei der "Obstbaumsicherung"? Darf (muss) man vorsorglich gefährdete Bäume fällen?
Was schade wäre, denn der Apfel ist sehr lecker.

Mit herbslichen Grüßen
mini


Uwe

Hallo mini

Wenn ein Baum, egal ob geschütz oder nicht, ein unsicheren Eindruck macht stellt er, beim nächsten Sturm, eine Gefahr da und muß eigentlich entfernt werden. Ansonsten handels du grob fahrlässig wenn du weiß das er nicht mehr standfest ist. Die Versicherung kann dann auch eine Schadensregulierung verweigern. Sollten bei deinen Apfelbaum aber nur ein paar Äste unsicher sein reicht es wenn man diese entfernt. Kontrolliere aber danach noch denn Stamm ob er nicht mit Kernfäule befallen ist.

MfG Uwe