Mitgliedsbeiträge

Begonnen von Wolke, 13. November 2008, 14:59:00

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Eckhard

Hallo Horst,
danke für deine ausführlichen Erläuterungen .
so weit,so gut, aber warum muß denn nun unbedingt die Ungleichbehandlung bei Mitgliederrechten bleiben, da sie doch gegen geltendes Recht verstößt?
 Gruß Eckhard

Hans

Hallo Eckhard,

sieh es doch mal so:

weniger Recht (d.h. kein Stimmrecht), aber:

Recht auf Teilnahme am Vereinsleben
Recht auf Teilnahme an Versammlungen mit
Rederecht
Recht auf Nutzung der Vereinseinrichtungen (Wassernetz, Elektroanlage, Werkzeuge, Geräte und Maschinen

demgegenüber:

keine Beitragsverpflichtung
keine Verpflichtung zu Gemeinschaftsleistungen

Bisher ist noch keiner zu mir gekommen und hat sich beschwert, dass er weniger Rechte hat und verlangt, dass er Vollmitglied mit allen Rechten und Verpflichtungen  wird.
Wir würden es ihm sicher nicht verwehren.

Hans

Elke